Vorlage - VO/2020/066
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Beschlussvorschlag:
entfällt
Sachverhalt:
Die Notwendigkeit der Rathaussanierung und der Schaffung angemessener Räumlichkeiten hat die Selbstverwaltung durch die Bereitstellung von bisher insgesamt 1,5 Mio. € Haushaltsmitteln und die Erteilung eines Architektenauftrages mehrfach deutlich unterstrichen.
Neben der Herstellung eines barrierefreien Sitzungssaales für die städtischen Gremien sind insbesondere die folgenden Gesichtspunkte Anlass für die Rathaussanierung und –erweiterung:
- Befriedigung des Raumbedarfs für den derzeitigen Personalbestand
- Umsetzung barrierearmer Zugangsmöglichkeiten zu allen Fachbereichen
- Erfüllung der brandschutzrechtlichen Anforderungen an das Bestandsgebäude
- Schaffung eines zweiten Rettungsweges für das 2. Obergeschoss
- Herstellung von adäquaten Büros für die Mitarbeiter/innen
- Schimmel- und Feuchtigkeitsbeseitigung im „historischen“ Rathausgebäude
- Erneuerung der Fenster (viele Fenster sind nicht mehr zu öffnen)
- umweltfreundliche Gebäudebewirtschaftung (Heizung, Sanitär, Beleuchtung, EDV-Verkabelung, Serverraum)
- Schaffung notwendiger Sozial- und Sanitätsräume sowie barrierefreier Sanitärräume
Nachdem das Architekturbüro das Bestandsgebäude begangen und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen identifiziert hat, erfolgte zusammen mit der Verwaltung eine Abstimmung des zukünftigen Raumprogramms.
Das abgestimmte Raumprogramm beinhaltet den barrierefreien Sitzungssaal sowie die Schaffung der Büroräume, die den heutigen Personalbestand abdecken. Es werden keine Raumüberkapazitäten geschaffen. Zukünftige Entwicklungen, wie zum Beispiel die Einführung der E-Akte und damit mittelfristig freiwerdende Archivflächen, wurden berücksichtigt.
Die bisherigen Kostenschätzungen gehen von ca. 3.023 Mio. € für die Sanierung der Bestandsgebäude sowie von ca. 2.393 Mio. € für den Neubauteil aus. Die Honorarkosten in Höhe von ca. 1.068 Mio. € sind darin enthalten.
Das Architekturbüro wird anlässlich der Sitzung die jetzigen Entwurfszeichnungen vorstellen und die Kostenschätzung erläutern.
Im weiteren Verlauf wird die Verwaltung potentielle Alternativen zum Teilneubau prüfen. Dies beinhaltet insbesondere folgende Gesichtspunkte:
- Ausgliederung von Teilbereichen der Verwaltung,
- Homeoffice-Möglichkeiten,
- ein kompletter Neubau an anderer Stelle,
- Digitalisierungsmöglichkeiten und daraus entstehende Synergien
Die Ergebnisse werden dann zur weiteren Entscheidungsfindung in die Gremienberatung eingestellt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | 5,4 Mio. € |
Finanzierung: | teilweise durch Kredit |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Vorentwurf der Planung