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Vorlage - VO/2019/041  

Betreff: Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 26. Mai 2019
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Carlson
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Gemeindewahlausschuss für Bürgermeisterwahl 2019 Entscheidung
05.04.2019 
02. Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die BM-Wahl 2019 ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vorschlag J. Saba  
Vorschlag B. Naß  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindewahlausschuss stellt fest, dass die von den in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien CDU, SPD, GRÜNE und FDP eingereichten Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 fristgerecht und vollständig eingegangen sind und den Formvorschriften des Gemeinde- und Kreis­wahlgesetzes sowie der Gemeinde- und Kreiswahlordnung entsprechen.

 

Der Gemeindewahlausschuss beschließt, die Bewerber, Herr Jörg Saba und Herr Burkhard Naß, zur Wahl eines Bürger­meisters der Stadt Oldenburg in Holstein am 26. Mai 2019 zuzulassen.

 

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Sachverhalt:

 

Gem. §§ 46 und 25 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) i. V. m. §§ 72 Abs. 1, 72 Abs. 4, i. V. m. § 29 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) entscheidet der Gemeindewahlausschuss (GWA) am 51. Tag vor dem Wahltag (26. Mai 2019) über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge in einer öffentlichen Sitzung.

 

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 55. Tag vor dem Wahltag (§§ 46 und 19 GKWG i. V. m. §§ 74 und 75 GKWO), hier also am 01. April 2019, bis 18.00 Uhr schriftlich beim Gemeindewahlleiter einzureichen.

 

Wahlvorschläge können nach § 51 GKWG einreichen:

 

  1. in der Stadtverordnetenversammlung vertretene politische Parteien und Wähler­gruppen; mehrere politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag einreichen (gemeinsamer Wahlvorschlag),

 

  1. jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst.

 

Jede politische Partei oder Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen oder sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen.

 

Nach § 75 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) sind dem Wahlvorschlag bei­zufügen:

 

  1. bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder einem gemeinsamen Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers,

 

  1. eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers von der zuständigen Gemeindebehörde,

 

  1. bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder einem gemeinsamen Wahlvorschlag eine Erklärung der Leiterin oder des Leiters der Versammlung über die Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers nach § 51 Abs. 2 Satz 4 und 5 GKWG,

 

  1. die erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, sofern der Wahlvorschlag nach § 51 Abs. 3 GKWG von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss).

 

Für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 26. Mai 2019 wurden bislang zwei Wahlvorschläge eingereicht:

 

 

Unabhängiger Bewerber:   

 

Eingegangen am 13. März 2019

 

eingereicht durch:

 

SPD und GRÜNE gemeinsam

 

vorgeschlagener Bewerber:   

Herr Jörg Saba   

Beamter    

Geburtsjahr: 1966    

deutsch    

Markt 24    

23758 Oldenburg in Holstein    

Dienstherr ist die Stadt Oldenburg i. H. 

Unabhängiger Bewerber:

 

Eingegangen am 18. März 2019

 

eingereicht durch

 

CDU und FDP gemeinsam

 

vorgeschlagener Bewerber:

 

Herr Burkhard Naß

Beamter

Geburtsjahr: 1963

deutsch

Oldenburger Straße 62 a

23738 Lensahn

 

Dienstherr ist die Stadt Oldenburg i. H.

 

 

Nach §§ 46 und 24 Abs. 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Ver­bindung mit §§ 72 Abs. 1 und 27 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) hat der Gemeindewahlleiter die Wahlvorschläge unverzüglich nach deren Eingang daraufhin zu prüfen, ob diese vollständig sind und den Anforderungen des GKWG und der GKWO entsprechen. Falls Mängel festgestellt werden, ist die auf dem Wahlvorschlag ge­nannte Vertrauensperson des Wahlvorschlages zu benachrichtigen und aufzu­fordern, behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen (§ 24 Abs. 1 GKWG).

 

Diese Vorprüfungen wurden durchgeführt. Mängel wurden bei beiden Wahlvorschlägen nicht festgestellt. Beide Wahlvorschläge sind fristgerecht und vollständig eingegangen. Die ge­forderten Anlagen 13, 16 und 18 zu § 75 Abs. 2 GKWO (Bescheinigung der Wählbarkeit) waren korrekt ausgefüllt und dem Wahlvorschlag gem. Anlage 10 zu § 74 GKWO bei­gefügt.

 

Beide Bewerber erfüllen die formellen Wählbarkeitsvoraussetzungen nach dem Gemeindewahlrecht.

 

Nach Auffassung der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Zulassung beider bisher eingegangenen Vorschläge zur Wahl eines Bürgermeisters der Stadt Oldenburg in Holstein am 26. Mai 2019.

 

Vorschläge, die nach Versand dieser Unterlagen bis zum spätesten Zeitpunkt der Einreichungsmöglichkeit eingehen, werden nach gleichem Ablauf geprüft und im Rahmen der Sitzung seitens der Verwaltung vorgelegt.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

Wahlvorschlag Herr Jörg Saba

Wahlvorschlag Herr Burkhard Naß  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlag J. Saba (2048 KB)      
Anlage 2 2 Vorschlag B. Naß (2045 KB)      
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