Vorlage - VO/2014/058
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Beschlussvorschlag:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Oldenburg in Holstein für den Bereich der alten Grundschule an der Hoheluftstraße, zwischen der Straße An der Priesterwiese und der Hoheluftstraße werden in der vorliegenden Fassung gebilligt:
1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 1 BauGB, öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
2. Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der
Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Sachverhalt:
Der hier in Rede stehende Bereich der geplanten Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 erstreckt sich lediglich auf ein Flurstück. Konkret wird die Aufhebung lediglich die Liegenschaft „Hoheluftstraße 6“, also den Bereich der ehemaligen Grundschule gegenüber der heutigen Wagrienschule, betreffen.
Ausgangslage ist der bestehende Bebauungsplan. Dieser setzt in dem betreffenden Bereich die Nutzung der Liegenschaft „Hoheluftstraße 6“ als Schule fest. Die heutigen Eigentümer haben den Betrieb der Bildungseinrichtung, der zuletzt sehr schleppend lief, aufgegeben und streben die Veräußerung der Immobilie an.
Da der Betrieb von privaten Bildungseinrichtungen aus zahlreichen verschiedenen Gründen immer schwieriger wird, kann das Grundstück mit einer derartigen Festsetzung, wenn überhaupt, nur sehr schwer veräußert werden. Aus diesem Grunde haben die Eigentümer das Gespräch mit der Verwaltung gesucht.
Nach diversen Überlegungen wurde die Teilaufhebung für diesen Bereich der Änderung des Bebauungsplanes vorgezogen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Eine Neureglung würde ohne ein konkretes künftiges Nutzungsvorhaben grundsätzlich nicht viel Sinn ergeben, da konkrete Nutzungen festgesetzt werden müssten. Weiter befindet sich diese Liegenschaft aus Sicht der Verwaltung in einem Mischbereich. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes für diesen Bereich könnte demnach ein neuer Eigentümer die Räumlichkeiten beispielsweise flexibel zu Wohnraum, Praxen, Büros oder Ähnlichem umfunktionieren.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde bereits durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung eingegangene Stellungnahmen sind in der Anlage im Originalwortlaut in Gegenüberstellung zu der entsprechenden Abwägung beigefügt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange soll im Anschluss an diesen Beschluss erfolgen.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Übersicht der eingegangenen Anregungen und Hinweise
Bebauungsplan
Begründung
Umweltbericht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellungnahmen Vorabbeteiligung Teilaufhebung B11 (51 KB) | ||||
2 | Planzeichnung B11 (910 KB) | ||||
3 | Begründung B11 (222 KB) | ||||
4 | Umweltbericht B11 (203 KB) |