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Vorlage - VO/2018/073  

Betreff: Prüfung der Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Carlson
2. Herr Saba
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2018 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die am 6. Mai 2018 durchgeführte Gemeindewahl (Wahl zur Stadtverordnetenversammlung) gemäß § 39 GKWG wird für gültig erklärt.

 

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) hat der Wahlprüfungsausschuss die (einmalige) Aufgabe, die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung vorzuprüfen und der Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung bezüglich ihrer Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl auszusprechen.

 

Im Rahmen der Prüfung ist in folgender Weise zu beraten und beschließen:

 

1.War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.

 

2.Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorge-kommen, die das Wahlergebnis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben könnten, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen. (§ 41 GKWG).

 

3.Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 42 GKWG).

 

4.Liegt keiner der unter Nummern 1 bis 3 genannten Fälle vor, ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

Durch die Verwaltung wurde festgestellt und bestätigt, dass alle Vertreterinnen und Vertreter wählbar waren. Weder bei der Vorbereitung der Wahl noch bei der Wahlhandlung selbst sind Unregelmäßigkeiten festgestellt worden.

 

Das endgültige Wahlergebnis wurde seitens des Gemeindewahlausschusses in seiner Sitzung am 15. Mai 2018 festgestellt und anschließend durch amtliche Bekanntmachung in den Lübecker Nachrichten - Ostholstein Nord - am 18. Mai 2018 veröffentlicht. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind weder von Wahlberechtigten noch von der Kommunalaufsichtsbehörde eingegangen.

 

Die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl liegen somit vor.

 

Vorbehaltlich der Empfehlung durch den Wahlprüfungsausschuss in der unmittelbar vor der Stadtverordnetenversammlung stattfindenden  Sitzung ergeht der vorstehende Beschlussvorschlag.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

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