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Vorlage - VO/2020/013  

Betreff: Vorstellung des Sanierungsträgers
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Saba
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss Information
12.02.2020 
Sitzung des Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Entfällt 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Sanierungsträger wird sich in der Sitzung vorstellen.

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein hat mit Datum vom 30.10.2019 die GOS-Gesellschaft für Ortsentwicklung- und Stadterneuerung mbH- als Sanierungsträger für die städtische Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ beauftragt. Der Beauftragung ging ein EU-weites VgV-Verfahren voraus.

 

Aufgaben des Sanierungsträgers

Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) sollen die im IEK beschriebenen städtebaulichen und funktionalen Missstände der Oldenburger Innenstadt in einem integrierten Gebietsentwicklungsprozess behoben werden. Dies erfolgt durch ein aufeinander abgestimmtes und miteinander verknüpftes Maßnahmenbündel unter Mitwirkung und Beteiligung aller relevanten Akteure und Bürger*innen.

Grundlage und Rahmen der Tätigkeiten der GOS bilden die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen und das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK), sowie die im Zuge der Durchführung der Sanierungsmaßnahme noch zu erarbeitenden weiteren Planungen (u. a. Bebauungspläne und städtebauliche Realisierungswettbewerbe) zur Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt.

Dabei wird die GOS die Verwaltung der Stadt Oldenburg in Holstein in sämtlichen Belangen der Vorbereitung und Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme unterstützen und im Tagesgeschäft entlasten, Entscheidungen vorbereiten und deren Umsetzungen herbeiführen. Das Prozess- und Projektmanagement obliegt der GOS; die zentrale Steuerung der Gesamtmaßnahme liegt bei der Verwaltung. Beides erfolgt auf der Grundlage von politischen Entscheidungen.

 

Die Aufgaben des Sanierungsträgers erstrecken sich dabei insbesondere auf:

-          Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme

-          Vorbereitung und Antragstellung von Maßnahmen und Programmen mit der Programmbehörde

-          Verhandlungen mit beteiligten Behörden

-          Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung einschließlich Informationsmaterial

-          Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung der städtebaulichen Planungen

-          Erwerb, Veräußerung und Tausch von Grundstücken, soweit diese für die Durchführung der  städtebaulichen Planung erforderlich sind

-          Sanierungsrechtliche Genehmigungen (§§ 144/ 145 BauGB)

-          Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen gemäß §§ 147/ 148 BauGB

-          Bewirtschaftung und Verwaltung des Treuhandvermögens

-          Aufstellung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB

-          Klärung von Rahmenbedingungen für Wettbewerbe

 

Die einzelnen Teilschritte/ Bearbeitungsintensität in den Jahren 2020/ 2021 sind im Folgenden dargestellt.

 

Programmanmeldung 2020

In Abstimmung mit der Verwaltung wird die GOS zur jährlichen Programmanmeldung (Antragsfrist 28.02. beim MILI) einen Förderantrag mit allen dazu gehörigen Anlagen erarbeiten und der Verwaltung vorlegen, damit diese den Antrag in den entsprechenden Ausschüssen der Stadt vorstellen und ggf. beschließen lassen kann. Die GOS wird auf Wunsch der Verwaltung an den entsprechenden Ausschusssitzungen teilnehmen, um über den Vorbereitungs- bzw. Durchführungsstand der Sanierungsmaßnahme zu berichten sowie einen Ausblick auf die geplante Verwendung der mit dem Förderantrag beantragten Städtebauförderungsmittel zu geben. Der Beschluss ist verbindlicher Arbeitsauftrag für das jeweilige kommende Jahr.

 

Erwerb/ Freilegung von Grundstücken / Genehmigungsvorgänge nach § 144 BauGB

Die GOS wird die Ausübung der der Politik beschlossenen Vorkaufsrechten begleiten. Hierzu wird mit den zuständigen Notariaten entsprechend Kontakt aufgenommen und die notwendigen Verträge vorbereitet.

Nach dem Erwerb von Grundstücken wird teilweise sukzessive die Freilegung derselben notwendig.

Zusammen mit der Verwaltung wird die GOS nun im Innenstadtbereich kurzfristig Kontakt mit verschiedenen Schlüsseleigentümern aufnehmen, um deren mittelfristige Planungsabsichten zu erfragen. Thematisch werden die Vorgänge im nicht öffentlichen Teil des nächsten Bauausschusses am 11.03. beraten.

 

Freiraumplanerischer Wettbewerb/ zukünftige Gestaltung - Gestaltungshandbuch

Aus dem Integrierten Entwicklungskonzept ist ersichtlich, dass die Umgestaltung des Marktplatzes auf der Basis eines durchzuführenden Realisierungswettbewerbes erfolgen soll. Für dieses besonders im Fokus der Öffentlichkeit stehende Vorhaben sollte aus Sicht der GOS das Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von Interessierten und Betroffenen organisiert werden. Die Vorbereitung, Moderation und Betreuung des Wettbewerbsverfahrens würden durch externe Berater*innen erfolgen, weil dadurch Offenheit und Unvoreingenommenheit in den Ideen vermittelt werden kann.

Durch das vorab zu erstellende Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum könnten bereits umfassend Akzeptanz und Hinweise zu den Zielen und Inhalten der späteren Einzelmaßnahmen gewonnen werden.

Derzeit in Bearbeitung:

-          Grundlagenermittlung

-          Konkretisierung von Anforderungen an den ruhenden und fließenden Verkehr  (Verkehrskonzept); Radwegekonzept

-          Vermessung des potenziellen Wettbewerbsgebietes (Bestandsplanvermessung), incl. Randbereiche Schuhstraße, Hopfenmarkt, Kuhtorstraße, Schauenburger Straße

-          Klärung: zukünftige Außenwirkung der Stadt -> modern oder historisch (Beschluss notwendig / wird vorbereitet für den Bauausschuss am 11.03)

-          Erarbeitung Gestaltungshandbuch

 

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit

Vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Bedeutung der Bürgerbeteiligung, welche sich zu einem wesentlichen Bestandteil der Erneuerung von Städten und Gemeinden entwickelt hat, ist ein transparenter und kontinuierlicher Informationsfluss über den Sanierungsprozess sowie eine intensive Mitwirkung der Bürgerschaft an den Planungsprozessen und Entscheidungen notwendig. Dieser wird dazu beitragen die Akzeptanz der Einzelmaßnahmen langfristig zu sichern. Neben den formellen, durch Rechtsvorschriften geregelten Beteiligungsvorgaben, ermöglicht der zusätzliche Einsatz flexibler informeller Beteiligungsinstrumente und -angebote eine weitreichende akzeptanzfördernde Beteiligung der Öffentlichkeit. Eine gute Bürgerbeteiligung setzt eine zielgerichtete Kommunikation zwischen allen an dem Sanierungsprozess/ der städtebaulichen Erneuerung Beteiligten und Betroffenen voraus.

 

Internetplattform

Um über aktuelle Projekte und Entwicklungen informieren zu können und den einfachen Zugang zu Hintergrunddaten und -informationen zu ermöglichen, beabsichtigen Verwaltung und die GOS den vorhandenen Internetauftritt der Stadt zu ergänzen und als Interaktions- und Kommunikationsforum (Sanierungshomepage) für interessierte Bürger*innen weiterzuführen bzw. auszubauen.

 

Tag der Städtebauförderung (16.05.2020)

Auch der bundesweite „Tag der Städtebauförderung“ bietet als jährlich wiederkehrender Aktionstag eine breite öffentlichkeitswirksame Bühne zur Präsentation konkreter Vorhaben und Maßnahmen im Sanierungsgebiet. Der Tag der Städtebauförderung soll dazu beitragen, über die Projekte und Maßnahmen vor Ort den Bürger*innen die verschiedenen Wirkungsweisen des Instruments Städtebauförderung näherzubringen und aufzuzeigen, was diese für die Menschen vor Ort leistet und wie sich deren Umfeld verändert hat bzw. verändern wird. Derzeit ist geplant im Rahmen des Aktionstages die Freischaltung der Sanierungshomepage erfolgen zu lassen und dies in der Presse bekannt zu geben. Die Inhalte und das Layout werden kurzfristig erarbeitet und in den politischen Gremien vorgestellt.

 

Turnusberatung

Zur Sicherstellung eines optimalen Informationsaustausches zwischen Sanierungsträger und allen aufgabenrelevanten Verwaltungseinheiten sowie zur Rückkopplung der jeweiligen Arbeit bzw. Arbeitsstände und Überprüfung des Fortschritts der Projektentwicklung wird die GOS über den gesamten Zeitraum der Sanierungsträgerschaft eine regelmäßige übergeordnete Beratungsrunde mit Vertretern der Verwaltung (i.d.R. der Bürgermeister, der Fachbereich 3: Bau – Liegenschaften Umwelt, die KDO sowie bei Bedarf weitere Fachbereiche wie Fachbereich 1: „Organisation - Personal – Haushalt“) etablieren. Dieses Gremium ist zudem diejenige Ebene, auf der Fragen zur weiteren strategischen Ausrichtung der Vorbereitung und Umsetzung der Gesamtmaßnahme, das Konfliktmanagement, die Grundsätze der Förderung und Finanzierung sowie die Anpassung an definierte Zwischenziele (Meilensteine) der Projektentwicklung erörtert werden. Hierzu gehört ebenfalls der Austausch über Entwicklungen außerhalb des Sanierungsgebietes.

 

Lenkungsgruppe „Innenstadt“

Bei Bedarf, etwa, wenn es um eine strategische Neuausrichtung in einzelnen Handlungsfeldern gehen wird, wird die GOS in Abstimmung mit der Verwaltung die Notwendigkeit von Anpassungen in den entsprechenden politischen Gremien vorstellen und gemeinsam mit den Vertreter*innen der Politik erörtern.

Hierzu ist wie auch in der öffentlichen Darstellung ein kontinuierlicher Informationsfluss unabdingbar. Aus diesem Grund soll kurzfristig eine Lenkungsgruppe eingerichtet werden, in der über Teilschritte der städtebaulichen Gesamtmaßnahme beraten wird. Die Lenkungsgruppe ersetzt keine Entscheidungen oder Beschlüsse von zuständigen Ausschüssen. Sie dient der regelmäßigen Informationsweitergabe an die Selbstverwaltung und soll vorberaten sowie Vorabstimmungen in den Fraktionen vor den Ausschussberatungen vorbereiten.

Aus diesem Grund wird die Einrichtung einer Lenkungsgruppe empfohlen, die sich wie folgt zusammensetzen könnte:

-          Fraktionsvorsitzende

-          Vorsitz Ausschuss für Umwelt und Bauwesen

-          Vorsitz Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung

-          Bürgermeister

-          Werkleitung Kommunale Dienste Oldenburg

-          Kämmerer

-          Fachbereichsleitung FB 3

-          GOS

-          Bei Bedarf weitere fachlich Beteiligte aus Verwaltung oder von Gruppen oder Verbänden

 

Über die Zusammensetzung wird im kommenden Bauausschuss am 11.03 vorberaten.

Die Lenkungsgruppe sollte regelmäßig tagen (min. 3-4mal pro Jahr).

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

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