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Vorlage - VO/2018/097  

Betreff: 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
27.09.2018 
02. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
10. Änd B-Plan 19  
Begründung  

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Beschlussvorschlag:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Gewerbegebiet Am Voßberg“ für ein kleines Gebiet nördlich der Straße Am Voßberg, zwischen dem bestehenden Lebensmitteldiscounter und dem Autohaus und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

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Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstückes Am Voßberg 5 ist an die Verwaltung herangetreten und hat seine Vorstellung, die heute lt. bestehenden Bebauungsplan maximal zulässige Verkaufsfläche von zurzeit ca. 800 qm auf 1.200 qm zu erhöhen, erläutert. Hierzu möchte er den östlich angrenzenden Lebensmittelmarkt in einer Größe von ca. 450 qm in seine Verkaufsfläche integrieren und auch seine Lagerkapazität erhöhen. Da dadurch die in der 4. Änderung des B-Planes Nr. 19 zulässige Verkaufsfläche von 1.000 qm überschritten würde, wurde am 18.04.2018 der Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 gefasst.

 

Eine Erhöhung des Anteils an innenstadtrelevanten Randsortimenten ist nicht vorgesehen, ebenso ist eine künftige Nutzung des Gebäudes als Einzelhandelsbetrieb für Nahrungs- und Genussmittel nicht zulässig. Die Sortimentsliste der 10. B-Plan-Änderung wurde an die „Oldenburger Liste“ entsprechend des Einzelhandelskonzepts angepasst, daher sind schädliche Auswirkungen auf die Innenstadt nicht zu erwarten.

 

Nach ausführlichen Beratungen hatte das Planungsbüro mit den Arbeiten begonnen und inzwischen so weit fertiggestellt, dass heute der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Im Anschluss an die Sitzung werden im Falle der Beschlussfassung die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das Planungsbüro vorbereitet. Die Beteiligungs- und Auslegungsphase soll aller Voraussicht nach im Oktober / November stattfinden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Kosten trägt der Investor.

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

1 - Plan

2 - Begründung  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 10. Änd B-Plan 19 (1736 KB)      
Anlage 2 2 Begründung (9500 KB)      
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