Vorlage - VO/2020/109
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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird unter der Maßgabe der Einhaltung der Vorgaben aus der Kostenberechnung ermächtigt, die Einzelaufträge für die Sanierung der Aula an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Sachverhalt:
Der Eingang des Zuwendungsbescheides mit der Zustimmung zur Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2021 hat es ermöglicht die Ausschreibungen zu veröffentlichen.
Leider konnte durch den späten Eingang des Bescheides die ursprünglich geplante Ausschreibung nicht auf die Auftragserteilung durch die Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden. Dies wurde durch die ein Monatsfrist zwischen Angebotseingang und Dauer der Bindefrist zusätzlich erschwert. Aus diesem Grund sollt der Bürgermeister ermächtigt werden die Aufträge zu vergeben.
Die im November 2019 beschlossenen Kosten incl. der Fassade betrugen 4.291.486,90,- Euro. Nach der Bepreisung der Leistungsverzeichnisse wird derzeit von Angeboten in Höhe von aktuell 4.383.204,50 Euro ausgegangen. Sollten die Angebote etwa 5% höher ausfallen als die Summe gemäß Kostenberechnung, ergäbe dies Gesamtkosten in Höhe von 4.506.061,25 Euro. Aus Sicht der Bauverwaltung sollte der Bürgermeister daher ermächtigt werden Bauaufträge bis zu einer Gesamthöhe von 4.500.000,- Euro abzuschließen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage wurden diese für die Sanierung der Aula bundesweit veröffentlicht. Dies betrifft 19 Einzelausschreibungen für die nachfolgend genannten Gewerke:
Hauptarbeiten
Flachdacharbeiten
Metallbauarbeiten / Glasfassade
Fassadenarbeiten
Innenausbau- und Tischlerarbeiten
Akustikarbeiten
Fliesenarbeiten
Bodenbelagsarbeiten
Malerarbeiten
Baureinigung
Elektroarbeiten
Heizungsarbeiten
Lüftungstechnik
Bühnentechnik
Schadstoffsanierung
Sanitär
Sonderbau
Förderanlagen
Blitzschutz
Abgabetermin für den Eingang der Angebote ist der 21. September 2020. Submittiert wird am 22. Und 23 September 2020. Nach der Prüfung der eingegangenen Angebote werden die Absagen und die beabsichtigten Beauftragungen am 02. Oktober 2020 versendet. Die Beauftragungen erfolgen zwischen dem 13. und 16. Oktober. Die Bindefrist läuft am 19. Oktober ab.
Am 26. Oktober beginnt die Schadstoffsanierung und soll in der 48. KW mit der Freigabemessung beendet werden, sodass der Baubeginn für die nachfolgenden Gewerke in der 49. KW beginnen kann.
Die Abnahmen sind für den 07.12.2021 geplant.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n: