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Vorlage - VO/2018/041  

Betreff: 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
18.04.2018 
38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersichtsplan  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für ein kleines Gebiet nördlich der Straße Am Voßberg zwischen dem bestehenden Lebensmitteldiscounter und dem Autohaus soll der B-Plan Nr. 19 geändert werden.

 

Er werden folgende Planungsziele verfolgt:

Erweiterung der maximal zulässigen Verkaufsfläche um 20% auf 1.200 qm.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro PLANUNG kompakt STADT, Frau Gabriele Teske, Röntgenstraße 1 in 23701 Eutin beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

 

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Sachverhalt:

 

Der Investor ist mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, die Fläche des angrenzenden ehemaligen Getränkemarktes in seinen Möbelmarkt zu integrieren, um dadurch die jetzige Verkaufsfläche von ca. 800 qm zu vergrößern. Die Verkaufsfläche des angrenzenden Marktes beträgt ca. 450 qm. Diese Fläche soll jedoch nicht gesamt in die Verkaufsfläche übernommen, sondern ein Teil in Lagerflächen umgewandelt werden. Dadurch entsteht eine künftige Verkaufsfläche in einer Gesamtgröße von ca. 1.180 qm. Die gem. 4. Änderung B-Plan Nr. 19 maximal zulässige Verkaufsfläche von 1.000 m² würde somit überschritten werden.

 

Da durch die Vergrößerung der Fläche jedoch keine Sortimentserweiterung vorgesehen ist, sondern eine ansprechendere und modernere Präsentation der sehr großvolumigen Waren wie Betten, Matratzen und dergleichen angestrebt wird, soll dem Antrag des Investors entsprochen werden, eine B-Plan-Änderung mit einer Anhebung der zulässigen Verkaufsfläche auf 1.200 m² durchzuführen.

 

Eine Erhöhung der gem. rechtskräftigem B-Plan maximal zulässigen Fläche für innenstadtrelevante Randsortimente erfolgt nicht. Es soll daher festgesetzt werden, dass die maximale zulässige Fläche für innenstadtrelevante Sortimente (bisher 10 %) auf maximal 100 m² beschränkt wird. Eine schädliche Auswirkung auf die Innenstadt ist daher nicht zu erwarten.

 

Weitere Änderungen der bisherigen Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Kosten trägt der Investor.

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (505 KB)      
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