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Vorlage - VO/2020/100  

Betreff: Mehrgenerationenprojekt: Absichtserklärung über die kommunale Einbindung des Projektes Mehrgenerationenhaus des Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. - Kastanienhof Oldenburg i. H.
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Carlson
2. Bürgermeister Saba
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
27.08.2020 
8. Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2020 
9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein bekennt sich zum Mehrgenerationenhaus und erklärt, dass es

 

1. in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden wird

 

und es

 

2. weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden wird.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das BMFSFJ fördert im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 Mehrgenerationenhäuser im Wege einer Festbetragsfinanzierung mit grundsätzlich bis zu 40.000,00 Euro jährlich (siehe Förderrichtlinie vom Mai 2021). Das Bundesprogramm ist Bestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems, mit dem der Bund gleichwertige Lebensverhältnisse – also gute Entwicklungsmöglichkeiten und faire Teilhabechancen – für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrem Wohnort, herstellen will.

 

Der Kastanienhof wurde in das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgenommen. Die Stadt Oldenburg in Holstein hat das Projekt seit dem Jahr 2012 mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € p. a. co-finanziert.

 

Das BMFSFJ hat zwischenzeitlich erklärt, dass das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus vorläufig bis zum 31.12.2028 fortgesetzt wird und hierfür ein jährlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 40.000,00 € gewährt wird. Eine Voraussetzung für die Förderung einer Einrichtung als Mehrgenerationenhaus ist die Vorlage eines Beschlusses der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaft mit einem Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus, wie er im Beschlussvorschlag formuliert wurde.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Die demografische Entwicklung gibt dem Angebot eines Mehrgenerationenhauses eine immer weiter steigende Bedeutung. Es ist anzunehmen, dass das Vorhandensein eines Mehrgenerationenhauses künftig eine immer ausschlaggebendere Rolle bei einer möglichen Wohnortentscheidung betroffener Personen spielt.

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

keine  

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