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Vorlage - VO/2014/066  

Betreff: Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Wulf
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Wulf, Erich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
20.11.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Eröffnungsbilanz - 01.01.2010  

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss nimmt die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zur Kenntnis.

 

Zur Vorprüfung der Bilanz gem. § 95 n GO wird folgende Arbeitsgruppe gebildet:

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein ist mit ihrer Haushaltsführung am 1. Januar 2010 von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umgestiegen. Die Haushaltsplanung wurde seit 2010 bereits nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltverordnung-Doppik erstellt. Die Jahresabschlüsse bestehen in der Doppik aus Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung.

 

Nach § 54 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) ist zur Umstellung der Haushaltswirtschaft eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften in § 48 Abs. 1 und 2 GemHVO-Doppik. Weiterhin ist der Bilanz ein Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik beizufügen. Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmetoden anzugeben. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben.  Dem Anhang ist ein Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.

 

Die Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt

46.971.275,40

 

Die Aktivseite der Bilanz weist folgende Postenauf:

 

Anlagevermögen

42.270.202,28 €

davon

 

Immaterielle Vermögensgegenstände

16.866,58 €

Sachanlagen

41.467.076,77 €

Finanzanlagen

786.258,93 €


 

Umlaufvermögen

3.160.041,94

davon

 

Vorräte

2.272.272,32 €

Forderungen und sonstige Vermögens-gegenstände

 

716.490,41 €

Liquide Mittel

171.279,21 €

 

 

Aktive Rechnungsabgrenzung

1.541.031,18 €

davon

 

Rechnungsabgrenzung aus Lieferungen und Leistungen

 

33.608,29 €

Geleistete Zuschüsse / Zuwendungen an Dritte für Investitionen

 

1.320.104,87 €

Geleistete Zuweisungen an Eigenbetriebe

187.318,02 €

 

 

Auf der Passivseite werden folgende Posten ausgewiesen:

 

Eigenkapital

14.501.449,61

davon

 

Allgemeine Rücklage

12.609.086,62 €

Sonderrücklage

1.000,00 €

Ergebnisrücklage

1.891.362,99 €

 

 

Sonderposten

15.673.994,45 €

davon

 

aufzulösende Zuschüsse

81.267,97 €

aufzulösende Zuweisungen

7.390.270,50 €

Beiträge

3.037.324,23 €

Sonstige Sonderposten (insbesondere unentgeltlich übertragene Anlagen in von Erschließungsträgern erschlossenen Baugebieten)

 

 

 

5.136.751,37 €

 

 

Rückstellungen

5.376.635,44 €

davon

 

Pensionsrückstellungen

5.374.184,78

Altersteilzeitrückstellungen

2.450,66 €

 

 

Verbindlichkeiten

11.410.402,62 €

davon

 

Kredite für Investitionen

11.114.566,42 €

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

199.436,82 €

Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

(BKZ Straßenentwässerung KDO)

 

95.796,93 €

sonstige Verbindlichkeiten

602,45 €

 

 

Passive Rechnungsabgrenzung

8.793,28 €

 

 

 

Das Eigenkapital der Stadt Oldenburg in Holstein ergibt sich gem. § 25 Abs. 1 GemHVO-Doppik aus der Summe der Allgemeinen Rücklage, der Sonderrücklage, der Ergebnisrücklage, eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages und des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrages.

 

 

 

Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva). Der Ausweis des Eigenkapitals zeigt an, ob das Vermögen einer Kommune höher ist als deren Schulden.

 

In der Bilanzposition Eigenkapital wird die Ergebnisrücklage rechnerisch ermittelt.

 

Die Ergebnisrücklage beträgt entsprechend § 54 Abs. 3 GemHVO-Doppik in der Eröffnungsbilanz 15 % der Allgemeinen Rücklage.

 

Zur Berechnung der Ergebnisrücklage sind daher vom Eigenkapital zunächst die anderen Eigenkapitalpositionen (Sonderrücklage, Jahresfehlbetrag) abzusetzen. Das so verminderte Eigenkapital beträgt 115 % der Allgemeinen Rücklage:

 

Vermindertes Eigenkapital = 115 % der Allgemeinen Rücklage

Vermindertes Eigenkapital / 115 x 100 = Allgemeine Rücklage

Vermindertes Eigenkapital / 115 x 15 = Ergebnisrücklage

 

Das Eigenkapital der Stadt Oldenburg in Holstein beträgt insgesamt 14.501.449,61 €. Hiervon ist die Sonderrücklage i.H. v. 1.000,00 € abzusetzen. Ein Jahresfehlbetrag liegt im Jahr 2009 nicht vor. Somit beträgt das verminderte Eigenkapital 14.500.449,61 €.

 

14.500.449,61 € = 115 %Vermindertes Eigenkapital

14.500.449,61 € /  115 %  x 100%  = 12.609.086,62 € Allgemeine Rücklage

14.500.449,61 € /  115 %  x   15%  =   1.891.362,99 €Ergebnisrücklage

 

Die Eigenkapitalquote liegt bei 30,87 % der Bilanzsumme.

 

Die Eröffnungsbilanz ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

Vor Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist die Bilanz gem. § 95 n Abs. 5 GO durch einen Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung zu prüfen.

 

Gem. § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung fällt die Prüfung in die Zuständigkeit des Hauptausschusses. Analog der Prüfung der kameralistischen Jahresabschlüsse sollte entschieden werden, ob die Vorprüfung der Bilanz einer durch den Hauptausschuss aus seiner Mitte zu bildenden Arbeitsgruppe, der eine Vertreterin oder ein Vertreter jeder Fraktion angehören sollte, erfolgen soll.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Eröffnungsbilanz einschl. Anhang

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eröffnungsbilanz - 01.01.2010 (1102 KB)      
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