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Vorlage - VO/2020/004  

Betreff: Kinderbetreuung;
hier: Antrag des DRK auf Erhöhung der Betreuungszeit in der KiTa Wichtelland
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Bürgermeister Saba
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
05.02.2020 
7. Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten abgelehnt   
Hauptausschuss Vorberatung
19.02.2020 
Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Deutschen Roten Kreuzen Ortsverband Ostholstein. e. V. als Träger der Kindertageseinrichtung „Wichtelland“ folgend , werden die täglichen Betreuungsstunden von

10 auf 12,5 Stunden erhöht. Die Änderung ist zunächst bis zum 31.07.2020 befristet. Der Trägervertrag ist entsprechend anzupassen.

 

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Sachverhalt:

 

Der DRK Ortsverband Ostholstein e. V. ist Träger der Kindertageseinrichtung „Wichtelland“ im Weidenkamp. Der Träger ist im Herbst letzten Jahres mit dem Wunsch an die Stadt Oldenburg in Holstein herangetreten, die Kernöffnungszeiten zu verlängern, um damit dem Bedarf der Eltern nachzukommen. Laut Mitteilung des Trägers gibt es insbesondere eine Nachfrage nach einem früheren Beginn der Betreuungszeit. Dieses wird u. a. auch durch eine Aussage der Sana-Klinik bestätigt. Der Pflegedirektor Olaf Hombach erklärt:“ Es ist in der Tat so, dass insbesondere junge Mütter Schwierigkeiten in der Randzeitenbetreuung haben. Als besonders problematisch wird die Anfangszeit empfunden, da unser Frühdienst um 06:00 Uhr beginnt. Eine Betreuung bereits ab 06:00 Uhr würde vielen jungen Familien hier sicherlich entgegenkommen.“

 

Der Bedarf an längeren und flexibeleren Betreuungszeiten hat auch laut Aussage anderer KiTa-Träger zugenommen. Die Ausweitung der Betreuungszeit und die Anpassung an die Bedürfnisse der Eltern ist für das DRK aber auch hinsichtlich der Attraktivität und Auslastung der KiTa und damit der zukünftigen auskömmlichen Finanzierung von großer Bedeutung.

 

Aufgrund des ab dem 01. August 2020 in Kraft tretenden KiTa-Reform-Gesetzes und der damit einhergehenden Änderungen, ist (aller Voraussicht nach) eine Anpassung bzw. Kündigung der bestehenden Trägerverträge notwendig. Hierzu gibt es allerdings noch immer keine verlässlichen Informationen. Die Verwaltung ist darum bemüht einen Runden Tisch mit den ebenfalls betroffenen Umlandgemeinden (Amt Oldenburg-Land, Lensahn, Heiligenhafen, Fehmarn) zu organisieren und dazu auch Verantwortliche des Kreises Ostholstein einzuladen, um zeitnah über das weitere Vorgehen entscheiden zu können.

 

Geplant ist, dass der Stadtverordnetenversammlung ein entsprechender Beschlussvorschlag in der Juni-Sitzung unterbreitet wird.

 

Die Ausweitung der Betreuungszeit in der KiTA „Wichtelland“ und die damit verbundene Bezuschussung durch die Stadt Oldenburg in Holstein wird aus den vorgenannten Gründen zunächst bis zum 31. Juli 2020 befristet.

 

In der KiTa „Wichtelland“ findet ausschließlich eine Betreuung für Kinder im Ü3- Bereich statt.

Die Bezuschussung durch die Stadt erfolgt durch eine Festbetragsfinanzierung, die auf dem Modell der Gesamtleistungspunkte basiert. Faktoren sind hierbei die Anzahl der Plätze, sowie die Anzahl der Betreuungsstunden und der Betreuungsmonate. Die Verlängerung der Betreuungszeit um 2,5 Stunden, wie vom DRK beantragt, führt zu einer Erhöhung der Gesamtleistungspunkte für den Träger und damit zu einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf durch die Stadt in Höhe von 1.500,00 € monatlich. Für die Vertragslaufzeit bis zum 31. Juli 2020 bedeutet das Mehrkosten in Höhe von 7.500,00 €.

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Der Bedarf nach längeren und flexibleren Betreuungszeiten wird zukünftig noch steigen. Hierbei handelt es sich um eine gesellschaftliche Entwicklung, die sich nicht mehr umkehren wird.

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

7.500,00 € bis 31.07.2020

Finanzierung:

 

Minderausgaben bei PSK 54700.5429800 – Kostenbeteiligung ALFA-Projekt

 

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Anlage/n:

 

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