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Vorlage - VO/2018/013  

Betreff: Förderrichtlinien für die Jugendarbeit in der Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Saba
2. Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
07.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten (offen)   
Hauptausschuss Vorberatung
15.03.2018 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.03.2018 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch die Stadt Oldenburg i.H.  
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch den Kreis OH  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch die Stadt Oldenburg in Holstein werden in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen beschlossen.

 

Für das Haushaltsjahr 2018 sind außerplanmäßig 2.000,00 Euro bereitzustellen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30.10.2017 hat der Kinder- und Jugendbeirat eine Bezuschussung für in Oldenburg ehrenamtlich tätige Jugendgruppenleiter und für ehrenamtliche Helfer/innen bei Jugendfreizeiten beantragt. Auslöser hierfür war, dass der Kreis Ostholstein im vergangenen Jahr beschlossen hat, die Förderrichtlinien für die Jugendarbeit im Kreis Ostholstein zu überarbeiten und die bislang ausgesetzten Förderungen ab dem Jahr 2018 wieder aufzunehmen.

 

Nach eingehender Beratung im Fachausschuss wurde der Antrag des KJB befürwortet. Zuschüsse für das Jahr 2017 sollen sich an dem Entwurf der Förderrichtlinien des Kreises Ostholstein orientieren. Für das Haushaltsjahr 2018 sollen zu diesem Zweck 2.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt städtische Förderrichtlinien zu erarbeiten, nach denen ab dem Jahr 2018 entsprechende Förderungen vorgenommen werden sollen.

 

Die Richtlinien des Kreises Ostholstein sind inzwischen in Kraft getreten und liegen der Vorlage als Anlage bei. Folgende Maßnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen werden gefördert:

 

"Zuwendungen für die Beschaffung von Arbeitsmaterial

"Jugendfreizeiten und Studienfahrten

"Jugendferienwerk

"Internationale Begegnungen

"Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen in derJugendarbeit

"Zuwendungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarabeit

"Förderung von innovativen Projekten in der Jugendarbeit

 

Entsprechend des Beschlusses im städtischen Fachausschuss hat die Verwaltung nun eigene Förderrichtlinien entworfen. Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt seit 2005 keine Förderungen mehr gewährt hat, gibt es keine belastbaren Fakten darüber, welche und wieviele Förderungen abgefordert werden und welcher finanzielle Aufwand sich daraus ergibt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst folgende Maßnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen in die Förderrichtlinien aufzunehmen:

 

"a) Jugendfreizeiten und Studienfahrten

"b) Zuwendungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit

"c) Internationale Begegnungen

 

 

Die Förderungssätze hierfür lauten:

 

"zu a) 4,00 € pro Tag du Teilnehmer

"zu b) 50,00 € jährlich pro Mitarbeiter/in ( Inhaber "Juleica")

"zu c) 5,00 € pro Tag und Teilnehmer zzgl. 18,00 € Fahrkostenzuwendung

                    proTeilnehmer/in

 

Der Beschluss des Fachausschusses sieht vor, zunächst 2.000 Euro für 2018 zur Verfügung zu stellen. In den Jahren 2004 und 2005 wurden 6.200 € bzw. 3.700 € über den Haushalt zur Verfügung gestellt. Es ist daher abzuwarten, ob der Ansatz für 2018 der Nachfrage entspricht.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

2.000,00 €

Finanzierung:

außerplanmäßig Haushalt 2018

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Richtlinien zur Fürderung der Jugendarbeit durch die Stadt Oldenburg in Holstein – Entwurf

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch den Kreis Ostholstein 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch die Stadt Oldenburg i.H. (1212 KB)      
Anlage 2 2 Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch den Kreis OH (1666 KB)      
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