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Vorlage - VO/2014/093  

Betreff: Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für den Bereich der Innenstadt der Stadt Oldenburg in Holstein
Hier: Einleitungsbeschluss gem. §141 Abs. 3 BauGB
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
11.12.2014 
13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.12.2014 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gebietsübersicht VU- Örtliche Lage  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den in der Anlage umrandetet dargestellten Bereich, der wie nachfolgend beschrieben begrenzt wird:

-          im Nordosten durch den Burgtorgraben,

-          im Osten durch die Sportanlagen am Schauenburger Platz sowie des Gebäudes der Post, davon ausgenommen jedoch die Bereiche der Straße am Stadtpark, Schauenburger Straße zwischen Hopfenmarkt und der Straße am Stadtpark, sowie der mit KFZ befahrbare Bereich der Straße Hinterhörn

-          m Südosten wird das Gebiet durch die nördliche und nordwestliche Grenze der Holsteiner Straße begrenzt. Mit Ausnahme des Bereichs der Grünfläche, sowie direkt angrenzender Grundstücke vor dem Oldenburger Graben.

-          im Süden durch die öffentlichen Wege südlich angrenzend an den Oldenburger Graben zwischen Bahnlinie im Osten und dem Ende der Verrohrung des Oldenburger Grabens im Westen.

-          im Westen durch die nordwestliche Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche der unteren Schuhstraße über die Hospitalstraße bis zur nordwestlichen Grenze der Straße „Hinter den Höfen“, „Kleine Schmützstraße“ bis zur „Johannisstraße“. Weiter wird das Gebiet begrenzt durch den Kirchhof und die westlichen Grenzen des örtlichen Autohauses. Abschließend verläuft die Grenze entlang des Wallfußes bis zur großen Freifläche vor dem Wall an der Burgtorstraße.

wird gemäß §141 Abs.3 BauGB der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.

 

  1. Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ist gemäß §141 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach §138 BauGB hinzuweisen.

 

  1. Die Ausschreibung zu den Vorbereitenden Untersuchungen mit ergänzendem integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept ist in die Wege zu leiten, sobald ein positiver Bescheid zum Städtebauförderungsprogramm ASO des Innenministeriums Schleswig-Holstein vorliegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Submission den Vertrag unterzeichnen.

 

.


Sachverhalt:

 

Durch Ermächtigung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.02.14 hat der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 06.03.2014 die Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beschlossen und sich zur Notwendigkeit einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im erweiterten Innenstadtbereich der Stadt Oldenburg in Holstein bekannt. Die für das Programmjahr 2014 benötigten Mittel wurden in den Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2015 berücksichtigt.

 

Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ dient der Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere auch durch gewerblichen Leerstand betroffen sind. Es unterstützt die Vielfalt der Zentren und verfolgt ihre Stärkung als Orte für Wirtschaft und Kultur, zum Arbeiten und Wohnen, für Versorgung und Freizeit, aber auch als Identifikationsorte der Gesellschaft und Kristallisationspunkte für das Alltagsleben. Stichworte hierfür sind auch Funktionsvielfalt und Versorgungssicherheit, soziale Kohäsion, Aufwertung des öffentlichen Raumes, Stadtbaukultur, stadtverträgliche Mobilität und partnerschaftliche Zusammenarbeit.

 

Die Verwaltung wurde am 16. Oktober 2014 durch das Innenministerium benachrichtigt, dass die Stadt Oldenburg in Holstein mit dem Bereich Innenstadt neu in die Städtebauförderung aufgenommen wurde. Ein Zuwendungsbescheid wird von der Investitionsbank versandt, sobald die Bundesfinanzhilfen an das Land Schleswig-Holstein zugewiesen sind und die Verordnung über die Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein im Bereich der Städtebauförderung für das Programmjahr 2014 in Kraft getreten ist. Der Verordnungsentwurf liegt vor.

 

Schon jetzt ist gem. §140 BauGB die Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierung einzuleiten. Dies beginnt in der Regel mit Vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 Abs.3 BauGB.

 

Vorbereitende Untersuchungen sind im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in Schleswig-Holstein vorgeschrieben. Sie sollen u.a. vorhandene städtebauliche Missstände aufdecken und analysieren, Rechtsinstrumente festlegen, das Gebiet abgrenzen, Maßnahmen zur Behebung der festgestellten städtebaulichen Missstände definieren und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht präsentieren.

 

Begleitend werden die Vorbereitenden Untersuchungen durch ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept ergänzt. Hier werden ergänzend zu den in den Voruntersuchungen erarbeiteten städtebaulich ausgerichteten Maßnahmen, weitere Ziele und Maßnahmen definiert, die u.a. insbesondere der Verbesserung der Nutzungsmischung unter besonderer Berücksichtigung der Einzelhandelssituation dienen.

 

Die Ausschreibung wird als unterschwelliges VOF-Verfahren durchgeführt werden.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Im Rahmen der Voruntersuchungen und des integrierten Entwicklungskonzeptes sollen mit Eigentümern, Bewohnern und Bürgern auch Kriterien zu  Arbeits- und Wohnformen sowie zur sozialen Kohäsion getroffen werden, die sich zwingend auch an den Auswirkungen des demographischen Wandels orientieren müssen.

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Ca. 180.000,-

Finanzierung:

Eigenmittel ca. 60.000,-

Fördermittel ca. 120.000,-

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Gebietsübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebietsübersicht VU- Örtliche Lage (1188 KB)      
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