Vorlage - VO/2019/051
Beschlussvorschlag:
Anhand der stichprobenartig durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2016 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.
Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Summen beschlossen:
Bilanzsumme: 47.493.597,88 EUR
Aufwendungen: 19.323.336,86 EUR
Erträge: 21.977.027,09 EUR
Jahresüberschuss: 2.653.690,23 EUR
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird gemäß § 26 (2) i.V.m. § 25 (3) GemHVO Doppik zu 1.995.255,81 EUR der Allgemeinen Rücklage und zu 658.434,42 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. So wird die maximal zulässige Ergebnisrücklagenquote (Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage) in Höhe von 33 % gehalten.
Sachverhalt:
Die Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2016 sind nunmehr abgeschlossen. Der Jahresabschluss liegt mit seinen Bestandteilen sowie dem beizufügenden Lagebericht vor.
Der Jahresabschluss ist gem. § 95 n Gemeindeordnung durch den zuständigen Ausschuss zu prüfen, bevor die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss beschließt.
Nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein liegt die Zuständigkeit der Prüfung des Jahresabschlusses beim Hauptausschuss. Für die effiziente Durchführung der Prüfung, wurde vom Hauptausschuss eine Arbeitsgruppe zur Prüfung des Jahresabschlusses eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe besteht aus vier Mitgliedern des Hauptausschusses (je Fraktion ein/e Vertreter/in).
Die Arbeitsgruppe hat den Jahresabschluss mit seinen wesentlichen Bestandteilen (Bilanz, Ergebnisrechnung, Deckungskreise / Budgets (Teilergebnisrechnungen), Lagebericht, Anhang mit Anlagen) in ihrer Sitzung am 16.05.2019 geprüft. Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe ist in einem Bericht zusammengefasst, der beigefügt ist und zur Sitzung des Hauptausschusses ggf. erläutert wird.
Nach der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe und einer entsprechenden Beratung im Hauptausschuss hat die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung eines Jahresfehlbetrages abschließend zu beschließen.
Der Jahresabschluss mit den oben beschriebenen Unterlagen wird der Vorlage beigefügt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Jahresabschluss 2016 mit den einzelnen Unterlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lagebericht 2016 (7458 KB) | ||||
2 | Ergebnisrechnung 2016 komprimiert (81 KB) | ||||
3 | Ergebnisrechnung 2016 detailliert (155 KB) | ||||
4 | Finanzrechnung 2016 komprimiert (88 KB) | ||||
5 | Finanzrechnung 2016 detailliert (162 KB) | ||||
6 | Bilanz 2016 (120 KB) | ||||
7 | Anhang 2016 (837 KB) | ||||
8 | Anlage 1+2 Anhang 2016 - Forderungs- u. Verbindlichkeitenspiegel 2016 (22 KB) | ||||
9 | Anlage 3a Anhang 2016 - Anlagenspiegel 2016 ohne Zuschüsse (115 KB) | ||||
10 | Anlage 3b Anhang 2016 - Anlagenspiegel 2016 nur nicht aufzulösende Beiträge (82 KB) | ||||
11 | Anlage 3c Anhang 2016 - Anlagenspiegel 2016 Sonderposten (85 KB) | ||||
12 | Anlage 4 Anhang 2016 - Übertragene Ermächtigungen 2016 (78 KB) | ||||
13 | Anlage 5 Anhang 2016 - Übersicht ü. Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften... (16 KB) |