Vorlage - VO/2019/118
|
|
Beschlussvorschlag:
1. Für das Grundstück des jetzigen Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zwischen der Göhler Straße im Süden, westlich der Adolf-Friedrich-Straße, südlich des Stadtparks und östlich der Straße Am Kuhhof und des OSV-Sportplatzes wird der B-Plan Nr. 61 aufgestellt. Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Fläche für den Gemeinbedarf („Schulstandort“)
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das
Planungsbüro Ostholstein
Tremskamp 24
23611 Bad Schwartau
beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
Sachverhalt:
Die Stadt Oldenburg in Holstein plant die Zusammenlegung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums und der Wagrienschule an dem genannten Standort.
Hierfür sollen der bestehende Kükenstall im nördlichen Teil des Grundstückes zum Stadtpark und die westlich gelegene Sporthalle (an den OSV-Sportplatz angrenzend) sowie das Hausmeistergebäude an der Adolf-Friedrich-Straße abgebrochen werden.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird nun notwendig, da, nachdem bisher allein der Schulhof und die Gebäude des Gymnasiums Lärmimmissionen erzeugen, künftig zusätzlich die Nutzung eines gemeinsamen Fachklassentraktes, die Wagrienschule mit ihrem Schulhof und eine Sporthalle Lärm erzeugen werden. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, die neue Vierfeldhalle zu Veranstaltungszwecken auch an den Wochenenden nutzen zu können.
Durch die Änderung der Lärmquellen ist daher für die beschriebene Fläche die Erstellung eines Lärmgutachtens erforderlich, um mögliche Auswirkungen auf die umgebende Wohnbebauung, insbesondere in der Adolf-Friedrich-Straße zu ermitteln und die Planung d. h. z.B. die Stellung der Gebäude auf dem Grundstück dementsprechend anzupassen.
Der B-Plan 61 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die festgesetzte zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der BauNVO wird eine Größe von 20.000 qm nicht überschreiten, sondern insgesamt ca. 10.200 qm betragen. Im beschleunigten Verfahren kann u.a. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, ebenso von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB.
Dennoch wird vorab eine nicht mit der B-Planaufstellung verbundene Prüfung der Umweltbelange stattfinden, da die Verwaltung damit rechnet, spätestens im Rahmen der Bauantragstellung einen Nachweis über Ausgleichsmaßnahmen erbringen zu müssen.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
|
| Ja, folgende: |
|
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: |
entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B61 Gymnasium Übersichtsplan (783 KB) |