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Vorlage - VO/2020/083  

Betreff: B-Plan 59 "Biogasanlage"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Saba
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
20.08.2020 
18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
B-Plan 59, Plan  
B-Plan 59, Begründung  

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Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Entwurf des B-Planes 59 für das Gebiet an der Strandstraße (K 48) in Höhe des Ortsteiles Klein Wessek („Biogasanlage“) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Auslegung des Entwurfs des Planes und der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

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Sachverhalt:

 

Anlass zur Aufstellung dieser Bauleitplanung war der Wunsch des Betreibers der Biogasanlage, die bestehende Anlage in Klein Wessek über eine Privilegierung hinaus zu erweitern, um diese auch langfristig wirtschaftlich betreiben zu können und flexibler auf evtl. Änderungen von Vorschriften und Richtlinien reagieren zu können.

 

Die Aufstellungsbeschlüsse für den B-Plan 59 und die 1. Änderung des F-Planes sind in der 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 22.11.2018 gefasst worden. Zwischenzeitlich wurde die frühzeitige Beteiligung gem. § 13 a BauGB durchgeführt und die Ergebnisse in die vorliegenden Planungen eingearbeitet.

 

Im Anschluss an die Sitzung kann im Falle der Beschlussfassung die amtliche Bekanntmachung erfolgen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet und durchgeführt werden. Der Auslegungs- und Beteiligungszeitraum wird dann voraussichtlich im September / Oktober erfolgen.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Kosten trägt der Betreiber

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

1 – Plan

2 – Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 59, Plan (1033 KB)      
Anlage 2 2 B-Plan 59, Begründung (1355 KB)      
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