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Vorlage - VO/2017/120  

Betreff: Bildung eines Gemeindewahlausschusses für die Gemeinde- und Kreiswahl 2018
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Carlson
2. Herr Saba
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.12.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a)

Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in den Gemeindewahlausschuss der Stadt Oldenburg in Holstein für die Gemeinde- und Kreiswahl 2018:

 

Beisitzerin / Beisitzer

Vertreterin / Vertreter

Herr Torsten Becker

Herr Werner Meinecke

Herr Günter Heuber

Herr Otto Both

Frau Stephanie Günther

Frau Renate Kruse

Herr Jürgen Broer

Herr Rolf Horstmann

Herr Jürgen Schröder

Herr Lutz Riechert

Herr Axel Michaelis

Herr Götz Haß

Frau Renate Thora

Herr Friedhelm Nissel

Herr Michael Zillhardt

Herr Claus Seidel

 

b)

Die Stadtverordnetenversammlung überträgt ihre Befugnis zur Nachwahl anderer Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde- und Kreiswahl 2018 gemäß § 12 Abs. 3 letzter Satz Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) auf den Hauptausschuss der Stadt Oldenburg in Holstein.  

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Sachverhalt:

Die Stadt Oldenburg in Holstein hat für die Durchführung der Gemeinde- und Kreiswahl im Mai 2018 aufgrund ihrer Einwohnerzahl von unter 10.001 insgesamt fünf Wahlkreise zu bilden. Diese Aufgabe obliegt der Gemeinde bzw. dem Gemeindewahlausschuss, der allerdings zunächst noch zu wählen ist. Das Recht dazu hat dem grundsatznach die Stadtverordnetenversammlung; sie kann diese Aufgabe allerdings auch auf den Hauptausschuss delegieren.

 

Den Gemeindewahlausschuss für das Stadtgebiet bilden der Bürgermeister als Wahlleiter und zugleich Vorsitzender, sowie insgesamt acht Beisitzerinnen und Beisitzer und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Bei der Besetzung sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen angemessen beachtet werden.

 

Zu berücksichtigen sind im Bereich der Stadt Oldenburg in Holstein sind die CDU, die SPD, die FDP und die FBO. Die Würdigung der Parteien erfolgt üblicherweise nach der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung der ablaufenden Legislaturperiode. Demnach wären die in der Stadt Oldenburg in Holstein vertretenen Parteien wie folgt einzubeziehen:

 

CDU

3 Beisitzer/innen und 3 Stellvertreter/innen

SPD

3 Beisitzer/innen und 3 Stellvertreter/innen

FDP

1 Beisitzer/in und 1 Stellvertreter/in

FBO

1 Beisitzer/in und 1 Stellvertreter/in

 

Die Parteien, bzw. Wählergruppen wurden mit Schreiben vom 18. Oktober 2017 gebeten, entsprechende Vorschläge für die Wahl der Beisitzer/innen sowie deren Stellvertreter/innen einzureichen, damit diese der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zur Sitzung vorgelegt werden können. Es sind folgende Vorschläge eingegangen:

 

Partei

Beisitzerin / Beisitzer

Stellvertreterin / Stellvertreter

CDU

Herr Torsten Becker

Herr Werner Meinecke

 

Herr Günter Heuber

Herr Otto Both

 

Frau Stephanie Günther

Frau Renate Kruse

SPD

Herr Jürgen Broer

Herr Rolf Horstmann

 

Herr Jürgen Schröder

Herr Lutz Riechert

 

Herr Axel Michaelis

Herr Götz Haß

FDP

Frau Renate Thora

Herr Friedhelm Nissel

FBO

Herr Michael Zillhardt

Herr Claus Seidel

 

Es kommt immer wieder vor, dass Beisitzerinnen und Beisitzer oder deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach ihrer Wahl in den Gemeindewahlausschuss als Bewerberinnen oder Bewerber für die Gemeinde- oder Kreiswahl aufgestellt werden, ihren Rücktritt verkünden oder wegziehen. Das hat zur Folge, dass sie dann nach § 55 Abs. 2 GKWG nicht mehr im Gemeindewahlausschuss tätig sein dürfen, sodass dann eine Nachwahl durchzuführen ist. Dazu empfiehlt die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein aus Vereinfachungsgründen, dass die Stadtverordnetenversammlung ihre Befugnis des § 12 Abs. 3 letzter Satz GKWG ausübt und das Recht auf Bildung eines Gemeindewahlausschusses zumindest für die Nachwahl an den Hauptausschuss überträgt. 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

Sitzungsgelder

Finanzierung:

Ergebnishaushalt 2018

 

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Anlage/n:

 

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