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Vorlage - VO/2014/075  

Betreff: Jahresabschluss für das Jahr 2013 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein
a) Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Wulf
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Wulf, Erich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.12.2014 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Prüfungsbericht 2013 KDO - Vorabzug  
Päsentation wetreu  

Beschlussvorschlag:

 

a)        Der Bericht des Wirtschaftsprüfers, der wetreu Norddeutsche Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, Kiel,  über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 werden zur Kenntnis genommen.

 

b)        Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2013 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 18.700.734,13 €, der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 mit Erträgen in Höhe von 3.121.589,72 €, Aufwendungen in Höhe von 3.187.331,99 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 65.742,27 €, dem  Anhang und dem Lagebericht  wird festgestellt.

 

c)Der Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 65.742,27 € wie folgt abzudecken bzw. zu verbuchen:

-       der Jahresfehlbetrag für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 126.029,59 € ist auf neue Rechnung 2014 vorzutragen,

-       vom Jahresüberschuss für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 51.733,21sind 32.255,88 € zum Ausgleich der vorgetragenen Jahresergebnisse zu verwenden und 19.477,33 € der Rückstellung für Gebührenausgleich zuzuführen,

-       der Jahresüberschuss für die dezentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 5.360,88 € ist auf neue Rechnung 2014 zur Verringerung des vorgetragenen negativen Jahresergebnisses vorzutragen,

-       der Jahresüberschuss für den Bauhof in Höhe von 3.193,23 € ist auf neue Rechnung 2014 zur Verringerung des vorgetragenen negativen Jahresergebnisse vorzutragen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die wetreu Norddeutsche Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, Kiel, hat den von den Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein – KDO für das Jahr 2013 erstellten Jahresabschlüsse geprüft. Die Prüfung wurde Anfang Oktober 2014 durchgeführt.

 

Das Ergebnis der Prüfung wurde von den Prüfern und dem Gemeindeprüfungsamt  in der Schlussbesprechung am 24. November 2014 vorgestellt und erläutert. Zu der Schlussbesprechung wurden vom Werkleiter alle Mitglieder des Haupausschusses mit Schreiben vom 6. November 2014 eingeladen.

 

Der Prüfungsbericht wird der Stadt über das Gemeindeprüfungsamt Ostholstein zugeleitet. Das Gemeindeprüfungsamt hat festgestellt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Die Prüfer bestätigten die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG. Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Ergänzende Feststellungen werden vom Gemeindeprüfungsamt nach jetziger Erkenntnis nicht getroffen.

 

Zur Information wird auf die in der Schlussbesprechung vorgelegte Präsentation, in der das Ergebnis der Prüfung zusammenfassend dargestellt wurde, verwiesen. Diese ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Der bereits vorliegende Vorabzug des Prüfungsberichts ist der Vorlage in digitaler Form der Vorlage beigefügt. Er wurde in Kopie zur Schlussbesprechung bereits zur Verfügung gestellt. Soweit die Endfassung aufgrund der Schlussbesprechung Änderungen beinhalten sollte, werden diese zur Sitzung vorgelgt. 

 

Gemäß § 14 Abs. 4 des Kommunalprüfungsgesetzes unterrichtet die kommunale Körperschaft, die an einer Gesellschaft beteiligt ist, die Vertretung und, bei kommunalen Körperschaften mit einem Hauptausschuss, den Hauptausschuss davon, dass der Prüfungsbericht vorliegt.

 

Der Jahresabschluss 2013, bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2013, Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013, Anhang zur Bilanz und Lagebericht ist Teil des der Vorlage beigefügten Prüfungsberichtes 2013. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 28 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) aufgestellt.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2013 beläuft sich auf

18.700.734,13 €

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom

1. Januar bis 31. Dezember 2012 weist

Erträge in Höhe von

3.121.589,72 €

und Aufwendungen in Höhe von

3.187.331,99 €

sowie einen Jahresfehlbetrag in Höhe von

65.742,27 €

aus.

 

 

Da für die einzelnen Betriebssparten eine gesonderte Spartenrechnung zwingend vorgeschrieben ist und auch geführt wird, ergibt sich für die einzelnen Betriebssparten folgendes Jahresergebnis, dessen Summierung zu dem Gesamtergebnis führt:

 

Schmutzwasserbeseitigung

- 126.029,59 €

Niederschlagswasserbeseitigung

51.733,21 €

Dezentrale Abwasserbeseitigung

5.360,88 €

Bauhof

3.193,23 €

 

____________

Gesamtergebnis

- 65.742,27 €

 

 

Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 65.742,27 € wie folgt abzudecken bzw. zu verbuchen:

-       der Jahresfehlbetrag für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 126.029,59 € ist auf neue Rechnung 2014 vorzutragen,

-       vom Jahresüberschuss für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 51.733,21sind 32.255,88 € zum Ausgleich der vorgetragenen Jahresergebnisse zu verwenden und 19.477,33 € der Rückstellung für Gebührenausgleich zuzuführen,

-       der Jahresüberschuss für die dezentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 5.360,88 € ist auf neue Rechnung 2014 zur Verringerung des vorgetragenen negativen Jahresergebnisses vorzutragen,

-       der Jahresüberschuss für den Bauhof in Höhe von 3.193,23 € ist auf neue Rechnung 2014 zur Verringerung des vorgetragenen negativen Jahresergebnisse vorzutragen.

 

 

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 der Eigenbetriebsverordnung ist für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses unbeschadet des § 28 der Gemeindeordnung eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Die Beschlussfassung kann gem. § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung nicht dem Hauptausschuss als zuständigem Werkausschuss übertragen werden.

 

 

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Präsentation Schlussbesprechung

Prüfungsbericht 2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfungsbericht 2013 KDO - Vorabzug (2932 KB)      
Anlage 2 2 Päsentation wetreu (1251 KB)      
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