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Vorlage - VO/2018/057  

Betreff: Entsendung städtischer Vertreterinnen und Vertreter
a) in den Vorstand der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e.V.
b) in die Beiräte der örtlichen Kindertagesstätten
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.06.2018 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a)   Verein Seniorenbetreuung Oldenburg in Holstein

 

Die Stadtverordnetenversammlung entsendet folgende Stadtverordnete in den Vorstand des Vereins Seniorenbetreuung Oldenburg in Holstein e. V.

 

              ........................................

              ........................................

 

Abstimmungsergebnis

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

b)Vorstand der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e. V.

 

   Die Stadtverordnetenversammlung entsendet folgende/n Stadtverordnete/n in den erweiterten Vorstand der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e. V.

 

              …………………………….

Abstimmungsergebnis

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

cBeiräte der örtlichen Kindertagesstätten

 

    Die Stadtverordnetenversammlung entsendet folgende Personen in die Beiräte der örtlichen Kindertagesstätten:

 

              ......………………………...

              .........................................

              .........................................

 

Abstimmungsergebnis

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

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Sachverhalt:

a)   Verein Seniorenbetreuung Oldenburg in Holstein

 

Die Stadt entsendet in den Vorstand des Vereins Seniorenbetreuung 2 Vorstandsmitglieder, dem gemäß § 28 Nr. 20 GO durch die Stadtverordnetenversammlung zu bestimmen sind.

 

b)Vorstand der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e. V.

 

Nach § 12 Abs. 1 der Satzung der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e.V. muss im erweiterten Vorstand die Stadt Oldenburg in Holstein mit mindestens einem Mitglied vertreten sein, dass der Mitgliederversammlung durch die Stadtverordnetenversammlung benannt wird. Die Entscheidung über die Entsendung in den Vorstand der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e. V. liegt gemäß § 28 Nr. 20 GO bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

cBeiräte der örtlichen Kindertagesstätten

     In die Beiräte der Oldenburger Kindergärten sind entsprechend der Regelungen in den Trägerverträgen drei Mitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung zu entsenden. Formell könnten dies von Beirat zu Beirat unterschiedliche Personen sein. Sinn macht aber nur eine einheitliche Vertretung in allen Beiräten. Deswegen sollten die VertreterInnen einheitlich für die Beiräte aller Kitas bestimmt werden.

 

Da es sich hierbei um keine Wahl im Sinne der Gemeindeordnung (GO) oder anderer spezieller Rechtsnormen handelt, ist bei der Entsendung auf eine paritätische Besetzung zu achten. Auf den Ihnen überlassenen Erlass des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbaucherschutz und Gleichstellung vom 03.05.2018 möchte ich hinweisen.

 

Für die Beschlussfassung gilt § 39 GO. Ein gebundenes Vorschlagsrecht besteht hier nicht.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

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