Vorlage - VO/2018/132
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Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für den B-Plan:
- Für ein Gebiet an der Strandstraße (K 48) in Höhe des Ortsteiles Klein Wessek wird der B-Plan Nr. 59 aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung einer Biogasanlage
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein, Tremskamp 24 in 23611 Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Aufstellungsbeschluss für die F-Plan-Änderung
- Zu dem bestehenden F-Plan wird für ein Gebiet an der Strandstraße (K 48) in Höhe des Ortsteiles Klein Wessek die 1. Änderung aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung einer Biogasanlage
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein, Tremskamp 24 in 23611 Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Sachverhalt:
Der Betreiber der Biogasanlage in Klein Wessek ist an die Verwaltung mit dem Wunsch herangetreten, die bestehende Biogasanlage in Klein Wessek über eine Privilegierung hinaus zu erweitern, um die Anlage auch langfristig wirtschaftlich betreiben zu können und flexibler auf evtl. Änderungen von Vorschriften und Richtlinien reagieren zu können.
Dem Betreiber sollte, wie gewünscht, im Ausschuss die Gelegenheit gegeben werden, das Bauvorhaben persönlich vorzustellen.
Für eine Verwirklichung sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Da die bestehende Anlage schon seit Jahren in Betrieb ist und es bisher zu keinerlei Beeinträchtigungen gekommen ist, schlägt die Verwaltung die Aufstellung eines B-Planes und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Probleme aus dem Betrieb der Anlage und dem damit verbundenen Verkehr waren bisher nicht festzustellen. Auch Klagen von Anwohnern aus Klein Wessek oder Dannau hat es nicht gegeben.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | Die Kosten trägt der Betreiber |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
1 - Schreiben Wesseker Biogas GmbH incl. Lagepläne
2 - Luftbild
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1 - Schreiben (1023 KB) | ||||
2 | 2 - Luftbild (585 KB) |