Vorlage - VO/2014/066
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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zur Kenntnis.
Zur Vorprüfung der Bilanz gem. § 95 n GO wird folgende Arbeitsgruppe gebildet:
Sachverhalt:
Die Stadt Oldenburg in Holstein ist mit ihrer Haushaltsführung am 1. Januar 2010 von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umgestiegen. Die Haushaltsplanung wurde seit 2010 bereits nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltverordnung-Doppik erstellt. Die Jahresabschlüsse bestehen in der Doppik aus Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung.
Nach § 54 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) ist zur Umstellung der Haushaltswirtschaft eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften in § 48 Abs. 1 und 2 GemHVO-Doppik. Weiterhin ist der Bilanz ein Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik beizufügen. Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmetoden anzugeben. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Dem Anhang ist ein Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.
Die Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt | 46.971.275,40 € |
Die Aktivseite der Bilanz weist folgende Postenauf:
Anlagevermögen | 42.270.202,28 € |
davon |
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Immaterielle Vermögensgegenstände | 16.866,58 € |
Sachanlagen | 41.467.076,77 € |
Finanzanlagen | 786.258,93 € |
Umlaufvermögen | 3.160.041,94 € |
davon |
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Vorräte | 2.272.272,32 € |
Forderungen und sonstige Vermögens-gegenstände |
716.490,41 € |
Liquide Mittel | 171.279,21 € |
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Aktive Rechnungsabgrenzung | 1.541.031,18 € |
davon |
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Rechnungsabgrenzung aus Lieferungen und Leistungen |
33.608,29 € |
Geleistete Zuschüsse / Zuwendungen an Dritte für Investitionen |
1.320.104,87 € |
Geleistete Zuweisungen an Eigenbetriebe | 187.318,02 € |
Auf der Passivseite werden folgende Posten ausgewiesen:
Eigenkapital | 14.501.449,61 € |
davon |
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Allgemeine Rücklage | 12.609.086,62 € |
Sonderrücklage | 1.000,00 € |
Ergebnisrücklage | 1.891.362,99 € |
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Sonderposten | 15.673.994,45 € |
davon |
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aufzulösende Zuschüsse | 81.267,97 € |
aufzulösende Zuweisungen | 7.390.270,50 € |
Beiträge | 3.037.324,23 € |
Sonstige Sonderposten (insbesondere unentgeltlich übertragene Anlagen in von Erschließungsträgern erschlossenen Baugebieten) |
5.136.751,37 € |
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Rückstellungen | 5.376.635,44 € |
davon |
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Pensionsrückstellungen | 5.374.184,78 |
Altersteilzeitrückstellungen | 2.450,66 € |
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Verbindlichkeiten | 11.410.402,62 € |
davon |
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Kredite für Investitionen | 11.114.566,42 € |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
199.436,82 € |
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (BKZ Straßenentwässerung KDO) |
95.796,93 € |
sonstige Verbindlichkeiten | 602,45 € |
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Passive Rechnungsabgrenzung | 8.793,28 € |
Das Eigenkapital der Stadt Oldenburg in Holstein ergibt sich gem. § 25 Abs. 1 GemHVO-Doppik aus der Summe der Allgemeinen Rücklage, der Sonderrücklage, der Ergebnisrücklage, eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages und des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrages.
Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva). Der Ausweis des Eigenkapitals zeigt an, ob das Vermögen einer Kommune höher ist als deren Schulden.
In der Bilanzposition Eigenkapital wird die Ergebnisrücklage rechnerisch ermittelt.
Die Ergebnisrücklage beträgt entsprechend § 54 Abs. 3 GemHVO-Doppik in der Eröffnungsbilanz 15 % der Allgemeinen Rücklage.
Zur Berechnung der Ergebnisrücklage sind daher vom Eigenkapital zunächst die anderen Eigenkapitalpositionen (Sonderrücklage, Jahresfehlbetrag) abzusetzen. Das so verminderte Eigenkapital beträgt 115 % der Allgemeinen Rücklage:
Vermindertes Eigenkapital = 115 % der Allgemeinen Rücklage
Vermindertes Eigenkapital / 115 x 100 = Allgemeine Rücklage
Vermindertes Eigenkapital / 115 x 15 = Ergebnisrücklage
Das Eigenkapital der Stadt Oldenburg in Holstein beträgt insgesamt 14.501.449,61 €. Hiervon ist die Sonderrücklage i.H. v. 1.000,00 € abzusetzen. Ein Jahresfehlbetrag liegt im Jahr 2009 nicht vor. Somit beträgt das verminderte Eigenkapital 14.500.449,61 €.
14.500.449,61 € = 115 %Vermindertes Eigenkapital
14.500.449,61 € / 115 % x 100% = 12.609.086,62 € Allgemeine Rücklage
14.500.449,61 € / 115 % x 15% = 1.891.362,99 €Ergebnisrücklage
Die Eigenkapitalquote liegt bei 30,87 % der Bilanzsumme.
Die Eröffnungsbilanz ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Vor Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist die Bilanz gem. § 95 n Abs. 5 GO durch einen Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung zu prüfen.
Gem. § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung fällt die Prüfung in die Zuständigkeit des Hauptausschusses. Analog der Prüfung der kameralistischen Jahresabschlüsse sollte entschieden werden, ob die Vorprüfung der Bilanz einer durch den Hauptausschuss aus seiner Mitte zu bildenden Arbeitsgruppe, der eine Vertreterin oder ein Vertreter jeder Fraktion angehören sollte, erfolgen soll.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Eröffnungsbilanz einschl. Anhang
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Eröffnungsbilanz - 01.01.2010 (1102 KB) |