Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2014/065  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2014
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Wulf
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Wulf, Erich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.11.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Nachtragshaushalt 2014  

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014, durch die sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 462.800 € um 800.000 € auf 1.262.000 € erhöht, wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Für den Ergebnisplan 2014 ergeben sich durch den 1. Nachtrag keine Veränderungen

 

Für den Finanzplan ist der Nachtrag erforderlich, um den Netzerwerb des Stromnetzes in Oldenburg in Holstein durch die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH, der durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Oldenburg in Holstein zu finanzieren ist, sicherzustellen.

 

Im Nachtrag zum Finanzplan wird die Finanzierung des von der Stadt Oldenburg in Holstein zu erbringenden Anteils an der Eigenkapitalerhöhung für die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH veranschlagt. Die Eigenkapitalerhöhung ist erforderlich und bereits bei Gründung der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH geplant gewesen, um den nach Abschluss der Netzübernahmeverhandlungen mit der Schleswig-Holstein Netz AG erforderlichen Netzerwerb zu finanzieren. Der Netzerwerb und der Netzübergang erfolgen zum 1. Januar 2016. Die Verpflichtungsermächtigung ist erforderlich um den Abschluss des Netzübernahmevertrages haushaltsrechtlich abzusichern. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Haushalt 2015, da das Netzübernahmeentgelt erst zum 31.12.2015 fällig wird. Die Stadtwerke Neustadt in Holstein und die Stadtwerke Eutin Beteiligungs GmbH beteiligen sich an der Erhöhung des Eigenkapitals im Verhältnis ihrer Anteile am Stammkapital der GmbH.

 

Der  Finanzplan schließt  mit beim Bestand an liquiden Finanzmitteln unverändert ab.

 

Hinweis:

 

Die Erstellung des 1. Nachtragshaushaltes erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der Haushalt 2015 von der Stadtverordnetenversammlung aufgrund des Beratungsstandes in den Ausschüssen nicht, wie vorgesehen, in der Sitzung am 18. Dezember 2014 verabschiedet werden kann.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

800.000,00 €

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

Kreditaufnahme im Haushalt 2015

 


Anlage/n:

1.Nachtragshaushalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtragshaushalt 2014 (564 KB)      
nach oben zurück