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Vorlage - VO/2018/043  

Betreff: Bau eines Regenrückhaltebeckens im Freizeitpark, Erneuerung Schmutz- und Regenwasserkanalisation im Teilbereich der Burgtorstraße und Heiligenhafener Chaussee
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Voß
Federführend:Kommunale Dienste Oldenburg in Holstein Bearbeiter/-in: Voß, Thomas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
18.04.2018 
38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, das vorhandene Regenrückhaltebecken im Freizeitpark zu erweitern und die bestehende Schmutz-und Regenwasserkanalisation in der Burgtorstraße (Teilbereich) sowie in der Heiligenhafener Chaussee zu sanieren bzw. erneuern.

 

Im Anschluss daran soll  – wie bereits beschlossen – in der Rossittenstraße, der Sudetenstraße und im Wagriaweg sowie in einem Teilbereich der Ostlandstraße die Schmutz- und Regenwasserkanalisation saniert bzw. erneuert werden. Gleichzeitig soll der Ausbau der vorgenannten Straßen erfolgen.

 

Um einen zügigen Beginn der Baumaßnahme zu gewährleisten, wird ferner beschlossen, den im Sachverhalt erläuterten Deckungsvorschlag umzusetzen.

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Sachverhalt:

Dem Ausschuss für Umwelt und Bauwesen wurde bereits in seiner Sitzung vom 29.04.2015 das Bauvorhaben „Ausbau der Rossittenstraße, Sudetenstraße und Wagriaweg sowie die Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation in den vorgenannten Straßen und der Ostlandstraße“ vorgestellt. In der Sitzung wurde der geschilderte Sachverhalt zur Kenntnis genommen und den vorgestellten Ausbauvarianten zugestimmt. Jedoch sollte erst nach Durchführung einer Informationsveranstaltung und einer evtl. erforderlichen Überarbeitung der Planunterlagen das notwendige Bauprogramm zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen vom 30.09.2015 wurde beschlossen, dass die Baumaßnahme auf Grund der neu gewonnenen Kenntnisse bezüglich der Veranlagung der einzelnen Grundstückseigentümer aufgeschoben werden soll.

 

In der Zwischenzeit wurde der Planungsabschnitt überarbeitet und um einen Teilbereich in der Heiligenhafener Chaussee erweitert – derzeit verläuft die Regenwasserentwässerung aus der Sudetenstraße über ein Privatgrundstück in das Verbandsgewässer 1.47.13 in der Heiligenhafener Chaussee. Der Leitungsteil auf dem Privatgrundstück ist ebenfalls stark sanierungsbedürftig. Ein Leitugnsrecht zu Gunsten der Stadt Oldenburg in Holstein besteht nicht.

 

Zukunftsgerichtet sollten die Regenwasserkanäle in den öffentlichen Verkehrseinrichtungen verbaut werden, damit keine Probleme bei der Unterhaltung und Sanierung auftreten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass private Grundstückseigentümer heute öffentliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen auf ihren Grundstücken aufgrund der damit verbundenen Einschränkungen ohne grundbuchliches Leitugnsrecht nicht mehr dulden.

 

Für die nun anstehenden Kanalsanierungen muss der Entwässerungsverlauf so verändert werden, dass das Regenwasser über die Einleitstelle E 22 – diese liegt in Höhe Heiligenhafener Chaussee Nr. 57 – abgeleitet wird. Obwohl sich die Einleitungsmengen nicht wesentlich ändern, ist nach Rücksprache mit der Wasserbehörde des Kreises Ostholstein nach den heutigen gesetzlichen Maßgaben für dieses Vorhaben der Bau eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Da an der Einleitstelle E 22 keine weiteren städtischen Flächen vorhanden sind, wurde der Kontakt zum Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr aufgenommen, um den Ankauf einer angrenzenden Bundesfläche abzustimmen. Aus verschiedenen Gründen hat der Landesbetrieb einem Verkauf der Bundesfläche nicht zugestimmt.

 

Auf der Suche nach Flächen, die sich im städtischen Besitz befinden und für den Bau eines Regenrückhaltebeckens geeignet sind, wurde der Planungsabschnitt abermals erweitert, so dass jetzt eine Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation von der Burgtorstraße beginnend, über die Heiligenhafener Chaussee bis letztendlich zu dem ursprünglichen Planungsabschnitt Ostlandstraße, Rossittenstraße, Sudetenstraße und Wagriaweg verläuft.

 

Im Freizeitpark befindet sich ein bestehendes Regenrückhaltebecken, in dem das gesamte Oberflächenwasser aus dem beschriebenen Abschnitt eingeleitet werden kann. Das Regenrückhaltebecken müsste allerdings in einem nicht unerheblichen Umfang erweitert werden. Für die Erweiterung ist auch ein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich. Mit dem Grundstückseigentümer wurden bereits erste Vorgespräche geführt und ein Grunderwerb erscheint grundsätzlich möglich (es wird an dieser Stelle auf den Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil verwiesen). Durch die mögliche Einleitung des Oberflächenwassers aus dem vorgenannten Straßen in das erweiterte Regenrückhaltebecken, entfallen die Einleitstellen E 22, E 23 und E 23a entlang der Heiligenhafener Chaussee und können somit zurückgebaut werden.

 

Der Bau bzw. die Erweiterung des bestehenden Regenrückhaltebeckens wurde bereits mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Ostholstein sowie mit dem Gewässer- und Landschaftsverband vorabgestimmt. Beide Institutionen stehen dem Vorhaben positiv gegenüber. Es gilt allerdings noch die Stellungnahme der Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein abzuwarten. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lag noch keine Stellungnahme vor, sollte sie bis zur Sitzung eingegangen sein, wird hierüber mündlich berichtet.

 

Im Rahmen der Sitzung wird die geplante Baumaßnahme durch das Ingenieurbüro MaasKonrad planen plus den Ausschussmitgliedern vorgestellt.

 

Eine Kostenschätzung für die gesamte Baumaßnahme liegt noch nicht vor, da erst einmal die einzelnen Stellungsnahmen abgewartet werden sollen. An dieser Stelle muss allerdings mitgeteilt werden, dass weder im Haushalt der Stadt Oldenburg in Holstein noch im Wirtschaftsplan der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein die finanziellen Mittel in Gänze vorgesehen sind.

 

Da die Baumaßnahme (vom Freizeitpark bis zur Rossittenstraße) jedoch nicht im Kalenderjahr 2018 zum Abschluss gebracht werden kann, können die notwendigen Mittel für die Herstellung des Regenrückhaltebeckens im Freizeitpark und den Beginn der Kanalsanierung in der Burgtorstraße und Heiligenhafener Chaussee aus den Haushaltsansätzen in Anspruch genommen werden, die für die Erneuerung der Entwässerung in der Sudetenstraße, Rossittenstraße und auch der Ostlandstraße zur Verfügung stehen.

 

Sobald alle Träger öffentlicher Belange der geplanten Baumaßnahme zugestimmt haben, wird das Ingenieurbüro MaasKonrad planen plus eine Kostenberechnung erstellen, um dann die erforderlichen Mittel in den städtischen Haushalt bzw. in den Wirtschaftsplan für die folgenden Jahre einstellen zu können.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Kostenberechnung wird im weiteren Verfahren vorgelegt

Finanzierung:

städtischer Haushalt und Wirtschaftsplan KDO, tw. Refinanzierung aus Schmutz- u. Niederschlagswassergebühren sowie Straßenbaubeiträgen

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

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