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Vorlage - VO/2020/001  

Betreff: Nachwahl von bürgerlichen Ausschussmitgliedern in den Ausschuss für Umwelt und Bauen sowie den Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.06.2020 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt

 

Frau Renate Konrad-Rehder als bürgerliches Mitglied  in den Ausschuss für Umwelt und Bauwesen sowie Herrn Jörg Thatje als deren Vertreter;

 

Frau Marlen Marsen als bürgerliches Mitglied in den Ausschuss für Umwelt und Bauwesen,

 

Frau Kerstin Ruwoldt als bürgerliches Mitglied in den Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss sowie Herr André Hasselmann als deren Vertreter.

 

 

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Sachverhalt:

 

Frau Ute Petersen-Sauren und Herr Ludolf Petersen haben ihren Sitz als bürgerliches Mitglied der Fraktion Bündnis90/DieGrünen im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen bzw. Wirtschafts-und Stadtentwicklungsausschuss niedergelegt. Gleichfalls hat Herr Michael Felten als bürgerliches Mitglied der CDU-Fraktion seinen Sitz im Ausschuss für Umwelt und Bauen niedergelegt.

 

Für die nunmehr erforderliche Nachbesetzung hat die Fraktion Bündnis90/DieGrünen Frau Renate Konrad-Rehder als bürgerliches Mitglied in den Ausschuss für Umwelt und Bauwesen zur Wahl vorgeschlagen. Vertreten werden soll sie durch Herrn Jörg Thatje.

 

Weiterhin soll Frau Kerstin Ruwoldt in den Wirtschafts-und Stadtentwicklungsausschuss als bürgerliches Mitglied gewählt werden. Vertreten werden soll sie durch Herrn André Hasselmann.

 

Für die erforderliche Nachbesetzung hat die CDU-Fraktion Frau Marlen Marsen als bürgerliches Mitglied in den Ausschuss für Umwelt und Bauen zur Wahl vorgeschlagen. Die bisherige Vertretungsregelung bleibt bestehen.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt grundsätzlich durch Mehrheitswahl gemäß § 40 Abs. 3 GO.

 

Die Hauptsatzung sieht in § 6 Abs. 2 vor, dass die ständigen Fachausschüsse mit Ausnahme des Hauptausschusses mit 2 wählbaren Bürgern/innen zu besetzen sind. Diese Besetzung ist zwingend vorzunehmen, so dass die Wahl hier auch auf ein bürgerliches Mitglied entfallen muss.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

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