Vorlage - VO/2019/056
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Der DB Netz AG wurde nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Wunsch der Stadt nach einer Verlegung des Bahnhaltepunktes übermittelt. Daraufhin teilte die DB Netz AG mit beigefügtem Schreiben mit, dass sie unserer Forderung gern nachkomme, dafür aber eine Kostenübernahmeerklärung der Stadt erwarte, da es sich um eine Doppelplanung handele. Die entstehenden Planungskosten werden in dem Schreiben auf 80.000 – 100.000 € geschätzt.
Ich habe die Forderung wegen der sofort laut gewordenen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rechtsanwältin Frau Dr. John vorgelegt. Diese hält sie für rechtmäßig, zumal wir uns erst in einer Phase bei der Bahn gemeldet haben, als die Planung für den Standort Milchdamm abgeschlossen war. Mittel stehen hierfür im städtsichen Haushalt 2019 nicht bereit.
Soll der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung also umgesetzt werden, müssten die erforderlichen Mittel für die Umplanung außerplanmäßig bereitgestellt und eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben werden. Ich habe in der Vorlage keinen Beschlussvorschlag eingefügt. Einerseits gibt der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine Zielrichtung vor. Andererseits sind diese zusätzlichen Kosten und das Meinungsbild aus der Einwohnerversammlung ein guter Grund, die getroffene Entscheidung vor dem Hintergrund der neuen Fakten noch einmal zu überdenken.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass von Seiten der NAH.SH angekündigt wurde, die Kosten der Bauleitplanung für den neuen Haltepunkt nicht zu fördern. Diese Institution des Landes hat die Planung, Bestellung und Qualitätssicherung des Schienpersonennahverkehr-Angebotes zur Aufgabe. Dort hält man den neuen Haltepunkt für den schlechteren und will diese Schwächung des Verkehrs auf der Schiene nicht auch noch finanziell unterstützen.
So komme ich nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass damit neue und zusätzliche Gesichtspunkte hinzukommen, die meines Erachtens gegen eine Verlagerung des Haltepunktes sprechen. Sollte aber an der zuletzt beschlossenen Zielsetzung festgehalten werden, wird diese selbstverständlich weiter umgesetzt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | 80.000 – 100.000 € |
Finanzierung: | außerplanmäßig |
Laufende Kosten jährlich: | keine zusätzlichen lfd. Kosten |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Schreiben der DB Netz AG
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Schreiben der DB Netz AG (339 KB) |