Vorlage - VO/2019/046
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Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird beschlossen.
Sachverhalt:
In der Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Oldenburg in Holstein in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 14. Juni 2012 sind die den einzelnen Personengruppen bzw. Betriebsarten innerhalb der Vorteilsstufen 1 bis 5 zugeordneten Gewinnanteile aufgeführt. Die Gewinnanteile werden anhand der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums für Finanzen ermittelt und letztmalig im Jahr 2012 durch Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe angepasst.
Die Gewinnsätze wurden an die Daten der neueren Richtssatzsammlung angepasst.
Der Entwurf der 2. Nachtragssatzung und der zugehörigen Anlage 1 (Gewinnsätze) sind dieser Vorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
a) 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
b) Anlage 1 zur 2. Nachtragssatzung (Betriebsarten)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 (2. NS FVA 2016) (318 KB) | ||||
2 | Anlage 2 (FVA 2016 Betriebsarten) (2977 KB) |