Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2018/099  

Betreff: Gewährung einer Bürgschaft für die Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Voigt, Martin
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
06.09.2018 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2018 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Für Darlehensbeträge der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH von bis zu 6.000.000 € übernimmt die die Stadt Oldenburg in Holstein anteilig auf Ihren Geschäftsanteil von 62,5  % bezogen eine Ausfallbürgschaft ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage über 80 % des anteiligen Kreditbetrages.

 

Für die Ausfallbürgschaft hat die Gesellschaft eine Bürgschaftsprovision zu zahlen, die den Bürgschaftsvorteil voll abschöpft.

 

Der Bürgermeister wird im vorstehenden Rahmen ermächtigt, Einzelbürgschaften für die finanzierenden Banken abzugeben.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gesellschafter haben der Stadtwerke Oldenburg in Holstein das nötige Eigenkapital für den Ausbau der Breitsbandversorgung im Gebiet der Stadt Oldenburg in Holstein bereitgestellt. Um die Finanzierung der Gesellschaft und damit ihre Liquidität zu gewährleisten und die Erreichung der Unternehmensziele sicherzustellen, bedarf es neben des Eigenkapitals auch zusätzliche Fremdkapitals in Form von Bankdarlehen.

 

Für die bisher angefragten Banken stellt sich die SWOM wie eine Projektgesellschaft dar. Dies resultiert daraus, dass der Breitbandbereich der einzige Geschäftsbereich der Gesellschaft ist, der sich im Aufbau befindet und somit keine vergangenheitsbezogenen Werte verfügbar sind. So sind nicht wie bei anderen Stadtwerkegesellschaften bereits mehrere Betriebszweige vorhanden, welche die Nachhaltigkeit der Unternehmenstätigkeit belegen und über einen stabilen Mittelzufluss aus eigenem Cash-Flow verfügen.

 

Positiv wird von den Banken bewertet, dass die Gesellschafter das Eigenkapital vorab vollständig einbezahlt haben. Als GmbH ist die SWOM aber trotz solventer kommunaler Gesellschafter insolvenzfähig. Aus diesem Grund bestehen Banken auf Sicherheiten.

Eine Form der Sicherheit ist die Verpfändung eines Eigenkapitalanteils in Höhe der erwarteten Anlaufverluste (750 T€), um den Banken die Schuldendienstfähigkeit der Gesellschaft zu garantieren.

Eine weitere Form ist eine kommunale Bürgschaft. Diese kann nach den kommunalrechtlichen Vorschriften nur als Ausfallbürgschaft ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gewährt  werden. Weiter darf sich eine Bürgschaft nur auf maximal 80 % des Kreditbetrages erstrecken. Bei einem vorgesehenen Kreditbetrag von 6.000.000 € und einem städtischen Geschäftsanteil von 62,5 % ergibt sich die folgender Bürgschaftbetrag: 6 Mio. € x 62,5 % x 80 % = 3 Mio. €.

Für eine solche Bürgschaft hat die Gesellschaft eine Bürgschaftsprovision an den Gesellschafter zu zahlen, die den Zinsvorteil aus der kommunalen Bürgschaft voll ausgleicht.

Einer Finanzierung ohne Sicherheiten werden die Banken entweder gar nicht zustimmen oder - falls doch - hohe Risikoaufschläge fordern.

Auf Grund dieser Ausgangslage hat die Gesellschafterversammlung auf Grund einer einstimmigen Empfehlung des Aufsichtrates einerseits der Verpfändung von Eigenkapital in Höhe von 750.000 € zu Gunsten der finanzierenden Banken zugestimmt und andererseits beschlossen, bei der Stadt Oldenburg in Holstein eine Kommunalbürgschaft in Höhe von 3.000.000 € zu beantragen.

Dieser Antrag wurde nun gestellt. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Antrag stattzugeben, da sich die Bürgschaft als sinnvollste Sicherstellung der Finanzierung darstellt. Hinsichtlich des Bürgschaftsrisikos wird auf die umfängliche Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Gründung der Gesellschaft verwiesen.

 

Um nicht bei jedem Einzelkredit, der entsprechend dem Mittelabfluss aufgenommen wird, wieder neue Entscheidungen zu treffen, wird die Ermächtigung des Bürgermeisters im vorgegebenen Rahmen vorgeschlagen

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

nach oben zurück