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Vorlage - VO/2020/091  

Betreff: Mehrgenerationenprojekt: Antrag auf Fortsetzung der Co-Finanzierung für das Projekt Mehrgenerationenhaus des Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. - Kastanienhof Oldenburg i. H.
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Carlson
2. Bürgermeister Saba
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
27.08.2020 
8. Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.09.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2020 
9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V., Kastanienhof Oldenburg, wird für den Fall der Fortsetzung des Aktionsprogramms „Mehrgenerationshäuser II“, eine zweckgebundene Co-Finanzierung in Höhe von 10.000,00 € p. a. ab dem Jahr 2021 gewährt. Die Dauer der Co-Finanzierung ist an die Laufzeit des Aktionsprogramms und die Förderung durch das Bundesministerium gekoppelt. Die Co-Finanzierung kann jederzeit widerrufen werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Kastanienhof wurde in das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgenommen. Das Projekt wurde in den vergangenen 4 Jahren mit insgesamt 40.000,00 €  durch die Stadt Oldenburg in Holstein co-finanziert und läuft zum 31.12.2020 aus. Ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung stammt vom 17.12.2015. Durch diese Beteiligung konnten zusätzliche Fördermittel aus dem Bundesprogramm in Höhe von insgesamt 120.000,00 € generiert werden.

 

Gemäß den ab 2020 geltenden Förderrichtlinien hat das Bundesministerium zwischenzeitlich signalisiert, dass es das Projekt dauerhaft finanziell mit jeweils bis zu 40.000,00 € p. a. unterstützen möchte. Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass sich die Stadt Oldenburg in Holstein mit 10.000,00 € an dem Projekt beteiligt.

 

Die Laufzeit des fortgesetzten Förderprogrammes des Bundes umfasst den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2028.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Die demografische Entwicklung gibt dem Angebot eines Mehrgenerationenhauses eine immer weiter steigende Bedeutung. Es ist anzunehmen, dass das Vorhandensein eines Mehrgenerationenhauses künftig eine immer ausschlaggebendere Rolle bei einer möglichen Wohnortentscheidung betroffener Personen spielt.

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

10.000,00 €

Finanzierung:

Je über die Haushalte 2021 - 2028

 

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Anlage/n:

keine  

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