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Vorlage - VO/2020/073  

Betreff: Freiwillige Feuerwehr Oldenburg in Holstein: Übertragung der Aufgabe "Wasserrettung Binnengewässer"
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Carlson
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.06.2020 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Aufgabe „Wasserrettung Binnengewässer“ für sämtliche Wasserflächen innerhalb der Gemeindegrenzen der Stadt Oldenburg in Holstein wird mit sofortiger Wirkung der Freiwilligen Feuerwehr Oldenburg in Holstein übertragen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die aktuellen Diskussionen haben dazu geführt, dass die Verwaltung mit der Wehrführung das Thema Wasserrettung genauer beleuchtet hat.

 

Soweit Personen auf oder in Binnengewässern bzw. in kommunalisierten Gewässern, also in sämtlichen Freiwasseranlagen von kleinen Teichen über Gräben und Wasserläufen bis zu Seen, in Not gekommen sind, handelt es sich bei Tätigkeiten zu ihrer Rettung um allgemeine Gefahrenabwehr, denn im Bereich der Binnengewässer bzw. in kommunalisierten Gewässern sind die Gemeinden als Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr verpflichtet.

 

Hinsichtlich des Tätigwerdens der Feuerwehr gilt, dass Wasserrettungseinsätze der Freiwilligen Feuerwehr grundsätzlich nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren nach dem Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein (BrSchG) gehören. Allerdings kann die Stadt, aufgrund der kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ihre öffentliche Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr“ für andere, als nach dem Brandschutzgesetz vorgesehene Aufgaben zur Verfügung stellen, wenn sie bereit ist, die durch die Übernahme einer solchen freiwilligen Aufgabe entstehenden zusätzliche Kosten für Ausrüstung und Ausbildung zu übernehmen. Die Gemeinde haftet selbst für die mit der Durchführung der freiwilligen Aufgabe verbundenen Risiken. Voraussetzung für die Übertragung einer solchen zusätzlichen freiwilligen Aufgabe ist eine Entscheidung der Gemeindevertretung. Ebenfalls muss eine solche beschlussbasierte Übertragung geschehen sein, damit die Feuerwehrunfallkasse (HFUK) im Schadenfall entsprechende (Entschädigungs-)Leistungen gegenüber den Kameradinnen und Kameraden tätigt.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Oldenburg in Holstein ist bereits auf die Bedürfnisse der im Stadtgebiet befindlichen Wasseranlagen ausgebildet und ausgestattet.

 

Eine andere Regelung der Wasserrettung im Rahmen der pflichtigen allgemeinen Gefahrenabwehr ist aus Sicht der Verwaltung untunlich.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

keine  

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