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Vorlage - VO/2019/089  

Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.08.2019 auf Überprüfung der Möglichkeiten zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf allen öffentlichen Gebäuden und Freiflächen
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
11.09.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Grüne Photovoltaik  
B-Plan 44  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grüne wird stattgegeben. Da für die bestehenden Gebäude bereits eine Prüfung erfolgte, wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den neu zu planenden Schulgebäuden zu prüfen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat am 12.08.2019 den beigefügten Antrag auf Überprüfung der Möglichkeiten, auf allen öffentlichen Gebäuden und Freiflächen Photovoltaikanlagen zu errichten, gestellt (Anlage 1).

 

Bereits 2012 wurde in Absprache mit den jeweiligen Fraktionen eine derartige Untersuchung durchgeführt. Dabei wurden im Einzelnen die Blain-Halle incl. Bibliothek und die Schulstandorte sowie das Gebäude der Feuerwehr untersucht.

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Dächer der Schulen aus einer Vielzahl von Gründen nicht für die Bestückung mit Photovoltaikanlagen geeignet waren. Bei einem großen Teil war der jeweilige Zustand der Abdichtungen zu alt um langfristige Verträge einzugehen. Teilweise war die Ausrichtung nicht geeignet, die Neigung zu stark oder Gauben im Weg. Einzig auf dem Dach des Johanngebäudes konnte eine Bürgergemeinschaftsanlage errichtet werden.

 

Beim Feuerwehrgebäude ergab eine statische Überprüfung die Möglichkeit 26 kg/qm auf der Dachfläche des Sozialtraktes und 20 kg/qm auf der Dachfläche der Fahrzeughalle unterzubringen.

 

Bei einer damals anzunehmenden zusätzlichen Dachlast einer Anlage zwischen ca. 20 und 30 kg/qm war eine Montage auf der Fahrzeughalle nicht möglich. Die Eignung des Sozialtraktes müsste im Falle einer angedachten Nutzung noch einmal vorhabenbezogen überprüft werden. Damals erschien der Verwaltung das zu addierende Gewicht der notwendigen Aufständerung als zu grenzwertig.

 

Die weiteren Untersuchungen an der Sporthalle auf dem Schauenburger Platz ergab eine nicht ausreichende Tragfähigkeit auf dem eigentlichen Hallendach und zudem eine nicht ausreichende anzunehmende Restnutzungsdauer der Abdichtung.

 

Durch die Umstrukturierung der Schulstandorte werden einige der seinerzeit untersuchten Gebäude künftig abgebrochen. Aus Sicht der Verwaltung wäre es denkbar, auf den Schulneubauten, bei steigenden Kosten, frühzeitig ausreichende statische Reserven für die Belegung mit Photovoltaikanlagen einzuplanen.

 

Bzgl. der Überprüfung der Freiflächen wurde zunächst im Internet grundsätzliches hierzu recherchiert. Um angemessene wirtschaftliche Erträge von Freiflächen-Anlagen zu erzielen, müssen diese Flächen eine entsprechende Größe aufweisen. Nach ersten Erkenntnissen sollten hierfür nach Möglichkeit Flächengrößen von mindestens 20.000 qm und mehr angesetzt werden. Derart große und geeignete zusammenhängende Flächen sind im Stadtgebiet von Oldenburg nur im Außenbereich zu finden. Jedoch verfügt die Stadt Oldenburg in Holstein über keine entsprechenden geeigneten Flächen in den infrage kommenden Bereichen, daher können keine städtischen Freiflächen in die Untersuchung einbezogen werden.

 

Im Jahre 2010 wurde am südlichen Stadtrand zwischen Johannisdorf und Lübbersdorf der B-Plan 44 für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage beschlossen (Anlage 2). Diese Fläche befindet sich im Privatbesitz und hat eine Größe von ca. 12 ha. Nach letztem Kenntnisstand der Verwaltung ist die Errichtung der Photovoltaikanlage nicht weiter verfolgt worden, da sich die Einspeisevergütung derart reduzierte, dass die Anlage nicht mehr wirtschaftlich hätte betrieben werden können.

 

Gemäß der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (Entwurf 2018) sollen raumbedeutende Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorrangig nicht nur auf vorbelasteten oder bereits versiegelten Flächen entstehen (z.B. Flächen militärischer Nutzung) sondern auch auf Flächen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen von überregionaler Bedeutung. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bandartige Strukturen oder gravierende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes vermieden werden sollen und auf eine landschaftsgerechte Eingrünung der Anlage zu achten ist.

 

Auch aus den o.g. Gründen ist daher eine Nutzung von Dach- oder Gebäudeflächen der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich vorzuziehen.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

1 - Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

2 - B-Plan 44 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Grüne Photovoltaik (620 KB)      
Anlage 2 2 B-Plan 44 (1446 KB)      
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