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Vorlage - VO/2018/074  

Betreff: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
30.08.2018 
01. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1 - F-Plan 2018  
2 - Begründung Teil 1  
2 - Begründung Teil 2  
3 - Anlage U1 - Biotope  
4 - Anlage 1 - Küstenniederung  
5 - Anlage 2 - Tagesverkehrsmengen  
6 - Anlage 3 - Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen  
7 - Anlage 4 - Planquadrate  
8 - Anlage 5 - Wasserschongebiete  
9 - Anlage 6 - Archäologische Interessensgebiete  
10 - Anlage 7 - Bauflächenerweiterungen  
11 - Anlage 8 - Windkraftanlagen  
12 - Anlage 9 - Wohnbauflächen  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein für das gesamte Stadtgebiet und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgeben werden können, hierauf wird in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hingewiesen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die Auslegung benachrichtigt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

  

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Sachverhalt:

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Oldenburg in Holstein befindet sich nun schon seit langer Zeit im Verfahren. Nach der letzten Beteiligung 2016 wurde der Plan 2017 beim Innenministerium zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung wurde jedoch nicht erteilt. Statt dessen wurden Unterlagen nachgefordert und auch mehrere Ergänzungen und Änderungen sowohl der Planzeichnung als auch der Begründung gefordert. Aus diesem Grund wurden Gespräche mit dem Referat für Städtebau und Ortsplanung geführt und Möglichkeiten für eine Nachbesserung ohne Änderungen an der Planzeichnung diskutiert, um doch noch eine Genehmigung ohne erneute Auslegung zu erhalten. Die von der Verwaltung vorgelegten Vorschläge wurden jedoch als nicht ausreichend abgelehnt, so dass die eingereichten Unterlagen schließlich zurückgezogen wurden.

 

Da, wie bereits oben erwähnt, auf Anforderung des Innenministeriums auch in der Planzeichnung zwei Bereiche geändert werden müssen (1. Aufnahme eines landwirtschaftlichen Betriebes im Ortsteil Kröß in die Dorfgebietsfläche und 2. Verkleinerung der Wohnbaufläche im Ortsteil Dannau), muss eine erneute Beteiligungsrunde durchgeführt werden. Diese kann gem. § 4a Abs. 3 BauGB jedoch eingeschränkt erfolgen, d.h. dass bestimmt werden kann, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzen Teilen abgegeben werden können.

 

(Die geänderten Stellen wurden sowohl auf der Planzeichnung als auch in der Begründung und ihrer Anlagen entsprechend farblich markiert.)

 

Die Beteiligung und die Auslegung sollen sehr kurzfristig erfolgen, so dass die Planung schnellstmöglich erneut zur Genehmigung eingereicht werden kann.

 

Dem Sinn nach betreffen die vom Ministerium kritisierten Punkte drei Bereiche:

 

  1. Der als MD Gebiet überplante Bereich in Kröß weist keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb aus. Die vorhandenen Betriebe grenzen im Außenbereich direkt an das MD Gebiet an. Gemäß höchstrichterlicher Rechtssprechung wird jedoch vorgeschrieben, dass innerhalb des als MD ausgewiesenen Gebietes ein land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb untergebracht sein muss. In der Vergangenheit wurde das MD Gebiet nicht größer ausgewiesen, weil in den TÖB-Beteiligungen gefordert wurde, neue Gebietsfestlegungen sehr restriktiv zu behandeln. In der neuen Auslegung wird der vorhandene Hof im MD Gebiet untergebracht. Dieser Punkt, der auch in der Planzeichnung geändert wurde, erfordert eine neue Auslegung (Anlage F-Plan rosa Pfeil).

 

  1. Im Rahmen vorheriger Beteiligungen wurden neue Wohngebietsausweisungen vielfach diskutiert und mit Bedacht gewählt. Zudem wurde im Laufe des Verfahrens genau berechnet, wie viele neue Flächenausweisungen Oldenburg bezogen auf das Gesamtgebiet vornehmen kann. Leider betrachtet die Landesplanung die Ortsgebiete einzeln und ist der Meinung, dass die Bauflächenausweisung in Dannau sich nicht am konkreten Bedarf orientiert. Um endlich einen genehmigungsfähigen Planungsstand zu erreichen, hat die Verwaltung beschlossen, von zwei in Dannau ausgewiesenen Flächen für die nahe Zukunft erst einmal nur eine zu übernehmen. Diese dürfte den kurz- bzw. mittelfristigen Bedarf abdecken. Auch dieser Punkt, der auch in der Planzeichnung geändert wurde, erfordert eine neue Auslegung (Anlage F-Plan rosa Pfeil).

 

  1. Als dritten Punkt weist das Innenministerium darauf hin, dass Ausführungen zum Immissionsschutz für die neuen Wohngebietsausweisungen, insbesondere in der Nähe zur A1 und in der Nähe zur Bahnlinie, in der Begründung zum F-Plan konkretere Aussagen vorzunehmen sind. Der Hinweis der Verwaltung, dass im Rahmen anstehender verbindlicher Bauleitplanungen Aussagen zum Schallschutz vorgenommen würden, reichte dem Innenministerium nicht. Aus diesem Grund wurden im ersten Teil der Begründung (Kapitel 9.6) die Ausführungen ergänzt. Inhaltlich wird ausgeführt, dass die zu erwartenden Konflikte lösbar sind.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

1 - Planzeichnung

2 - Begründung incl. Umweltbericht

3 -12 - Anlagen zur Begründung  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 8 1 1 - F-Plan 2018 (14346 KB)      
Anlage 12 2 2 - Begründung Teil 1 (1644 KB)      
Anlage 13 3 2 - Begründung Teil 2 (20632 KB)      
Anlage 11 4 3 - Anlage U1 - Biotope (11112 KB)      
Anlage 1 5 4 - Anlage 1 - Küstenniederung (4818 KB)      
Anlage 2 6 5 - Anlage 2 - Tagesverkehrsmengen (4165 KB)      
Anlage 3 7 6 - Anlage 3 - Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen (6085 KB)      
Anlage 4 8 7 - Anlage 4 - Planquadrate (4853 KB)      
Anlage 5 9 8 - Anlage 5 - Wasserschongebiete (85 KB)      
Anlage 6 10 9 - Anlage 6 - Archäologische Interessensgebiete (1185 KB)      
Anlage 10 11 10 - Anlage 7 - Bauflächenerweiterungen (6699 KB)      
Anlage 7 12 11 - Anlage 8 - Windkraftanlagen (7351 KB)      
Anlage 9 13 12 - Anlage 9 - Wohnbauflächen (1609 KB)      
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