Vorlage - VO/2018/013
|
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch die Stadt Oldenburg in Holstein werden in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen beschlossen.
Für das Haushaltsjahr 2018 sind außerplanmäßig 2.000,00 Euro bereitzustellen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.10.2017 hat der Kinder- und Jugendbeirat eine Bezuschussung für in Oldenburg ehrenamtlich tätige Jugendgruppenleiter und für ehrenamtliche Helfer/innen bei Jugendfreizeiten beantragt. Auslöser hierfür war, dass der Kreis Ostholstein im vergangenen Jahr beschlossen hat, die Förderrichtlinien für die Jugendarbeit im Kreis Ostholstein zu überarbeiten und die bislang ausgesetzten Förderungen ab dem Jahr 2018 wieder aufzunehmen.
Nach eingehender Beratung im Fachausschuss wurde der Antrag des KJB befürwortet. Zuschüsse für das Jahr 2017 sollen sich an dem Entwurf der Förderrichtlinien des Kreises Ostholstein orientieren. Für das Haushaltsjahr 2018 sollen zu diesem Zweck 2.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt städtische Förderrichtlinien zu erarbeiten, nach denen ab dem Jahr 2018 entsprechende Förderungen vorgenommen werden sollen.
Die Richtlinien des Kreises Ostholstein sind inzwischen in Kraft getreten und liegen der Vorlage als Anlage bei. Folgende Maßnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen werden gefördert:
"Zuwendungen für die Beschaffung von Arbeitsmaterial
"Jugendfreizeiten und Studienfahrten
"Jugendferienwerk
"Internationale Begegnungen
"Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen in derJugendarbeit
"Zuwendungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarabeit
"Förderung von innovativen Projekten in der Jugendarbeit
Entsprechend des Beschlusses im städtischen Fachausschuss hat die Verwaltung nun eigene Förderrichtlinien entworfen. Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt seit 2005 keine Förderungen mehr gewährt hat, gibt es keine belastbaren Fakten darüber, welche und wieviele Förderungen abgefordert werden und welcher finanzielle Aufwand sich daraus ergibt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst folgende Maßnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen in die Förderrichtlinien aufzunehmen:
"a) Jugendfreizeiten und Studienfahrten
"b) Zuwendungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit
"c) Internationale Begegnungen
Die Förderungssätze hierfür lauten:
"zu a) 4,00 € pro Tag du Teilnehmer
"zu b) 50,00 € jährlich pro Mitarbeiter/in ( Inhaber "Juleica")
"zu c) 5,00 € pro Tag und Teilnehmer zzgl. 18,00 € Fahrkostenzuwendung
proTeilnehmer/in
Der Beschluss des Fachausschusses sieht vor, zunächst 2.000 Euro für 2018 zur Verfügung zu stellen. In den Jahren 2004 und 2005 wurden 6.200 € bzw. 3.700 € über den Haushalt zur Verfügung gestellt. Es ist daher abzuwarten, ob der Ansatz für 2018 der Nachfrage entspricht.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
|
| Ja, folgende: |
|
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | 2.000,00 € |
Finanzierung: | außerplanmäßig Haushalt 2018 |
Anlage/n:
Richtlinien zur Fürderung der Jugendarbeit durch die Stadt Oldenburg in Holstein – Entwurf
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch den Kreis Ostholstein
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch die Stadt Oldenburg i.H. (1212 KB) | ||||
2 | Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch den Kreis OH (1666 KB) |