Vorlage - VO/2018/012
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Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund ist dahingehend zu ändern, dass am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ab dem Beginn des Schuljahres 2018/19 eine Schulsozialarbeiterin bzw. ein Schulsozialarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von .. Stunden eingesetzt wird.
Die zusätzlichen Kosten in Höhe von …………….€ werden über den Nachtragshaushalt 2018 zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Mit beigefügten Schreiben vom 13. November 2017 beantragt der Schulleiter des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums die Aufstockung der Wochenstundenzahl für Schulsozialarbeit von derzeit 6 auf 25 Stunden.
In dem Antrag weist der Schulleiter darauf hin, dass trotz der seit April 2016 erfolgten Erhöhung der Wochenstunden das Konzept für die Schulsozialarbeit an der Schule nicht realisiert werden konnte. Die Nachfrage nach den Angeboten der Schulsozialarbeit am FvSG von Eltern, Lehrkräften und Schülern/innen steigt weiterhin, so dass der Bedarf aus Sicht der Schulleitung nicht angemessen bedient werden kann. Um das sozialpädagogische Konzept einzuleiten und der aktuellen Situation angemessen zu begegnen, hält sie die Aufstockung auf 25 Wochenstunden für erforderlich (z. B. 5 Stunden täglich Präsenzzeit).
Aus dem Schuljahresbericht 2016 der Schulsozialpädagogin Frau Utesch geht hervor, dass die Nachfrage nach Beratungen steigt und die vorhandenen Kapazitäten damit ausgereizt sind. Für Arbeitsfelder wie Öffentlichkeitsarbeit und Beziehungsarbeit mit Schülern und Eltern bleibt bei der vorhandenen Wochenstundenzahl nur sehr wenig Raum. Es ist zu beobachten, dass vermehrt auch ältere Schüler/innen Beratungsangebote annehmen. Die Komplexität der Gesprächsinhalte nimmt stark zu. Psychische Belastungen durch verschiedene Aspekte nehmen immer mehr Raum ein und verlangen nach engen Kontakten zu Therapeuten und Psychologen.
An den Oldenburger Schulen werden derzeit wöchentlich 70 Stunden Schulsozialarbeit durchgeführt. Auf die Wagrienschule entfallen davon 39 Stunden, auf die Grundschule am Wasserquell 25 Stunden und auf das Gymnasium 6 Stunden. Der mit der Durchführung der Schulsozialarbeit beauftragte Träger (DKSB) erhält zur Deckung der Betriebskosten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 97.600,00 €, der an die Personalkostenentwicklung nach TvÖD gekoppelt ist. Dieser Zuschuss setzt sich 2017 wie folgt zusammen
:
- Landesmittel gemäß § 28 FAG 46.962,13 €
- Landesmittel für SSA Grundschulen 15.810,00 €
- städtischer Anteil 34.827,87 €
insgesamt: 97.600,00 €
Die Landesmittel wurden bisher bedarfsabhängig eingesetzt. Die Verteilung des jährlichen Zuschusses auf die Schulen ergibt folgendes Bild:
- Wagrienschule 56.945,04 € (Personal-/Sachkosten)
- GS am Wasserquell 31.953,84 € (dito)
- FvS Gymnasium 8.701,12 € (dito)
Insgesamt: 97.600,00 €
Würde man die Landesmittel und den städtischen Zuschuss gemäß ihrem Zweck und der Schüler/innenzahl verteilen, ergebe sich derzeit folgendes Bild:
| Landesmittel § 28 FAG | Landesmittel SSA an Grundschulen | Städtischer Zuschuss | gesamt |
GS am Wasserquell (323) | rd. 11.211 € | rd. 15.290 € | rd. 8.314 € | rd. 34.815 € |
Wagrienschule (482) (11) | rd. 17.112 € | rd. 520 € | rd. 12.690 € | rd. 30.322 € |
FvSG (537) | rd. 18.639 € | ------ | rd. 13.822 € | rd. 32.461 € |
In der Vergangenheit lag der Fokus der Schulsozialarbeit auf der Tätigkeit in der Gemeinschaftsschule. In den letzten Jahren wird jedoch auch ein steigender Bedarf von der Grundschule und dem Gymnasium festgestellt. Hieraus folgten Aufstockungen der ursprünglichen Wochenstundenzahl.
Der Aufwand für die Schulsozialarbeit hat sich seit ihrer Einführung zum Schuljahr 20078/2009 wie folgt entwickelt:
Zeitraum | Anzahl Stunden pro Woche | Zuschuss an den Träger p.a. | Städtischer Zuschuss p.a. |
ab 2008/2009 | 25 | 26.000,00 € | 26.000,00 € |
ab 01/2011 | 37 | 38.000,00 € | 38.000,00 € |
ab 11/2011 | 54 | 57.000,00 € | 47.180,24 € |
2012 | 54 | 57.000,00 € | 16.902,39 € |
2013 | 54 | 57.000,00 € | 6.372,05 € |
2014 | 54 | 57.000,00 € | 14.213,05 € |
2015 | 54 | 57.000,00 € | 0,00 € |
2016 | 54/59 | 83.500,00 € | 17.409,02 € |
2017 | 70 | 97.600,00 € | 33.077,49 € |
2018 | 70/89 | 110.200,00 € | 45.677,49 € |
2019 | 89 | 131.200,00 € | 66.677,49 € |
Die Notwendigkeit der Aufstockung der Schulsozialarbeit am Gymnasium kann von der Verwaltung nicht abschließend beurteilt werden. Festzustellen ist jedoch, dass die Problemlagen an den verschienden Schulen aufgrund unterschiedlicher Aspekte nicht vergleichbar sind und das die Schulsozialarbeit am Gymnasium im Verhältnis zu den anderen Schulen deutlich unterrepräsentiert ist. Laut Auskunft des DKSB als Träger der SSA wird zum Beispiel am Gymnasium in Bad Schwartau (600 Schüler/innen) SSA mit 19 Stunden in der Woche angeboten. Am Gymnasium in Neustadt in Holstein (550 Schüler/innen) sind es dagegen 39 Stunden in der Woche. Ein Einvernehmen mit der Schulleitung darüber, die Wochenstunden zunächst auf 15 statt 25 Stunden aufzustocken konnte nicht erreicht werden. Die Schulleitung ist der Auffassung, dass 25 Wochenstunden notwendig sind, um den vorhandenen Bedarf abzudecken.
Die Aufstockung der Wochenstunden am Gymnasium auf 25 Stunden löst zusätzliche Kosten in Höhe von 33.600 € p. a. aus. Die Personalkosten für eine Sozialpädagogin (Tarif SuE; S11b) belaufen sich auf 29.000 €. Hinzu kommen Overheadkosten in Höhe von 4.600 €. Dieser Aufwand geht vollständig zu Lasten des städtischen Anteils, da die Förderung aus Landesmitteln bereits ausgeschöpft wird.
Um die zusätzlichen Kosten zu minimieren, käme auch eine Neuverteilung der Wochenstunden an den Schulen in Betracht. Dieses ginge jedoch zu Lasten der Schulsozialarbeit an der Grundschule am Wasserquell und / oder der Wagrienschule.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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X | Ja, folgende: | Sinkende Schülerzahlen haben eine Erhöhung des städtischen Anteils zur Folge, wenn die Förderung des Landes unverändert bleibt |
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | 131.200 € ( für 2018 ca. 110.200 €) |
Finanzierung: | städtischer (Nachtrags-)Haushalt |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag der Schulleitung und Jahresbericht SSA (3168 KB) | ||||
2 | E-Mail des Schulleiters vom 19.02.2018 (415 KB) |