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Vorlage - VO/2019/059  

Betreff: Sanierung und ggf. Erweiterung des Rathauses bzw. des Verwaltungstraktes der Stadt Oldenburg in Holstein
Hier: Vergabe des Architektenauftrages
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Rogel, Michael
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
13.06.2019 
08. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen (offen)   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.06.2019 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Auftrag für die Architektenleistung zur Sanierung und ggf. Erweiterung des Rathauses wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel stufenweise an das Architekturbüro E. Schneekloth Partner + Partner aus Lütjenburg erteilt.

 

Der Bürgermeister wird zudem ermächtigt, eventuell noch anfallende Fachplanerleistungen die zur Abarbeitung des Projektes erforderlich sind, zu beauftragen, nachdem auch hierzu die wirtschaftlichsten Bewerber ausgewählt wurden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Rathausgebäude weist verschiedene bauliche Mängel auf, die eine Sanierung notwendig machen. Zudem gibt es verschiedene brandschutzrechtliche Gesichtspunkte, die aufgearbeitet werden müssen. Ebenso ist die Barrierefreiheit zu verbessern. Darüber hinaus reichen die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr aus, um alle Mitarbeiter/innen unterbringen zu können.

 

Ziel ist es das Rathaus so zu ertüchtigen, dass dieses nach den heute geltenden Vorschriften sicher betrieben werden kann und somit auch in den kommenden Jahren von allen Nutzern als modernes und zeitgemäßes Verwaltungsgebäude wahrgenommen wird.

 

Es wird hierbei derzeit von reinen Baukosten in Höhe von 1,2 € Millionen brutto ausgegangen. Der Planungsauftrag sollte hierbei nach einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Ein europaweites Ausschreibungsverfahren war nicht notwendig, da die netto Auftragssumme der Architektenleistung als freiberufliche Leistung unter dem EU Schwellenwert von 221.000. – € liegt.

 

Dieses Verfahren wurde bereits durchgeführt. Nach den am 23.05.2019 durchgeführten Verhandlungsgesprächen und deren Auswertung ist das Architekturbüro Schneekloth aus Lütjenburg als Sieger hervorgegangen und soll nun mit der Planungsleistung beauftragt werden.

 

Insgesamt wurden sechs versierte Büros dazu aufgefordert Angebote einzureichen. Alle sind in den Kreisen Ostholstein und Plön, sowie in Lübeck ansässig. Alle Büros wären auf Basis der gestellten Anforderungen gut geeignet gewesen. Während der Bewerbungsphase sagten jedoch vier Büros ab. Die verbliebenen Büros Architektur + Stadtplanung Ewers Dörnen + Partner GmbH aus Oldenburg i.H. und Dipl.-Ing. Architekt E. Schneekloth Partner + Partner aus Lütjenburg wurden daraufhin zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.

 

Bewertet wurden die Aspekte: Erfahrungen des Bewerbers mit gleichartigen Projekten (Verwaltungsbau und Brandschutz), Auftragsanalyse (Aufgabenverständnis, Vorgehensweise, Methodik, Lösungsansätze, Chancen- u. Risikoanalyse), Terminplan und Projektorganisation sowie das Honorarangebot.

 

In den Gesprächen zeichnete sich das Büro Schneekloth im Vergleich zum Mitbewerber insbesondere durch eine durchstrukturiertere Terminplanung und Projektorganisation aus. Zudem wurden bereits erste Konzepte zur Lösung der Frage der Barrierefreiheit und der Raumproblematik präsentiert.

 

Alle drei Bewerter sahen in voneinander unabhängiger Bewertung in den Punkten Erfahrungen, Auftragsanalyse und Terminplan und Projektorganisation das Büro Schneekloth vorne. Den Punkt Honorarangebot konnte das Büro Architektur + Stadtplanung Ewers Dörnen + Partner GmbH aus Oldenburg i.H. für sich entscheiden.

 

Nicht berücksichtigt wurde hierbei, dass das Büro Schneekloth ohne weiteren Zuschlag eine Generalplanerleistung angeboten hat. Dies ist jedoch von Vorteil, da zwischen Architekturbüro und Fachplanungsbüros auftretende Reibungsverluste und potenzielle Kostenverteilungskämpfe erheblich minimiert werden können.

 

Aus heutiger Sicht ist es denkbar, dass vermutlich als einzige Fachplanerleistung das Brandschutzkonzept einzeln vergeben werden muss. Da nicht absehbar ist, ob die Vergabe dieser Fachplanerleistung in der Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters liegt, soll mit dieser Vorlage der Bürgermeister bereits im Vorwege ermächtigt werden, ggf. diesen Auftrag zu vergeben.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

x

Ja, folgende:

 

 

Im Rahmen der Planung wird Wert auf eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit durch alle Abteilungen gelegt. Hierzu gehört u.a. auch die Schaffung einer behindertengerechten Toilette.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

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