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Vorlage - VO/2018/019  

Betreff: Bestätigung der Wahl des Gemeindewehrführers und des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Carlson
2. Herr Saba
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.03.2018 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt als Träger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein der am 12. März 2018 erfolgten Wahl des Kameraden HBM** André Hasselmann zum Gemeindewehrführer und des Kameraden HBM** Björn Mougin zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein zu.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

 

Am 12. März 2018 wurde im Rahmen einer fristgerecht einberufenen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein in den Räumlichkeiten des Gerätehauses Kamerad HBM** André Hasselmann von den insgesamt 51 wahlberechtigten anwesenden Mitgliedern mit 42 von 51 abgegebenen Stimmen im 1. Wahlgang gewählt. Er wurde damit als Nachfolger für den vorzeitig zum 31. März 2018 zurückgetretenen Gemeindewehrführer HBM*** Marco Kleinschmidt seitens der Mitgliederversammlung bestimmt.

 

Darüber hinaus wurde Kamerad HBM** Björn Mougin mit 36 von 51 abgegebenen Stimmen im 1. Wahlgang zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt. Er wird damit Nachfolger für den ebenfalls zum 31. März 2018 vorzeitig zurückgetretenen stellvertretenden Gemeindewehrführer André Hasselmann, der zum Gemeindewehrführer gewählt wurde.

 

Beide Kandidaten wurden in geheimer Wahl mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit in ihr neues Amt gewählt – beide mit Wirkung zum 01. April 2018.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein bedarf die Wahl zum Gemeindewehrführer bzw. die Wahl zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oldenburg in Holstein als Träger der Freiwilligen Feuerwehr. Im Anschluss daran hat die Verwaltung die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu unterrichten.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

keine

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