Vorlage - VO/2018/057
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Beschlussvorschlag:
a) Verein Seniorenbetreuung Oldenburg in Holstein
Die Stadtverordnetenversammlung entsendet folgende Stadtverordnete in den Vorstand des Vereins Seniorenbetreuung Oldenburg in Holstein e. V.
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Abstimmungsergebnis |
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| Stimmen dafür |
| Stimmen dagegen |
| Stimmenthaltungen |
b)Vorstand der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e. V.
Die Stadtverordnetenversammlung entsendet folgende/n Stadtverordnete/n in den erweiterten Vorstand der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e. V.
…………………………….
Abstimmungsergebnis |
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| Stimmen dafür |
| Stimmen dagegen |
| Stimmenthaltungen |
c) Beiräte der örtlichen Kindertagesstätten
Die Stadtverordnetenversammlung entsendet folgende Personen in die Beiräte der örtlichen Kindertagesstätten:
......………………………...
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Abstimmungsergebnis |
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| Stimmen dafür |
| Stimmen dagegen |
| Stimmenthaltungen |
Sachverhalt:
a) Verein Seniorenbetreuung Oldenburg in Holstein
Die Stadt entsendet in den Vorstand des Vereins Seniorenbetreuung 2 Vorstandsmitglieder, dem gemäß § 28 Nr. 20 GO durch die Stadtverordnetenversammlung zu bestimmen sind.
b)Vorstand der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e. V.
Nach § 12 Abs. 1 der Satzung der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e.V. muss im erweiterten Vorstand die Stadt Oldenburg in Holstein mit mindestens einem Mitglied vertreten sein, dass der Mitgliederversammlung durch die Stadtverordnetenversammlung benannt wird. Die Entscheidung über die Entsendung in den Vorstand der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e. V. liegt gemäß § 28 Nr. 20 GO bei der Stadtverordnetenversammlung.
c) Beiräte der örtlichen Kindertagesstätten
In die Beiräte der Oldenburger Kindergärten sind entsprechend der Regelungen in den Trägerverträgen drei Mitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung zu entsenden. Formell könnten dies von Beirat zu Beirat unterschiedliche Personen sein. Sinn macht aber nur eine einheitliche Vertretung in allen Beiräten. Deswegen sollten die VertreterInnen einheitlich für die Beiräte aller Kitas bestimmt werden.
Da es sich hierbei um keine Wahl im Sinne der Gemeindeordnung (GO) oder anderer spezieller Rechtsnormen handelt, ist bei der Entsendung auf eine paritätische Besetzung zu achten. Auf den Ihnen überlassenen Erlass des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbaucherschutz und Gleichstellung vom 03.05.2018 möchte ich hinweisen.
Für die Beschlussfassung gilt § 39 GO. Ein gebundenes Vorschlagsrecht besteht hier nicht.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
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