Vorlage - VO/2019/058
Beschlussvorschlag:
Anhand der stichprobenartig durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2017 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.
Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Summen beschlossen:
Bilanzsumme: 49.065.299,98 EUR
Aufwendungen: 19.738.351,96 EUR
Erträge: 23.284.265,31 EUR
Jahresüberschuss: 3.545.913,35 EUR
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und gemäß § 26 (2) i.V.m. § 25 (3) GemHVO Doppik zu 2.666.100,26 EUR der Allgemeinen Rücklage und zu 879.813,09 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. So wird die maximal zulässige Ergebnisrücklagenquote (Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage) in Höhe von 33 % gehalten.
Sachverhalt:
Die Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2017 sind nunmehr abgeschlossen. Der Jahresabschluss liegt mit seinen Bestandteilen sowie dem beizufügenden Lagebericht vor.
Der Jahresabschluss ist gem. § 95 n Gemeindeordnung durch den zuständigen Ausschuss zu prüfen, bevor die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss beschließt.
Nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein liegt die Zuständigkeit der Prüfung des Jahresabschlusses beim Hauptausschuss. Für die effiziente Durchführung der Prüfung, wurde vom Hauptausschuss eine Arbeitsgruppe zur Prüfung des Jahresabschlusses eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe besteht aus vier Mitgliedern des Hauptausschusses (je Fraktion ein/e Vertreter/in).
Die Arbeitsgruppe hat den Jahresabschluss mit seinen wesentlichen Bestandteilen (Bilanz, Ergebnisrechnung, Deckungskreise / Budgets (Teilergebnisrechnungen), Lagebericht, Anhang mit Anlagen) in ihrer Sitzung am 06.06.2019 geprüft. Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe ist in einem Bericht zusammengefasst, der zur Sitzung des Hauptausschusses ggf. erläutert wird. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben.
Nach der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe und einer entsprechenden Beratung im Hauptausschuss hat die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung eines Jahresfehlbetrages abschließend zu beschließen.
Der Jahresabschluss mit den oben beschriebenen Unterlagen wird der Vorlage beigefügt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
|
| Ja, folgende: |
|
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Jahresabschluss 2017 mit den einzelnen Unterlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lagebericht 2017 (2357 KB) | ||||
2 | Ergebnisrechnung 2017 komprimiert (81 KB) | ||||
3 | Ergebnisrechnung 2017 detailliert (150 KB) | ||||
4 | Finanzrechnung 2017 komprimiert (88 KB) | ||||
5 | Finanzrechnung 2017 detailliert (156 KB) | ||||
6 | Bilanz 2017 (120 KB) | ||||
7 | Anhang 2017 (800 KB) | ||||
8 | Anlage 1+2 zu Anhang 2017 - Forderungs- u. Verbindlichkeitenspiegel 2017 (22 KB) | ||||
9 | Anlage 3a zu Anhang 2017 - Anlagenspiegel 2017 ohne Sonderposten (119 KB) | ||||
10 | Anlage 3b zu Anhang 2017 - Anlagenspiegel 2017 nur nicht aufzulösende Beiträge (81 KB) | ||||
11 | Anlage 3c zu Anhang 2017 - Anlagenspiegel 2017 nur Sonderposten (85 KB) | ||||
12 | Anlage 4 zu Anhang 2017 - Übertragene Ermächtigungen 2017 (80 KB) | ||||
13 | Anlage 5 zu Anhang 2017 - Übersicht ü. Sondervermögen ... (16 KB) |