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Vorlage - VO/2018/069  

Betreff: Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Kreises Ostholstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
30.08.2018 
01. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1  
2 - Gemeindeaufteilung  
Anlage 3  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die identifizierten Potenzialflächen „Oldenburg-Nord“ an der Krösser Chaussee (K 41) und Autobahnabfahrt „Oldenburg-Süd“ an der Westverbindung nach Kiel (B 202) sollen der egoh gemeldet werden, um diese in das Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Kreises Ostholstein aufzunehmen. Für „Oldenburg-Nord“ wird nur die westlich der Kreisstraße gelegenen Flächen auf Oldenburger Stadtgebiet gemeldet. Nur bei entsprechender Zustimmung von der Gemeinde Gremersdorf werden dem Kreis auch diese Flächen vorgeschlagen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die egoh teilt mit, dass die Gewerbeflächenentwicklung in Ostholstein in den vergangenen Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs eine besondere Dynamik erfuhr. Flächen, die für die Bevorratung vorgesehen waren, werden bereits heute nachgefragt. Die Erschließung neuer Flächen hingegen wird vor allem durch den schwieriger werdenden Grunderwerb behindert. Darüber hinaus wird diese landesweite Dynamik in Ostholstein durch den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung mit dem damit verbundenen Ausbau der Schienenhinterlandanbindung verstärkt.

 

Am 18.04.2018 fand eine Infoveranstaltung zur Gewerbeflächenentwicklung statt. Neben den allgemeinen Informationen zur Flächenentwicklung in Ostholstein informierten Kreis und egoh auch zur Bedeutung von Gewerbeflächenentwickungen für Kommunen, dem Ausgleichsflächenmanagement und der Entwicklung in Hinblick auf die Feste Fehmarnbeltquerung. Hierbei wurde bekannt gegeben, dass das 2013 erstmals aufgestellte Gewerbeflächenkonzept des Kreises für den Prognosehorizont 2035 fortgeschrieben werden soll.

 

Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an Gewerbeflächen in Ostholstein bis 2035 bei etwa 100 ha liegen wird, derzeit jedoch schon absehbar ist, dass die vorhandenen Gebiete bereits vollgelaufen sind oder - obwohl kurzfristig zur Verfügung stehend (Interkommunales Gewerbegebiet Jahnshof) – mit den zur Verfügung stehenden Flächen dem Bedarf nicht ansatzweise gerecht werden können. Nennenswerte Flächenausweisungen sind derzeit nicht absehbar.

 

Bei der Entwicklung neuer Standorte ist zu beachten, dass für den Erhalt einer Förderung und eine erfolgreiche Vermarktung Flächen entlang der Bundesautobahn A1 erschlossen werden müssen. Im Konzept versucht der beauftragte Gutachter (Georg Consulting) derzeit alle hier liegenden potenziell denkbaren Flächen zu ermitteln und für die Erstellung eines Planungshorizontes zu bewerten. Beeinflussende Faktoren sind u.a. Autobahnnähe (Anschlussstellen), Baurecht, planungsrechtliche Hemmnisse, Topographie, Größe, Eigentumsverhältnisse, Stellungnahme der betreffenden Gemeinde usw..

 

Im Rahmen der Flächenaufnahme bat die egoh zusammen mit dem beauftragten Gutachter alle Gemeinden um Mithilfe bei der Findung potenzieller Flächen. In der 29. KW fand hierzu auch ein Treffen mit der Oldenburger Verwaltung statt. Bei diesem wurde der Gutachter vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien insbesondere auf zwei Flächen hingewiesen, die in der Vergangenheit bereits beraten wurden.

 

Neben der bisher erfolgten Ausweisung des interkommunalen Gewerbegebietes an der nordöstlichen Stadtgrenze auf dem Gebiet der Gemeinde Gremersdorf zwischen Jahnshof und Giddendorf an der L 60 bieten sich auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg in Holstein vorrangig die Flächen nördlich der Autobahn der K 41 zwischen Ernsthausen, Kröß und Jahnshof (Anlage 1) und die Flächen westlich der Autobahn / südlich der B 202 an. Es sind Flächen, die auch im Rahmen einer Untersuchung von alternativen Standorten für die Ausweisung von Gewerbeflächen des Archtiekten und Stadtplaners Peter Jacobsen im Jahre 2000 als grundsätzlich geeignet beurteilt wurden.

 

Die Fläche an der K 41 (Anlage 1) liegt verkehrsgünstig an der Autobahnabfahrt „Oldenburg-Nord und ist darüber hinaus relativ eben (Gefälle bis ca. 1,5 %). Ein seinerzeit erstelltes Bodengutachten hat für dieses Gebiet ergeben, dass aus geologischer Sicht der Standort für die Ausweisung von Gewerbeflächen geeignet ist und innerhalb des Gebietes Teilflächen auch für die Erstellung eines Regenrückhaltebeckens oder als Ausgleichsflächen nutzbar sind.

 

Die potenzielle Fläche hat insgesamt eine Größe von ca. 53 ha mit einer Ausdehnung von ca. 900 m x 700 m. Zudem sind Erweiterungspotentiale in südwestliche bzw. östliche Richtung bis hin zur Autobahn vorhanden. Auch bei dieser Fläche handelt es sich um ein gemeindeübergreifendes Gebiet. Es entfallen von dem in der Anlage bezeichneten Gebiet ca. 41 ha auf das Gebiet der Stadt Oldenburg (hauptsächlich westlich der Krösser Chaussee)  und ca. 12 ha auf das Gebiet der Gemeinde Gremersdorf (östlich Krösser Chaussee) (Anlage 2).

 

Mit der Gemeinde Gremersdorf läuft derzeit die Abstimmung, ob auch die auf Ihrem Gebiet belegenen Teilflächen benannt werden sollen. Ggflls. Kann bis zur Sitzung weiteres berichtet werden.

 

Auch die zweite Fläche (Anlage 3) liegt verkehrsgünstig an der Autobahnabfahrt „Oldenburg-Süd“ an der Westverbindung nach Kiel (B 202). Die Teilfläche B weist teilweise ein Gefälle bis zu 8% auf und ist damit topographisch nicht optimal, ist aber offenbar hinsichtlich der Bodenverhältnisse gut geeignet.. Die Teilfläche A ist mit bis zu 4% Gefälle besser geeignet, weist jedoch für eine Ausweisung als Gewerbefläche teilweise nur unzureichende Bodenverhältnisse auf. Beide Flächen der Anlage 3 zusammen sind in etwa 39 ha groß.

 

Aufgrund der Lage auf der westlichen Seite der Autobahn und der direkten Nähe zu den Auf- und Abfahrten ist mit einer größeren verkehrlichen Belastung für das direkte Stadtgebiet nicht zu rechnen. Auch der Lärmschutz ist in Hinblick auf das Stadtgebiet eine zu berücksichtigende, jedoch zu lösende Größe. Die Nähe zu vorhandenen Splittersiedlungen und Einzelgehöften ist jedoch zu genau zu betrachten. Hierbei ist auch zu untersuchen, inwieweit ein Ausgleich und die Regenrückhaltung ausreichend berücksichtigt werden könnten.

 

Im Gegensatz zu anderen Gemeinden im Kreisgebiet ist Oldenburg nicht vornehmlich touristisch geprägt. Die Verwaltung sieht in der Meldung dieser beiden Gebiete (Anlage 1 + 3) für Oldenburg die Chance, sich als Arbeitsstandort außerhalb des touristischen Gewerbes zu erweitern. Dabei ist es nicht vornehmlich der Wunsch der Verwaltung, kleinere Gewerbebetriebe nach Oldenburg zu ziehen. Durch die direkten Autobahnanschlüsse, die teilweise relativ guten topographischen Verhältnisse und die Größe der ggf. zur Verfügung stehenden Flächen besteht aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, hier auch große, bisher in Ostholstein noch nicht vorhandene Unternehmen anzusiedeln und langfristig Arbeitsplätze in nicht unerheblichem Umfang in Oldenburg zu generieren.

 

Im Rahmen der FFBQ besteht ein gewisses Potenzial für die Ansiedelung skandinavischer Unternehmen, die sich in der Bundesrepublik neu ansiedeln wollen. Das Pendant zur egoh auf dänischer Seite verzeichnet bereits einen großen Zuwachs an internationalen Unternehmen, die entlang der Bahnstrecke der FFBQ auf den skandinavischen Markt drängen.

Da die deutsche Seite bei der Entwicklung und Ausweisung von großen Gewerbeflächenstandorten entlang der Achse der FFBQ jedoch deutlich zurückliegt, beginnt die Nachfrage von skandinavischer Seite erst langsam anzuziehen. Mit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen zur Schienenhinterlandanbindung bzw. dem Vorliegen der Planfeststellungsbeschlüsse dürfte sich dies ändern.

Der Standort Oldenburg ist mit seiner mittigen Lage, der Autobahn, der Westverbindung, der Nähe zu Skandinavien, als Wohnstandort, als Schulstandort, aufgrund des Bahnhofs und aufgrund der im Gegensatz zu Lübeck und insbesondere zu Hamburg moderaten Preise und theoretisch vorhandenen Flächenverfügbarkeiten zwischen Puttgarden und Hamburg sicherlich einer der attraktiveren potenziellen Standorte für künftigen Unternehmensansiedelungen.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

 

 

Die Schaffung von Arbeitsplätzen dürfte der prognostizierten Überalterung der Oldenburger Bevölkerung entgegenwirken. Dies hat Auswirkungen auf die relativ großen Einzelhauswohngebiete der 70er und 80er Jahre bei denen zu befürchten ist, dass beim kommenden Generationenwechsel die Nachfrage in den kommenden 15 Jahren deutlich nachlässt. Auch der Schulstandort und Gewerbestandort würde von zusätzlichen Unternehmensansiedlungen profitieren.

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

Anlage 1 - Übersichtsplan Fläche Oldenburg Nord

Anlage 2 - Fläche Oldenburg Nord Gemeindegrenzen

Anlage 3 - Fläche Oldenburg Süd  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (731 KB)      
Anlage 2 2 2 - Gemeindeaufteilung (647 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 (651 KB)      
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