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Vorlage - VO/2018/058  

Betreff: Besetzung des Aufsichtsrates der KulTour Oldenburg in Holstein gemeinnützige GmbH
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
06.09.2018 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Folgende Personen werden in den Aufsichtsrat der KulTour Oldenburg in Holstein gemeinnützige GmbH entsandt:

1.……………………………………..            

2.…………………………………….

3.…………………………………….           

4.…………………………………….

5.…………………………………….

6.…………………………………….

7. …………………………………….

8.…………………………………….

 

Abstimmungsergebnis:Stimmen dafür

                       Stimmen dagegen

            Stimmenthaltungen

 

 

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Sachverhalt:

Die KulTour Oldenburg in Holstein gemeinnützige GmbH hat einen Aufsichtsrat, dessen Rechte und Pflichten sich nach dem GmbH und Aktiengesetz richten, soweit der Gesellschaftsvertrag nicht anderes bestimmt. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Bürgermeister und acht Mitgliedern, von denen vier Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oldenburg in Holstein angehören müssen. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Stadt bestellt.

 

Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung bestellt. Bis zur Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder führen die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder die Geschäfte fort.

 

Gem. § 10 Abs. 3 Nr. 14 der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss über die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung einen Betrag von 100.000 € nicht übersteigt. Daher liegt die Zuständigkeit für die Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der KulTour Oldenburg in Holstein gemeinnützige GmbH beim Hauptausschuss.

 

Da es sich hier um keine Wahl im Sinne der Gemeindeordnung (GO) oder anderer spezialgesetzlicher Rechtsnormen handelt,ist bei der Entsendung auf eine paritätische Besetzung zu achten. Auf den Ihnen überlassenen Erlass des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung vom 03.05.2018 möchte ich hinweisen.

 

Für die Beschlussfassung gilt § 39 GO. Ein gebundenes Vorschlagsrecht besteht hier nicht.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

-  

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