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Vorlage - VO/2020/065  

Betreff: 4. Änderung B-Plan 24 (Rathaus)
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Saba
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
28.05.2020 
17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3. Änderung B-Plan 24  
Luftbild mit Geltungsbereich  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Oldenburg in Holstein wird aufgestellt.

 

Der B-Plan Nr. 24 soll für den Bereich des Kerngebietes "zwischen Holsteiner Straße und  Marktplatz, östlich des Modehauses und westlich des Hotels (Markt 27)" geändert werden. Die Änderungen dienen der Umsetzung bisher nicht durchführbarer Maßnahmen zum Umbau und Erweiterung des Rathauses. Der B-Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch ein noch zu beauftragendes Büro durchgeführt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Planer mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Auftrag zur Durchführung des B-Plan-Verfahrens zu erteilen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

 

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Sachverhalt:

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein plant seit längerer Zeit, ihr Verwaltungsgebäude am Markt zu modernisieren und zu erweitern. Das Gebäude soll künftig einen barrierefreien Sitzungssaal erhalten und um notwendige Büroräume im rückwärtigen Bereich erweitert werden. Außerdem soll das vorhandene Gebäude nach Möglichkeit barrierefrei umgestaltet werden (siehe hierzu auch TOP 7).

 

Die für den Bereich des Rathauses und den angrenzenden Netto-Markt gültige 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 (siehe Anlage) muss für die geplanten Maßnahmen am Rathaus überarbeitet werden. Erforderlich sind u. a. die Anpassung der Baugrenzen bzw. Baulinien an den geplanten Baukörper und die Erhöhung der maximal zulässigen Grundfläche. Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse soll erhalten bleiben.

 

Der Geltungsbereich der 4. Änderung wird deckungsgleich zur 3. Änderung erstellt, jedoch um das Grundstück der Inselbäckerei Börke erweitert, um gleichzeitig die Festsetzungen in diesem Bereich an das derzeit im Bau befindliche Gebäude anzupassen.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des B-Planes 24 sollte als „Vorratsbeschluss“ unabhängig vom Beschluss über die Rathauserweiterung gem. TOP 7 gefasst werden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

ca. 13.000,-- €

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

3. Änderung B-Plan 24

Luftbild mit Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderung B-Plan 24 (2326 KB)      
Anlage 2 2 Luftbild mit Geltungsbereich (728 KB)      
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