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Vorlage - VO/2018/109  

Betreff: Nachnutzung Kieler Chaussee 2-4
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
22.11.2018 
03. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
ursprüngliche Vorlage Kieler Chaussee  

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Beschlussvorschlag:

 

a)Der Beschluss des Ausschusses vom 30.08.2018 zu Nachnutzung des Grundstückes Kieler Chaussee 2 – 4 wird aufgehoben.

 

b)Der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen hält die geplante Bebauung und Nutzung des Areals einschließlich des Pylonen von 47 m Höhe grundsätzlich für interessant. Hierfür soll ein B-Planänderungsverfahren eingeleitet werden. Ob der B-Plan tatsächlich geändert wird und welche Inhalte er gegebenenfalls bekommt, bleibt dem Verfahren vorbehalten.

 

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Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 30.08.2018 wurde im nichtöffentlichen Teil als Tagesordnungspunkt 15 „Grundstücksangelegenheiten“ der Vorschlag eines Investors bzgl. der Nachnutzung des Grundstückes des leerstehenden Sky-Marktes in der Kieler Chaussee 2-4 behandelt. In diesem Tagesordnungspunkt wurde u.a. über das Aufstellen eines Werbepylons berichtet, der im Zusammenhang mit der Maßnahme errichtet werden müsste. Von den Fraktionen sollte hier vor einem evtl. folgenden B-Plan-Verfahren zunächst ein generelles Meinungsbild zur Aufstellung eines Pylons in der entsprechenden Höhe abgefragt werden.

 

Jedoch wurde in dem Beschlussvorschlag über die grundsätzliche Zustimmung zur Errichtung eines Pylons in der angegeben Höhe unglücklicherweise die Formulierung gewählt, dass man der Höhe zustimme und diese bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesen aufgenommen werden soll. Die Verfahrensschritte von Bauleitplänen sind grundsätzlich im öffentlichen Teil einer Sitzung zu behandeln.

 

Seitens eines Einwohners wurde Beschwerde bei der Kommunalaufsicht gegen die Behandlung dieses städtebaulich relevanten Themas im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eingelegt. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass durch eine erneute Beratung des Tagesordnungspunktes in öffentlicher Sitzung es keiner weiteren Schritte durch die Kommunalaufsicht bedürfe.

 

Der Beschwerdeführer und die Kommunalaufsicht sind über den öffentlichen Beschluss anschließend in Kenntnis zu setzen.

 

Es wird daher beantragt, den Beschluss zum TOP 15 des Bauausschusses vom 30.08.2018 aufzuheben und einen neuen Beschluss wie folgt zu fassen:

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

 

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

Ursprüngliche Vorlage  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 ursprüngliche Vorlage Kieler Chaussee (531 KB)      
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