Vorlage - VO/2017/125
|
|
Beschlussvorschlag:
Folgende Personen werden in den Schulleiterwahlausschuss für die Besetzung der Schulleitungsstelle gewählt:
- ………………………………………..
- ………………………………………...
- ………………………………………...
- …………………………………………
- ………………………………………….
- ………………………………………….
- ………………………………………….
- …………………………………………..
- …………………………………………..
- …………………………………………..
Sachverhalt:
Die Schulleitungsstelle der Wagrienschule ist aufgrund der Versetzung in den Ruhestand des bisherigen Schulleiters zum 01. Februar 2018 neu zu besetzen. Die Stellenausschreibung ist im Nachrichtenblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht worden.
Bei der Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter wirken der Schulträger – hier die Stadt Oldenburg in Holstein – sowie die Lehrkräfte und Eltern in der Form eines Wahlverfahrens mit. Für das Wahlverfahren wird vom Schulträger gem. § 38 Schulgesetz ein Schulleiterwahlausschuss gebildet. Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss entsenden der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern. Sie sollen sicherstellen, dass mindestens 40 v. H. der Mitglieder Frauen sind. Dem Ausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat.
Der Schulträger entsendet in den Schulleiterwahlausschuss zehn Mitglieder, die von der Vertretungskörperschaft (Stadtverordnetenversammlung) gewählt werden. Diese Mitglieder müssen nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören. Sie dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirates der betroffenen Schule sein.
Gem. § 38 Abs. 3 SchulG kann jede Fraktion verlangen, dass die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden. Bei einer Besetzung durch Verhältniswahl ergibt sich gemäß der beigefügten Berechnung für die von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Mitglieder folgende Verteilung auf die Fraktionen:
CDU-Fraktion3 (4) Mitglieder
SPD-Fraktion3 (4) Mitglieder
FBO-Fraktion1 (2) Mitglieder
FDP-Fraktion1 Mitglied
Die Zahlen in Klammern geben die bei entsprechendem Losglück max. mögliche Sitzzahl der der jeweiligen Fraktion an, denn die Sitze 9 und 10 wären bei einer Sitzverteilung nach Verhältniswahl zwischen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FBO-Fraktion zu verlosen, falls keine Verständigung zwischen den Fraktionen erfolgt. Die Verlosung würde so erfolgen, dass zunächst der Sitz 9 zwischen der CDU-, SPD- und FBO-Fraktion verlost wird. In einem weiteren Durchgang wird dann Sitz 10 zwischen den beiden Fraktionen, die bei der ersten Runde erfolglos waren, verlost.
Die Schule entsendet 10 Mitglieder, und zwar je fünf Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und Eltern.
Für die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters sollen dem Schulleiterwahlausschuss von der obersten Schulaufsichtsbehörde aus den eingegangenen Bewerbungen bis zu vier Personen zur Wahl gestellt werden. Dabei sind Bewerbungen von männlichen und weiblichen Personen gleichermaßen zu berücksichtigen. Der Stadt wurden vom Ministerium zwei Bewerber für die Besetzung der Stelle vorgeschlagen.
Die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters erfolgt als Mehrheitswahl.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
|
| Ja, folgende: |
|
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Sitzverteilung nach Verhältniswahl
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Sitzverteilung nach Verhältniswahl (232 KB) |