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Vorlage - VO/2019/052  

Betreff: Information und Zeitplanung zu wichtigen Projekten
Hier: Aula, Schulneubau und Städtebauförderung
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Information
13.06.2019 
08. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
09 2018.05.31 A4 EG  
10 2018.05.31 A4 OG  
12 2018.05.31 A4 SA + SB  
13 2018.05.31 A4 SC + SD  
14 2018.05.31 A4 AN N + S  
15 2018.05.31 A4 AN O + W  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Sachstand zu wichtigen laufenden Projekten

 

 

Sanierung der Aula

 

Das Büro Architektur+Stadtplanung Ewers, Dörnen und Partner hat seine Arbeit nach der Beschlussfassung am 28.03 wieder aufgenommen. In der Zwischenzeit wurden Fachingenieure für Statik, TGA, Brandschutz und Akkustik beauftragt und haben ihre Arbeit aufgenommen. Ein erstes Kickoff Meeting sowie eine Planungsbesprechung im Aulagebäude wurde mit den Beteiligten durchgeführt.

 

Aus heutiger Sicht ist es geplant, Mitte Juli den Bauantrag eizureichen. Möglicher Baubeginn wäre im Januar 2020. Fertigstellungstermin könnte dann der  November 2020 sein.

 

Aufgrund von Anfragen aus dem letzten Bauausschuss sind dieser Vorlage Entwurfszeichnungen für das Aulagebäude beigefügt.

 

 

Sanierung bzw. Neubau der drei Schulstandorte

 

In den letzten Wochen haben die beauftragten Architekten mit den Schulen in Workshops die Raumprogramme weiter abgestimmt und räumlich funktionale Zusammenhänge erarbeitet. Diese Zusammenhänge haben direkten Einfluss auf die Kubatur der Gebäude.

 

Ein Punkt, der in den Workshops deutlich wurde, ist, dass die Sporthallennutzung in jeweils einem Hallendrittel nur schlecht funktioniert und die Schulen im Rahmen des Unterrichts schon heute versuchen, innerhalb einer Schulstunde nur zwei Hallendrittel zu belegen. Für die weitere Planung bedeutet dies, dass zwei Zweifeldhallen innerhalb einer Gebäudehülle besser nutzbar wären als eine zusammenhängende Großsporthalle mit bis zu vier Feldern. Dieser Ansatz soll kurzfristig mit dem Fördergeber abgestimmt werden.

 

Auch die Planungen (Raumprogramme und funktionale Zusammenhänge) für den Fachklassentrakt schreiten voran. Hierbei wird insbesondere versucht, dem Ansinnen des Freiherr-vom-Stein Gymnasiums nach einer möglichst klaren Trennung von Gemeinschaftsschule und Gymnasium Rechnung zu tragen. Dies betrifft auch die Förderung für das Hauptgebäude des Gymnasiums. Hier wird begleitend versucht, bestimmte im Hauptgebäude befindliche Raumgruppen so in den Fachklassentrakt zu verlagern, dass die volle Fördersumme in Anspruch genommen werden kann. Auch dies soll dann kurzfristig mit dem Fördergeber abgestimmt werden.

 

Wenn aus den Planungen der Raumprogramme die Anordnung und Kubatur der Gebäude weitestgehend abgeleitet werden kann, soll für das Gelände des Gymnasiums eine Bauvoranfrage eingereicht werden. In dieser soll insbesondere geklärt werden, ob ein B-Plan aufgestellt werden muss. Vorgespräche haben bereits ergeben, dass Kreis und Bauverwaltung zu diesem Thema wohl unterschiedliche Meinungen vertreten.

 

Gemäß Beschlusslage ist die Voraussetzung für die Beschlussfassung über den Bau der Grundschule, der Wagrienschule und der Sanierung des Hauptgebäudes des Gymnasiums die Zusage über den Erhalt weiterer Fördermittel. Um jedoch beurteilen zu können, wie mögliche zeitliche Abfolgen sein könnten, wird hier schon einmal auf theoretische weitere Schritte nach der Umsetzung der derzeitigen Beschlussfassung hingewiesen.

 

Unter der Voraussetzung des Erhalts weiterer Fördermittel sind aus heutiger Sicht die nachfolgend genannten Bauzeittermine der schnellstmögliche Umsetzungszeitraum für die Verwirklichung des Projektes "Schulsanierung und -eubau der drei Oldenburger Schulen".

 

Ein paralleles Bauen der verschiedenen Projektbausteine verbietet sich schon aufgrund der avisierten Einsparungen durch die geplante Umzugslogistik zwischen den Schulen. Hierbei ist auch zu beachten, dass das Bauhauptgewerbe derzeit - und wohl auch in den kommenden Jahren - gut ausgelastet sein dürfte. Aufgrund der vor genannten Punkte ist der nachfolgend beschriebene ca. 8 bis 9 Jahre andauernde Prozess der nahezu kürzest mögliche Verwirklichungszeitraum.

 

Freiherr-vom-Stein Gymnasium

Sporthalle und Fachraumtrakt (sind beschlossen)

 

Dezember 2019 Entwurfsplanung

Anfang 2020 Genehmigungsplanung

Juli 2020 Baugenehmigung mit anschließender Ausführungsplanung sowie der  Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen

Anfang 2021 bis Ende 2022 Bauausführung

 

Neubau Grundschule

 

Um im Anschluss der Fertigstellung des Fachklassentraktes und der Sporthalle am Gymnasium ohne Zeitverzögerung weiter bauen zu können, wäre die rechtzeitige Beauftragung der Planung für die Grundschule ab ca. Anfang 2021 notwendig. Dann wäre es denkbar, dass sich an den Bau der Sporthalle und des Fachraumtraktes der Bau der Grundschule direkt anschließt. Die Grundschule würde dann in den Fachraumtrakt einziehen und der Bau der Grundschule könnte in der Zeit zwischen Anfang 2023 bis Ende 2024 erfolgen.

 

Neubau Wagrienschule

 

Auch für diesen Bau ist gem. Beschlusslage die Voraussetzung für den Beschluss des Neubaus, der Erhalt erheblicher Fördermittel. Wie schon bei der Grundschule gilt auch hier, dass nur bei rechtzeitiger Beauftragung der Planung usw. bis ca. Anfang 2022 sich der Bau der Wagrienschule mit nur kurzer Verzögerung an den Bau der Grundschule anschließen könnte. Die Bauausführung für die Wagrienschule könnte dann Ende 2024 beginnen und bis Ende 2026 abgeschlossen werden.

 

Sanierung des Hauptgebäudes des Freiherr-vom-Stein Gymnasiums

 

Bei rechtzeitiger Beauftragung der Planung usw. ab ca. Anfang 2023 könnte die Bauausführung Anfang 2026 beginnen und bis Ende 2027 abgeschlossen werden. Bis Ende der Frühjahrsferien 2028 könnte die Wagrienschule dann ihren jetzigen Standort verlassen haben.

 

 

Städtebauförderung

 

Sanierungsvermerke und Anfangswertgutachten

 

Die Unterlagen für die Eintragung der Sanierungsvermerke wurden erstellt und dem Grundbuchamt übersandt. Parallel hierzu wird derzeit die die Unterlagen ergänzende Fotodokumentation aller im Sanierungsgebiet liegenden Häuser für die Anfangswertermittlung durch den Gutachterausschuss erarbeitet. Dieser hat jedoch bereits im Vorwege mitgeteilt, dass mit einer kurzfristigen Abarbeitung nicht zu rechnen ist. Aus diesem Grund wurde für einzelne Grundstücke die die Stadt ggf. erwerben möchte, eine selbstständige Gutachterin beauftragt.

 

Sanierungsträger

 

Die europaweite Veröffentlichung für die Suche nach einem Sanierungsträger ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Bauverwaltung hat parallel bereits mehrfach mögliche Auftragnehmer auf diese Ausschreibung hingewiesen. Aufgrund der Vielzahl an laufenden Städtebauförderungsmaßnahmen in Norddeutschland und weil die Arbeit als Sanierungsträger häufig nur ein Teil des jeweiligen Kerngeschäftes ist, ist jedoch schon absehbar, dass sich die Beteiligung in Oldenburg in Grenzen halten wird. Bis Mitte Juni können Büros Teilnahmeanträge einreichen. Hieran schließt sich die Prüfung und der Versand der Angebotsaufforderung an. Das Fristende für den Eingang der Erstangebote ist Ende Juli erreicht. Mitte September beginnen die Verhandlungsrunden und Mitte Oktober sollen finale Angebote vorgelegt werden. Ende Oktober soll dann die Zustimmung des MILI eingeholt werden. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird sich die Stadtverordnetenversammlung in einer Sondersitzung im November mit der Auftragsvergabe beschäftigen.

 

Wettbewerb

 

Bezüglich des anstehenden Wettbewerbs fand ein Gespräch mit der Wettbewerbskammer der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein statt. Es soll ein zwei-phasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW für die Neuordnung des Marktes einschließlich des Schauenburger Platzes und der Kuhtorstraße europaweit ausgeschrieben werden.

 

Für die Durchführung des Gesamtwettbewerbs wurde empfohlen, einen Wettbewerbsbetreuer zu engagieren. Dieser soll im September beauftragt werden. Parallel zur derzeitigen Ausarbeitung der Wettbewerbsziele sind jedoch noch weitere Grundlagen nötig, die kurzfristig auszuschreiben sind. Die Unterlagen hierzu werden derzeit vorbereitet. Dies sind zum Einen für die Beantwortung spezieller Fragestellungen die Ausschreibung für einen Verkehrsgutachter und zum Anderen die Angebotseinholung für die Vermessung des Wettbewerbsgebietes. Diese dient der Erstellung von u.a. Gebäudeabwicklungen, Höhenangaben, Vermessung der vorhandenen Verkehrsflächen. Die Auftragserteilung für die Vermessung ist für den Juli vorgesehen. Anfang September sollen die Ergebnisse vorliegen. Im Anschluss daran soll für den Wettbewerbsbereich ein städtebauliches Modell in Auftrag gegeben werden.

 

Im November kann die Auslobung des Wettbewerbs beginnen. Nach Abschluss der ersten Phase (nach der Preisgerichtsbewertung durch eine unabhängige Fachjury voraussichtlich im Februar 2020) ist es geplant, auch die Politik und die Bevölkerung einzubeziehen, um die Siegerbeiträge auch von städtischer Seite zu bewerten. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen ggf. in eine notwendige Aufgabenpräzisierung für die zweite Wettbewerbsrunde einfließen. Danach sollen anschließend die 3 - 5 besten Büros die Erkenntnisse der o.g. Beteiligungen in Ihre Entwürfe einarbeiten, um Ende Mai 2020 den besten Entwurf zu prämieren und den Sieger mit der Planung und Ausschreibung zu beauftragen.

 

Konzept Freizeitpark

 

Derzeit wird mit den KDO an der Erarbeitung eines Konzeptes für die Gestaltung und Flächeneinteilung der Freizeitparks gearbeitet. Dabei fließen auch die Ergebnisse der Beteiligungen aus der VU mit ein. Danach soll dieser Konzeptentwurf politisch abgestimmt werden. In der Folge muss das dann beschlossene Konzept dem MILI zur Genehmigung vorgelegt werden. Dabei werden auch die Schritte für die nachfolgende Beauftragung eines Planungsbüros abgestimmt.

 

Konzept Wall

 

Das Konzept für die Gestaltung des Walls ist bereits einen Schritt weiter. Hier wurde neben der Bürgerbeteiligung aus der VU bereits eine weitere Beteiligung mit Fachleuten durchgeführt. Auch politische Vorberatungen fanden bereits statt. Derzeit wird hierzu das Konzept formuliert, welches dem MILI kurzfristig vorgelegt werden wird und sich im Wesentlichen mit der Zugänglichkeit, einer Stellplatzanlage und der Möblierung auf dem Wall beschäftigt.

 

Parallel wird hierzu ein Entwurf und eine Kostenschätzung vorbereitet. Aus dem Gremium der Fachleute und der Politik wurde zudem die Aufgabe gestellt, für die Eingangsseite zum Wall an der Burgtorstraße einen "kleinen" Wettbewerb durchzuführen. Diesbezüglich besteht noch Abstimmungsbedarf mit dem MILI, da noch nicht klar ist, ob die Eingangssituation historisch (hier ist die Befundlage nicht eindeutig) oder modern nachempfunden werden soll. Ein Ideenwettbewerb ist nicht förderfähig. Ein Treffen mit dem MILI ist noch vor dem Beginn der Sommerferien geplant.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

Pläne zur Sanierung der Aula 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 09 2018.05.31 A4 EG (363 KB)      
Anlage 2 2 10 2018.05.31 A4 OG (173 KB)      
Anlage 3 3 12 2018.05.31 A4 SA + SB (172 KB)      
Anlage 4 4 13 2018.05.31 A4 SC + SD (197 KB)      
Anlage 5 5 14 2018.05.31 A4 AN N + S (260 KB)      
Anlage 6 6 15 2018.05.31 A4 AN O + W (492 KB)      
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