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Vorlage - VO/2014/058  

Betreff: Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Oldenburg in Holstein für den Bereich der alten Grundschule an der Hoheluftstraße, zwischen der Straße An der Priesterwiese und der Hoheluftstraße
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Pieper
2. Herr Gabriel
Aktenzeichen:302/AUB12
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
12.11.2014 
12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Vorabbeteiligung Teilaufhebung B11  
Planzeichnung B11  
Begründung B11  
Umweltbericht B11  

Beschlussvorschlag:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Oldenburg in Holstein für den Bereich der alten Grundschule an der Hoheluftstraße, zwischen der Straße An der Priesterwiese und der Hoheluftstraße werden in der vorliegenden Fassung gebilligt:

 

1.         Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 1 BauGB, öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

            2.        Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der

                       Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.


Sachverhalt:

 

Der hier in Rede stehende Bereich der geplanten Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 erstreckt sich lediglich auf ein Flurstück. Konkret wird die Aufhebung lediglich die LiegenschaftHoheluftstraße 6, also den Bereich der ehemaligen Grundschule gegenüber der heutigen Wagrienschule, betreffen.

 

Ausgangslage ist der bestehende Bebauungsplan. Dieser setzt in dem betreffenden Bereich die Nutzung der Liegenschaft „Hoheluftstraße 6“ als Schule fest. Die heutigen Eigentümer haben den Betrieb der Bildungseinrichtung, der zuletzt sehr schleppend lief, aufgegeben und streben die Veräußerung der Immobilie an.

 

Da der Betrieb von privaten Bildungseinrichtungen aus zahlreichen verschiedenen Gründen immer schwieriger wird, kann das Grundstück mit einer derartigen Festsetzung, wenn überhaupt, nur sehr schwer veräußert werden. Aus diesem Grunde haben die Eigentümer das Gespräch mit der Verwaltung gesucht.

 

Nach diversen Überlegungen wurde die Teilaufhebung für diesen Bereich der Änderung des Bebauungsplanes vorgezogen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Eine Neureglung würde ohne ein konkretes künftiges Nutzungsvorhaben grundsätzlich nicht viel Sinn ergeben, da konkrete Nutzungen festgesetzt werden müssten. Weiter befindet sich diese Liegenschaft aus Sicht der Verwaltung in einem Mischbereich. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes für diesen Bereich könnte demnach ein neuer Eigentümer die Räumlichkeiten beispielsweise flexibel zu Wohnraum, Praxen, Büros oder Ähnlichem umfunktionieren.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung eingegangene Stellungnahmen sind in der Anlage im Originalwortlaut in Gegenüberstellung zu der entsprechenden Abwägung beigefügt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange soll im Anschluss an diesen Beschluss erfolgen.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Übersicht der eingegangenen Anregungen und Hinweise

Bebauungsplan

Begründung

Umweltbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Vorabbeteiligung Teilaufhebung B11 (51 KB)      
Anlage 2 2 Planzeichnung B11 (910 KB)      
Anlage 3 3 Begründung B11 (222 KB)      
Anlage 4 4 Umweltbericht B11 (203 KB)      
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