Vorlage - VO/2020/020
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Beschlussvorschlag:
Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Oldenburg in Holstein in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Mai 2014 wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Die nach der Beschlussfassung am 22. Mai 2014 in Kraft gesetzte Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Oldenburg in Holstein gibt die zu der Zeit geltenden vergaberechtlichen Rechtsvorschriften wieder. Entweder werden die Gesetzesvorschriften genannt oder wortgleich wiedergegeben.
Ein darüber hinausgehender Regelungsgehalt war nur in sehr begrenztem Maße vorhanden und hatte eher den Charakter der Deklaration als eine individuelle Regelung.
Viele der zitierten Regelungen sind durch die Vergaberechtsreform aufgehoben oder haben Veränderungen erfahren (z.B. § 14 MFG, VOL/A). Aus der Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften ist der Weg der Verwaltungs- und Ausschreibungsverfahren sowohl im Oberschellen- als auch im Unterschwellenbereich vorgegeben, so dass es einer ergänzenden Vergabeordnung in dieser Form nicht bedarf.
Daher ist die Vergabeordnung aufzuheben.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n: