Vorlage - VO/2020/078
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2019 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.
Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Summen beschlossen:
Bilanzsumme: 53.840.106,80 EUR
Aufwendungen: 20.702.933,83 EUR
Erträge: 22.973.062,87 EUR
Jahresüberschuss: 2.270.129,04 EUR
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und gemäß § 26 (2) i.V.m. § 25 (3) GemHVO Doppik zu 1.706.863,94 EUR der Allgemeinen Rücklage und zu 563.265,10 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. So wird die maximal zulässige Ergebnisrücklagenquote (Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage) in Höhe von 33 % gehalten.
Sachverhalt:
Die Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2019 sind nunmehr abgeschlossen. Der Jahresabschluss liegt mit seinen Bestandteilen sowie dem beizufügenden Lagebericht vor.
Der Jahresabschluss ist gem. § 95 n Gemeindeordnung durch den zuständigen Ausschuss zu prüfen, bevor die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss beschließt.
Nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein liegt die Zuständigkeit der Prüfung des Jahresabschlusses beim Hauptausschuss. Für die effiziente Durchführung der Prüfung, wurde vom Hauptausschuss eine Arbeitsgruppe zur Prüfung des Jahresabschlusses eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe besteht aus vier Mitgliedern des Hauptausschusses (je Fraktion ein/e Vertreter/in).
Die Arbeitsgruppe hat den Jahresabschluss mit seinen wesentlichen Bestandteilen (Bilanz, Ergebnisrechnung, Deckungskreise / Budgets (Teilergebnisrechnungen), Lagebericht, Anhang mit Anlagen) in ihrer Sitzung am 25.08.2020 stichprobenartig geprüft. Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe ist in einem Bericht zusammengefasst, der zur Sitzung des Hauptausschusses ggf. erläutert wird. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben.
Nach der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe und einer entsprechenden Beratung im Hauptausschuss hat die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung eines Jahresfehlbetrages abschließend zu beschließen.
Der Jahresabschluss mit den oben beschriebenen Unterlagen wird der Vorlage beigefügt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Jahresabschluss 2019 mit den einzelnen Unterlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Inhaltsverzeichnis - Jahresabschluss 2019 (27 KB) | ||||
2 | Lagebericht - Jahresabschluss 2019 (8025 KB) | ||||
3 | Ergebnisrechnung 2019 komprimiert (80 KB) | ||||
4 | Ergebnisrechnung 2019 detailliert (152 KB) | ||||
5 | Finanzrechnung 2019 komprimiert (87 KB) | ||||
6 | Finanzrechnung 2019 detailliert (155 KB) | ||||
7 | Bilanz 2019 (120 KB) | ||||
8 | Anhang - Jahresabschluss 2019 (962 KB) | ||||
9 | Anlage 1+2 zu Anhang 2019 - Forderungs- u. Verbindlichkeitenspiegel 2019 (22 KB) | ||||
10 | Anlage 3a zu Anhang 2019 - Anlagenspiegel 2019 ohne Sonderposten (127 KB) | ||||
11 | Anlage 3b zu Anhang 2019 - Anlagenspiegel 20198 nur Sonderposten nicht aufzulösende Beiträge (82 KB) | ||||
12 | Anlage 3c zu Anhang 2019 - Anlagenspiegel 2019 nur Sonderposten (85 KB) | ||||
13 | Anlage 4 zu Anhang 2019 - Übersicht übertragene Ermächtigungen 2019 (79 KB) | ||||
14 | Anlage 5 zu Anhang 2019 - Übersicht ü. Sondervermögen ... (15 KB) |