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Vorlage - VO/2018/075  

Betreff: Umsetzung der Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein
hier: Lärmaktionsplan der Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
30.08.2018 
01. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Lärmaktionsplan bleibt in der beschlossenen Form bestehen und wird nicht vorzeitig neu überarbeitet.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Grundlage für die Aufstellung der Lärmaktionspläne ist die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein.

 

Auf Grundlage der aktuellen Lärmkarten des LLUR aus dem Jahr 2017, die über den Lärmatlas veröffentlicht sind, waren gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Lärmaktionspläne unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Der Lärmaktionsplan wurde von der Verwaltung entsprechend überprüft und aktualisiert, die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 09. April 2018 bis zum 11. Mai 2018 durch eine öffentliche Auslegung stattgefunden, es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Anschließend wurde der Lärmaktionsplan in der konstituierenden Stadtverordnetenversammlung am 07.06.2018 in der dort vorliegenden Form beraten und beschlossen. Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben musste der Plan zwischenzeitlich bereits an das LLUR weitergeleitet werden.

 

Im Rahmen der Beratung der vorgenannten Sitzung wurde von der FDP der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, zusätzliche Aussagen zum Lärmschutz entlang der künftigen Bahntrasse im Zuge der Schienenhinterlandanbindung in den gerade zu beschließenden Lärmaktionsplan aufzunehmen, oder im Herbst eine weitere Überarbeitung zu starten.

 

Da die Verwaltung den Wunsch nach zusätzlichen Aussagen - neben den außerhalb dfes Lärmaktionsplanes bereits abgegebenen städtischen Forderungen zu übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen entlang der künftigen Bahntrasse – nachvollziehen kann und auch unterstützt, wurde verwaltungsseitig mit dem LLUR und der Lärmkontor GmbH Kontakt aufgenommen.

 

Im Ergebnis ist, wie auch schon in der Sitzung am  07.06.2018 von der Verwaltung berichtet, festzuhalten, dass der Lärmaktionsplan aufgrund der nachfolgend aufgeführten Gründe hierfür nicht das geeignete Mittel darstellt. 

 

  1. Als Grundlage für die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen sind ausschließlich die festgestellten und in den Karten des Lärmatlasses dargestellten Lärmquellen heranzuziehen (für Oldenburg ist dies nur die Autobahn).

 

  1. Der Lärmaktionsplan bildet nur Maßnahmen für bestehenden Lärm ab und macht keine Prognosen für die Zukunft.

 

  1. Für Maßnahmen oder Forderungen zum Lärmschutz entlang der künftigen Bahntrasse ist der Lärmaktionsplan die falsche Plattform. Aussagen hierzu zu treffen, ist lediglich Aufgabe des Eisenbahnbundesamtes und nicht der jeweiligen Gemeinde im Lärmaktionsplan. (Im Lärmaktionsplan der Stadt Oldenburg sind darüber hinaus schon verzichtbare Aussagen zum Lärmschutz entlang der künftigen Bahntrasse vorhanden.)

 

Aus den genannten Gründen spricht sich die Verwaltung gegen eine Aufnahme der prognistizierten Immissionen in eine neu zu erstellende Lärmaktionsplanung aus.

 

Sehr wohl ist sie jedoch ein Verfechter für die bereits beschlossene externe Überprüfung der in Bezug auf Lärm vermutlich im Herbst eingereichten Planfeststellungsunterlagen. Dies muss jedoch außerhalb dieses Verfahrens stattfinden.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

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