Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2018/040  

Betreff: Erschließung und Veräußerung ehem. Spielplatz Eichenallee; Vorstellung der Konzepte
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Stender, Marc
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
18.04.2018 
38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen an Verwaltung zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Konzept 1  
Anlage 2 - Konzept 2  
Anlage 3 - Konzept 3 (Variante 1)  
Anlage 4 - Konzept 3 (Variante 2)  
Anlage 5 - Baugrundgutachten  
Anlage 6 - Lageplan zum Baugrundgutachten  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgestellten Konzepte zur Erschließung, Bebauung und Veräußerung des ehem. Spiel- und Bolzplatzes als Bauland durch die Investoren werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss spricht sich für das Konzept Nr. __________ aus.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten und den Gremien vorzulegen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Durch Beschluss vom 14.05.2014 ist die grundsätzliche Entscheidung über die Entwicklung des ehemaligen Spiel- und Bolzplatzes an der Eichenallee zu Wohnbauflächen gefasst worden. Die Verwaltung erhielt aus der Politik den Auftrag, sich bei anliegenden Nachbarn nach deren Kaufinteressen zu erkundigen. Konkrete Rückmeldungen hierauf hat es nur wenige gegeben, weshalb die Verwaltung durch Beschluss vom 30.09. und 07.10.2015 aufgefordert wurde, das Grundstück unter Zugrundelegung des Verkehrswertgutachtens vom 15.06.2015 und des Baugrundgutachtens vom 22.04.2014 auf dem Immobilienmarkt anzubieten.

 

Nach erfolgter Bekanntmachung der Immobilienanzeige für sechs Monate im Immobilienportal wurden die eingereichten Interessensvorstellungen gesammelt und mit den einzelnen Interessenten mögliche Vorhaben auf deren grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit durchgesprochen und geprüft. Nach den bisherigen Erkenntnissen sind die vorgestellten Bebauungsabsichten nach § 34 BauGB genehmigungsfähig, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht notwendig ist.

 

Das Grundstück wurde für 190.000 € auf dem Immobilienmarkt zur Erschließung von Wohnbauflächen angeboten. Die Vorgabe der Verwaltung ist, das angebotene Grundstück zum angebotenen Verkaufspreis einem Investor zu verkaufen, der die Erschließung in Form einer Erschließungsstraße und Ver- und Entsorgung durchführt und eine Vermarktung in Form von Abverkauf oder Vermietung vornimmt.

 

Mit den potenziellen Investoren ist vereinbart, dass die gem. Straßenbaurichtlinien zu errichtende Erschließungsstraße inkl. Entsorgungseinrichtungen nach erfolgter Herstellung und Abnahme auf die Stadt unentgeltlich übergeht. Die anfallenden Kosten durch den Vertrag, Vermessung, Planung etc. trägt der Investor.

 

Der Verwaltung liegen drei ausgearbeitete Konzepte vor. Mit den potenziellen Investoren ist vereinbart worden, dass jeder Investor im Zuge der Sitzung sein Konzept kurz präsentieren kann und für Nachfragen zur Verfügung steht.

 

 

Konzept Nr. 1 (Anlage 1)

 

Investor: Claus-Michael Struck , Osterrönfeld

 

Vorhaben: - Erschließung mit Wendemöglichkeit und öffentlichen Parkplätzen

-  Anlegung eines Spielplatzes

-  Bebauung mit einem Reihenhaus, zwei Doppelhaus und zwei Mehrfamilienhäuser in eingeschossiger Bauweise

-          16 Wohneinheiten; 1 x Reihenhaus á 4 WE

           2 x Doppelhäuser á 2 WE

   2 x Mehrfamilienhäuser á 4 WE

 

Das Vorhaben gliedert sich in die vorhandene Bebauung der Nachbarschaft ein. Auf die Anlage 1 wird verwiesen. Der Investor plant nach erfolgter Erschließung und Bebauung der Grundstücke eine überwiegende Vermietung der Wohneinheiten. Aber auch eine teilweise Veräußerung ist in Einzelfällen denkbar.

 

 

Konzept Nr. 2 (Anlage 2)

 

Investor: LBS Immobilien GmbH, Husum

 

Vorhaben:-     Erschließung mit Wendemöglichkeit

-          Anlegung eines Spielplatzes

-          Bebauung mit Reihenhaus, Doppelhaus bzw. Einfamilienhaus (eingeschossig)

-          8 Baugrundstücke 519qm – 866qm

 

Das Vorhaben gliedert sich in die vorhandene Bebauung der Nachbarschaft ein. Auf die Anlage 2 wird verwiesen. Der Investor plant nach erfolgter Erschließung der Grundstücke eine Vermarktung von Einfamilienhäusern respektive Doppelhaushälften.

 

 

Konzept Nr. 3 (Anlage 3)

 

Investor: Axel Tornau, Oldenburg in Holstein

 

Vorhaben:-     Erschließung mit Wendemöglichkeit

-          Anlegung eines Spielplatzes (nur in Variante 1)

-          Bebauung mit einem Reihenhaus, zwei Doppelhäuser und vier Einfamilienhäusern

-          12 Wohneinheiten; 1 x Reihenhaus á 4 WE

  2 x Doppelhäuser á 2 WE

  4 x Einfamilienhäuser á 1 WE

-          zzgl. 1 Multifunktionsgebäude (nur in Variante 2)

 

Das Vorhaben gliedert sich in die vorhandene Bebauung der Nachbarschaft ein. Auf die Anlage 3 wird verwiesen. Der Investor plant nach erfolgter Erschließung und Bebauung der Grundstücke eine Durchmischung von Vermietung und Veräußerung der Wohneinheiten.

 

Alle drei Investoren bieten einen Kaufpreis von 190.000 €. Somit liegt die Verkaufsentscheidung der Stadt Oldenburg in Holstein allein an der Bewertung des städtebaulichen Erschließungs- und Bebauungskonzeptes. Eine Bewertungsmatrix für die aus Sicht der Stadt Oldenburg maßgeblichen städtebaulichen Gesichtspunkte, die eine diskrimierungsfreie und transparente Bewertung sichert, ist bisher nicht vorbereitet.

 

Nach der Entscheidung, welches Konzept umgesetzt werden soll, wird die Verwaltung mit dem Erschließungsträger einen städtebaulichen Vertrag entwerfen. In einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses /Stadtverordnetenversammlung wird die Verwaltung diese Grundstücksangelegenheit, sowie den Entwurf des städtebaulichen Vertrages vorlegen.

 

Die abschließende Entscheidung liegt nach der Hauptsatzung bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1 - Konzept 1

Anlage 2 - Konzept 2

Anlage 3 - Konzept 3 Variante 1

Anlage 4 - Konzept 3 Variante 2

Anlage 5 - Baugrundgutachten

Anlage 6 - Schichtenverzeichnis z. Baugrundgutachten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Konzept 1 (2078 KB)      
Anlage 6 2 Anlage 2 - Konzept 2 (1252 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 3 - Konzept 3 (Variante 1) (1010 KB)      
Anlage 5 4 Anlage 4 - Konzept 3 (Variante 2) (1024 KB)      
Anlage 3 5 Anlage 5 - Baugrundgutachten (572 KB)      
Anlage 4 6 Anlage 6 - Lageplan zum Baugrundgutachten (362 KB)      
nach oben zurück