Vorlage - VO/2017/120
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Beschlussvorschlag:
a)
Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in den Gemeindewahlausschuss der Stadt Oldenburg in Holstein für die Gemeinde- und Kreiswahl 2018:
Beisitzerin / Beisitzer | Vertreterin / Vertreter |
Herr Torsten Becker | Herr Werner Meinecke |
Herr Günter Heuber | Herr Otto Both |
Frau Stephanie Günther | Frau Renate Kruse |
Herr Jürgen Broer | Herr Rolf Horstmann |
Herr Jürgen Schröder | Herr Lutz Riechert |
Herr Axel Michaelis | Herr Götz Haß |
Frau Renate Thora | Herr Friedhelm Nissel |
Herr Michael Zillhardt | Herr Claus Seidel |
b)
Die Stadtverordnetenversammlung überträgt ihre Befugnis zur Nachwahl anderer Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde- und Kreiswahl 2018 gemäß § 12 Abs. 3 letzter Satz Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) auf den Hauptausschuss der Stadt Oldenburg in Holstein.
Sachverhalt:
Die Stadt Oldenburg in Holstein hat für die Durchführung der Gemeinde- und Kreiswahl im Mai 2018 aufgrund ihrer Einwohnerzahl von unter 10.001 insgesamt fünf Wahlkreise zu bilden. Diese Aufgabe obliegt der Gemeinde bzw. dem Gemeindewahlausschuss, der allerdings zunächst noch zu wählen ist. Das Recht dazu hat dem grundsatznach die Stadtverordnetenversammlung; sie kann diese Aufgabe allerdings auch auf den Hauptausschuss delegieren.
Den Gemeindewahlausschuss für das Stadtgebiet bilden der Bürgermeister als Wahlleiter und zugleich Vorsitzender, sowie insgesamt acht Beisitzerinnen und Beisitzer und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Bei der Besetzung sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen angemessen beachtet werden.
Zu berücksichtigen sind im Bereich der Stadt Oldenburg in Holstein sind die CDU, die SPD, die FDP und die FBO. Die Würdigung der Parteien erfolgt üblicherweise nach der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung der ablaufenden Legislaturperiode. Demnach wären die in der Stadt Oldenburg in Holstein vertretenen Parteien wie folgt einzubeziehen:
CDU | 3 Beisitzer/innen und 3 Stellvertreter/innen |
SPD | 3 Beisitzer/innen und 3 Stellvertreter/innen |
FDP | 1 Beisitzer/in und 1 Stellvertreter/in |
FBO | 1 Beisitzer/in und 1 Stellvertreter/in |
Die Parteien, bzw. Wählergruppen wurden mit Schreiben vom 18. Oktober 2017 gebeten, entsprechende Vorschläge für die Wahl der Beisitzer/innen sowie deren Stellvertreter/innen einzureichen, damit diese der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zur Sitzung vorgelegt werden können. Es sind folgende Vorschläge eingegangen:
Partei | Beisitzerin / Beisitzer | Stellvertreterin / Stellvertreter |
CDU | Herr Torsten Becker | Herr Werner Meinecke |
| Herr Günter Heuber | Herr Otto Both |
| Frau Stephanie Günther | Frau Renate Kruse |
SPD | Herr Jürgen Broer | Herr Rolf Horstmann |
| Herr Jürgen Schröder | Herr Lutz Riechert |
| Herr Axel Michaelis | Herr Götz Haß |
FDP | Frau Renate Thora | Herr Friedhelm Nissel |
FBO | Herr Michael Zillhardt | Herr Claus Seidel |
Es kommt immer wieder vor, dass Beisitzerinnen und Beisitzer oder deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach ihrer Wahl in den Gemeindewahlausschuss als Bewerberinnen oder Bewerber für die Gemeinde- oder Kreiswahl aufgestellt werden, ihren Rücktritt verkünden oder wegziehen. Das hat zur Folge, dass sie dann nach § 55 Abs. 2 GKWG nicht mehr im Gemeindewahlausschuss tätig sein dürfen, sodass dann eine Nachwahl durchzuführen ist. Dazu empfiehlt die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein aus Vereinfachungsgründen, dass die Stadtverordnetenversammlung ihre Befugnis des § 12 Abs. 3 letzter Satz GKWG ausübt und das Recht auf Bildung eines Gemeindewahlausschusses zumindest für die Nachwahl an den Hauptausschuss überträgt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | Sitzungsgelder |
Finanzierung: | Ergebnishaushalt 2018 |
Anlage/n: