Vorlage - VO/2018/021
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Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss.
Sachverhalt:
Nach der konstituierenden Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Dezember 2017 sind der stellvertretende Beisitzer Herr Claus Seidel und die Beisitzerin Frau Stephanie Günther von ihrem Amt im Rahmen des Gemeindewahlausschusses zurückgetreten.
Gemäß des geltenden Wahlrechts sind hierfür neue Beisitzer oder Beisitzerinnen durch die Stadtverordnetenversammlung zu wählen. Um im Falle des Rücktritts eines Beisitzers zeitnah handeln zu können, hat die Stadtverordnetenversammlung seinerzeit die Befugnis zur Nachwahl auf den Hauptausschuss übertragen. Der Hauptausschuss wird am 15. März den jeweiligen Ersatz für die zurückgetretenen Beisitzer wählen.
Das Vorschlagsrecht für den zurückgetretenen, durch die FBO-Fraktion benannten, stellvertretenden Beisitzers Claus Seidel verbleibt dem Grundsatz nach bei der FBO-Fraktion. Diese hat allerdings erklärt, auf die Benennung eines Ersatzes zu verzichten. Gemäß des Verteilungsverfahrens zur Benennung nach dem Höchstzahlenverfahren wäre demnach entweder die CDU- oder die SPD-Fraktion (gleiche Höchstzahl) aufgerufen, eine Person zu benennen. Im Falle einer gleichen Höchstzahl ist durch ein zu ziehendes Los zu bestimmen, wer einen Beisitzer benennen darf. Dieses Los entfiel auf die SPD-Fraktion. Nach Rückmeldung des 1. Vorsitzenden der SPD wurde als Ersatz für Herrn Claus Seidel Herr Jens Clasen benannt. Er vertritt im Verhinderungsfalle damit Herrn Michael Zillhardt.
Für die durch die CDU-Fraktion benannte und zurückgetretene Beisitzerin Stephanie Günther verbleibt das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion. Der 1. Vorsitzende der CDU hat der Verwaltung daraufhin mitgeteilt, dass Herr Martin Bulgrien Frau Stephanie Günther ersetzen soll.
Der Bürgermeister wird als Gemeindewahlleiter und gleichzeitiger Vorsitzender dieses Ausschusses Herrn Martin Bulgrien als neuen Beisitzer und Herrn Jens Clasen als neuen stellvertretenden Beisitzer gem. § 85 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) per Handschlag (§ 33 Abs. 5 GO) zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterliegenden Angelegenheiten verpflichten und sie kurz in ihre Aufgaben einführen.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
keine