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Vorlage - VO/2014/069  

Betreff: Finanzplan 2015 – Beratung über die in die Planung aufzunehmenden Investitionsmaßnahmen
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Wulf
2. Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
20.11.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Zusammenstellung der Haushaltsanmeldungen für den investiven Bereich für den Haushalt 2015  

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Investitionsmaßnahmen - unter Berücksichtigung folgender Kürzungen und Streichungen - in den Finanzplan 2015 aufzunehmen.

.


Sachverhalt:

 

Der Vorlage ist als Anlage eine Zusammenstellung der Haushaltsanmeldungen für den investiven Bereich für den Haushalt 2015 (Finanzplan) beigefügt.

 

In die Zusammenstellung wurden zunächst alle verwaltungsintern vorgelegten Anmeldungen aufgenommen. Dabei wurden im Bereich der Schulen die in den Vorjahren festgesetzten Budgets pro Klasse angesetzt.

 

Nach dem jetzigen Ergebnis unter Berücksichtigung aller Anmeldungen wäre eine Kreditaufnahme in Höhe von voraussichtlich 929.200 € erforderlich. Die Tilgungsleistung 2015 wird sich auf 772.100 € belaufen, so dass sich eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 157.100 € ergäbe.

 

Dieses Ergebnis konnte nur dadurch erzielt werden, das einige Baumaßnahmen in das Jahr 2016  geschoben wurden und sich lediglich als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2014 wiederfinden.

 

Der Saldo aus Verwaltungstätigkeit beträgt 1.292.000 €. Daraus ist erst einmal die Tilgung abzudecken, so dass nahezu alle  Investitionen über Kredite finanziert werden müssen.

 

Daher werden die Fachausschüsse in ihren Beratungen am 11. bzw. 12.11.2014 über einzelne Investitionen entscheiden, so dass sich gegebenenfalls noch Änderungen ergeben können.


 

Erläuternd soll nachfolgend noch auf einzelne vorgesehene Investitionen eingegangen werden.

 

Brandschutz

Die Veranschlagung der Mittel für die Atemschutzwerkstatt und die BOS-Funktechnik resultieren aus den Verpflichtungsermächtigungen vorangegangener Jahre. Über die Verbreiterung der Einfahrt wird der Ausschuss für Umwelt und Bauen beraten und entscheiden (siehe auch Vorlage  VO/2014/061-1).

 

Grundschule am Wasserquell

Über die Maßnahme „außen liegender Sonnenschutz“ wird der Ausschuss für Umwelt und Bauen beraten und entscheiden.

 

Sanierung Oldenburger Wall

Hier sind entsprechend der Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung sowohl die Sanierungskosten als auch die suggerierten Zuschüsse veranschlagt.  Über die zeitliche Auszahlung der Zuschüsse gibt es noch keine Mitteilung, so dass der Geldeingang in 2015 noch nicht gänzlich gesichert ist.

 

Kinderspiel- und Bolzplätze

Unter Fortführung des Konzeptes für die Erneuerung der Kinderspiel- und Bolzplätze sind für das Jahr 2015 Mittel in Höhe von 30.000 € vorgesehen worden.

 

Sporthalle am Schauenburger Platz

Hier sind für Investitionsmaßnahmen insgesamt 38.000 € vorgesehen. Nähere Erläuterungen enthält die Vorlage VO/2014/061-1. Diese wird im Ausschuss für Umwelt und Bauen beraten und entschieden.

 

Sonstige Sportstätten

Im Bereich des Sportplatzes am Schauenburger Platz / Freiher-vom-Stein-Schule ist die Herstellung einer Toranlage und einer Pflasterung der Zufahrt für Rettungsfahrzeuge eingeplant. Nähere Erläuterungen enthält die Vorlage VO 2014/062, die im Ausschuss für Umwelt und Bauen beraten wird.

 

Stadtsanierung

Für das Städtebauförderprojekt läuft derzeit noch das weitere Antragsverfahren. Auf der Ausgabenseite sind die Kosten für die Voruntersuchungen und –studien eingestellt. Da die Städtebauförderrichtlinien eine Bezuschussung in Höhe von 2/3 der Kosten vorsehen, wurden korrespondierend die Einnahmen eingestellt. Ob die Ausgaben und Einnahmen über ein Treuhandkonto abgewickelt werden müssen, wird sich durch den Förderbescheid ergeben, der Anfang 2015 erwartet wird.

 

Ausbau von Gehwegen und Fahrbahnen

Für die Sanierung der öffentlichen Wegeflächen im unteren Teil der Kuhtorstraße ist für einen ersten Bauabschnitt ein Ansatz von 180.000 € eingeplant. Nähere Erläuterungen enthält die Vorlage VO 2014/062, die im Ausschuss für Umwelt und Bauen beraten wird.

 

Gleiches gilt für eine Wegeerneuerung in der Priesterwiese.

 

Ver- und Entsorgung –Stadtwerke Oldenburg i.H. GmbH

Die Stadtwerke Oldenburg i.H. GmbH übernimmt zum 01.01.2016 das regionale Stromnetz. Aufgrund der Übernahme des Stromnetzes und der daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen wird eine Erhöhung des Eigenkapitals um 800.000 € notwendig. Diese sind in den Finanzplan eingestellt. Weitere Ausführungen können Sie der Vorlage VO/2014/065 entnehmen.

 

Baukostenzuschüsse für die Sanierung der Straßenentwässerung sowie Ausbau der Gehweg und Fahrbahnen (auch im Zuge von Kanalsanierungen)

Inhaltlich kann hier zunächst auf die Vorlage VO/2014/062 verwiesen werden, die am 12.11.2014 im Ausschuss für Umwelt und Bauen beraten wird. In der Zusammenstellung finden sich zunächst alle notwendigen Auszahlungen für die Baumaßnahmen, für die Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan 2014 festgesetzt wurden. Um die finanziellen Belastungen im Rahmen zu halten, wurden die Baumaßnahmen „Burgtorstraße, Giddendorfer Weg, Heiligenhafener Chaussee“ in das Haushaltjahr 2016 verschoben, so dass hierfür entsprechende Verpflichtungserklärungen festgesetzt sind. Lediglich der Anteil für die Planungskosten findet sich im Haushalt 2015 wieder.

 

Wirtschaftsförderung –Erweiterung Gewerbegebiet „Am Voßberg“

Der Ausschuss für Umwelt und Bauen hat am 11.09.2014 beschlossen: „Der Bürgermeister wird beauftragt, die Förderung dieser Gewerbegebietsentwicklung zu klären und ggfls. einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für den Fall einer Förderzusage den Grundstückskaufvertrag zu verhandeln und dem Hauptausschuss zur endgültigen Zustimmung vorzulegen. Die für Grunderwerb, Bau- und Nebenkosten sowie für die Finanzierung erforderlichen Mittel sind in den Haushalt des Jahres 2015 aufzunehmen“ (siehe Vorlage VO/2014/015).

 

Angesichts des anzunehmenden Zeitplanes sollte nach Abstimmung innerhalb der Verwaltung und mit dem Herrn Bürgermeister in Anbetracht der Finanzlage zunächst für 2015 die notwendigen Planungskosten veranschlagt und die Voraussetzungen für den Grunderwerb und die anschließende Erschließung über eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2016 gesichert werden. Sollte bereits in 2015 ein Grunderwerb möglich sein, könnte dieser ggf. über einen Nachtrag realisiert werden. Zu dieser Thematik enthält auch die Vorlage VO/2014/061-1 nähere Erläuterungen.

 

Die Beratungsergebnisse zu den Haushaltsanmeldungen der Ausschüsse für gesellschaftliche Angelegenheiten und für Umwelt und Bauen werden in der Sitzung des Hauptausschusses vorgestellt.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Zusammenstellung der Haushaltsanmeldungen für den investiven Bereich für den Haushalt 2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammenstellung der Haushaltsanmeldungen für den investiven Bereich für den Haushalt 2015 (49 KB)      
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