Vorlage - VO/2018/095
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 57 der Stadt Oldenburg in Holstein wird aufgestellt.
Der B-Plan Nr. 57 für das Gebiet zwischen dem Markt im Süden, der Wallstraße im Westen, dem Wall im Norden und der Burgtorstraße im Osten, soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch ein noch zu beauftragendes Büro durchgeführt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
Sachverhalt:
Die SPD Fraktion hat in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen den beigefügten Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den nördlichen Bereich des Marktplatzes und die angrenzende Bebauung zwischen Wall und Burgtorstraße gestellt.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in diesem Ausschuss bereits beraten, jedoch wurde die Vorlage zur Abstimmung in den nächsten Bauausschuss verwiesen, um dem Bürgermeister die Möglichkeit einzuräumen, ein Gespräch mit dem betroffenen Grundstückseigentümer zu führen, welches für den Nachfolgetag terminiert worden war.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Neuordnung von Bau- und Flächenfestsetzungen für verschiedene Nutzungszwecke
In der derzeit vorliegenden Entwurfsfassung der vorbereitenden Untersuchungen und des integrierten Entwicklungskonzeptes zur aktuellen in Oldenburg in Holstein betriebenen Städtebauförderungsprogramms wurden mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung verschiedene Entwicklungskonzepte für den innerstädtischen Bereich erarbeitet.
Dem hier entwickelten Leitbild entsprechend wird in diesem Bereich vornehmlich eine Nutzung für Wohnen und Gemeinbedarfseinrichtungen angestrebt.
Um dieses zentral gelegene Verbindungsstück zwischen Markt und Wall für die Zentrumsentwicklung nutzbar zu machen, wird dieser B-Plan aufgestellt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | ca. 15.000 € |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
1 - Antrag der SPD
2 - Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag SPD (105 KB) | ||||
2 | Lageplan (413 KB) |