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Vorlage - VO/2018/063  

Betreff: Wahl eines Schulleiterwahlausschusses für die Besetzung der Schulleitungsstelle an der Grundschule am Wasserquell
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Saba
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.06.2018 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Berechnung Anzahl Mitglieder je Fraktion  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

In den Schulleiterwahlausschuss für die Besetzung der Schulleitungsstelle an der Grundschule am Wasserquell werden für den Schulträger

 

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gewählt.

 

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Sachverhalt:

 

 

Die Schulleitungsstelle der Grundschule am Wasserquell ist aufgrund der Versetzung der bisherigen Schulleiterin in den Ruhestand zum 1. August 2018 neu zu besetzen. Die Stellenausschreibung ist im Nachrichtenblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht worden.

 

Bei der Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter wirken der Schulträger – hier die Stadt Oldenburg in Holstein – sowie die Lehrkräfte und Eltern in der Form eines Wahlverfahrens mit. Für das Wahlverfahren wird vom Schulträger gem. § 38 Schulgesetz ein Schulleiterwahlausschuss gebildet. Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss entsenden der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern. Sie sollen sicherstellen, dass mindest 40 % der Mitglieder Frauen sind. Dem Ausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat.

 

Der Schulträger entsendet in den Schulleiterwahlausschuss zehn Mitglieder, die von der Vertretungskörperschaft (Stadtverordnetenversammlung) gewählt werden. Diese Mitglieder müssen nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören. Sie dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Elternbeirates der betroffenene Schule sein.

 

Gem. § 38 Abs. 3 SchulG kann jede Fraktion verlangen, dass die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden. Bei einer Besetzung durch Verhältniswahl ergibt sich gemäß der beigefügten Berechnung für die von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Mitglieder folgende Verteilung auf die Fraktionen:

 

CDU-Fraktion3 Mitglieder

SPD-Fraktion3 Mitglieder

Fraktion Grüne2 Mitglieder

FDP-Fraktion1 Mitglied

FBO-Fraktion1 Mitglied

 

Die Schule entsendet 10 Mitglieder, und zwar je fünf Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und Eltern.

 

Für die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters sollen dem Schulleiterwahlausschuss von der obersten Schulaufsichtsbehörde aus den eingegangenen Bewerbungen bis zu vier Personen zur Wahl gestellt werden. Dabei sind Bewerbungen von männlichen und weiblichen Personen gleichermaßen zu berücksichtigen.

 

Die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters erfolgt als Mehrheitswahl.

 

Es ist geplant, dass der Schulleiterwahlausschuss Ende Juni 2018 zusammentritt.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

Berechnung der Anzahl der Mitglieder je Fraktion 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Berechnung Anzahl Mitglieder je Fraktion (224 KB)      
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