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Vorlage - VO/2019/117  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Oldenburg in Holstein (Eichenallee)
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
07.11.2019 
12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
B60 Eichenallee Übersichtsplan  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für ein Gebiet in der Lankenkoppel zwischen der vorhandenen Bebauung südlich und westlich der Eichenallee und nördlich der Lindenallee wird der B-Plan Nr. 60 aufgestellt. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Ausweisung eines reinen Wohngebietes zur Errichtung von Einfamilien- und / oder Doppelhäusern

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll durch ein noch zu beauftragendes Planungsbüro durchgeführt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 b BauGB abgesehen.

 

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein verzeichnet seit längerer Zeit eine anhaltende Nachfrage nach Grundstücken für den Einfamilienhausbau. Das bisher ausgewiesene letzte Baugebiet „Vogeleck“ ist zwischenzeitlich vollständig bebaut, weitere Grundstücke sind im Stadtgebiet kaum noch vorhanden. 

 

Die vorhandene Baulücke in der Lankenkoppel bietet eine Möglichkeit für die Ausweisung weiterer Baugrundstücke, die zudem eine aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten erwünschten Nachverdichtung im bereits bebauten innerstädtischen Bereich des Stadtgebietes darstellt. Die Fläche wird zurzeit lediglich als Wiese genutzt und auch der derzeitig aktuelle Flächennutzungsplan weist diese Fläche als Grünfläche aus.

 

Um die Fläche einer geordneten Bebauung zuführen zu können, ist es nach Auskunft des Leiters des Fachbereichs Planung, Bau und Umwelt des Kreises erforderlich, den Flächennutzungsplan bei seiner nächsten Befassung in diesem Bereich anzupassen und eine Wohnbaufläche darzustellen sowie einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Die Festsetzung eines reinen Wohngebietes ergibt sich aus der vorhandenen umgebenden Bebauung. Hier sind ausschließlich Wohngebäude vorhanden, evtl. sind einzelne Nutzungen als Büroräume vorhanden, die jedoch auch in einem reinen Wohngebiet nach § 13 BauNVO zulässig sind.

 

Die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO würde neben Wohngebäuden auch die allgemeine Zulässigkeit von „den der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störenden Handwerksbetrieben oder auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke“ begründen. Da diese Nutzungen für das Gebiet jedoch nicht wünschenswert sind und auch im Bebauungsplan nicht sämtlich ausgeschlossen werden können, wird aus Sicht der Verwaltung die Festsetzung eines reinen Wohngebietes nach § 3 BauNVO favorisiert.

 

In einem solchen Gebiet wären dennoch z.B. auch „Anlagen zur Kinderbetreuung sowie Gebäude, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen“, allgemein zulässig. Zusätzlich können in diesem Gebiet nach Wunsch „Läden, nicht störenden Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebietes dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes oder auch Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke“ als ausnahmsweise zulässig festgesetzt  werden.

 

Die bebaubare Fläche hat eine Größe von ca. 6.700 qm und bietet nach Abzug der Flächen für die Erschließungsstraße und eines Regenrückhaltebeckens ca. 9 Grundstücken für die Errichtung von Einfamilien- und / oder Doppelhäusern Platz. Damit wird sich die künftige Bebauung an den umgebenden Grundstücksgrößen orientieren. Für eine solche Bebauung wurde auch bereits eine Bauvoranfrage gestellt.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

Übersichtsplan  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B60 Eichenallee Übersichtsplan (556 KB)      
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