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Auszug - Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für den Bereich der Innenstadt der Stadt Oldenburg in Holstein Hier: Einleitungsbeschluss gem. §141 Abs. 3 BauGB  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Zum Oldenburger Stadtbahnhof
Ort: Lankenstraße 1 a, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2014/093 Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für den Bereich der Innenstadt der Stadt Oldenburg in Holstein
Hier: Einleitungsbeschluss gem. §141 Abs. 3 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 


 

Beschluss:

 

  1. Für den in der Anlage umrandetet dargestellten Bereich, der wie nachfolgend beschrieben begrenzt wird:

-          im Nordosten durch den Burgtorgraben,

-          im Osten durch die Sportanlagen am Schauenburger Platz sowie des Gebäudes der Post, davon ausgenommen jedoch die Bereiche der Straße am Stadtpark, Schauenburger Straße zwischen Hopfenmarkt und der Straße am Stadtpark, sowie der mit KFZ befahrbare Bereich der Straße Hinterhörn

-          m Südosten wird das Gebiet durch die nördliche und nordwestliche Grenze der Holsteiner Straße begrenzt. Mit Ausnahme des Bereichs der Grünfläche, sowie direkt angrenzender Grundstücke vor dem Oldenburger Graben.

-          im Süden durch die öffentlichen Wege südlich angrenzend an den Oldenburger Graben zwischen Bahnlinie im Osten und dem Ende der Verrohrung des Oldenburger Grabens im Westen.

-          im Westen durch die nordwestliche Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche der unteren Schuhstraße über die Hospitalstraße bis zur nordwestlichen Grenze der Straße „Hinter den Höfen“, „Kleine Schmützstraße“ bis zur „Johannisstraße“. Weiter wird das Gebiet begrenzt durch den Kirchhof und die westlichen Grenzen des örtlichen Autohauses. Abschließend verläuft die Grenze entlang des Wallfußes bis zur großen Freifläche vor dem Wall an der Burgtorstraße.

wird gemäß §141 Abs.3 BauGB der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.

 

  1. Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ist gemäß §141 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach §138 BauGB hinzuweisen.

 

  1. Die Ausschreibung zu den Vorbereitenden Untersuchungen mit ergänzendem integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept ist in die Wege zu leiten, sobald ein positiver Bescheid zum Städtebauförderungsprogramm ASO des Innenministeriums Schleswig-Holstein vorliegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Submission den Vertrag unterzeichnen.

 

.

 


 

Abstimmungsergebnis:

19

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 


 

 

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